Inkasso (auch Kosten) widersprechen MAHNBESCHEID?!

16. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
passat32b
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)
Inkasso (auch Kosten) widersprechen MAHNBESCHEID?!

Hallo,

ich habe folgedes Problem:

am 21.12.2004 und am 10.01.2005 habe ich bei einem Lieferanten Laminierfolie bestellt und erhalten. Leider hat meine damalige Buchhalterin die Rechnungen nicht überwiesen, was ich aber nicht mitbekommen habe, da bis heute keine Mahnungen eingegangen sind. Da zu dem Zeitpunkt damals meine Freundin an Krebs gestorben ist hatte ich auch sicherlich nicht den Kopf, mich um irgendwas anderes zu kümmern.

Nun kam nach über 3 Jahren (!) am
21.05.2007 von Protekta Inkasso, Köln[/B]
ein Inkassoschreiben mit der Forderung:
Pkt 1: Hauptforderung = ......................413,16 Euro
Pkt 2: bereits geleistete Zahlungen = ..........0,00 Euro
Pkt 3: Verzugszinsen = ........................93,99 Euro
Pkt 4: vorgerichtliche Kosten = ...............50,20 Euro
Pkt 5: Kosten gem. 280 Abs.1,2, 286 BGB = .....70,20 Euro

Gesamtforderung ..............................627,55 Euro

Zahlbar binnen von sieben Tagen ab Datum dieses Schreibens


Es kam dann kurz darauf ein Schreiben
05.06.2007 von Bender Unterbörsch & Partner RAe, Köln
als Rechtsanwälte mit folgender Kostenaufstellung

1,30 Gebührensatz gem. Nr 2400 RVG ............58,50 Euro
Auslagen gem. Nr. 7002 RVG ....................11,70 Euro
Mehrwertsteuer 0,00 % gem. 7008 RVG ............0,00 Euro
Summe der Gebühren ............................70,20 Euro

Stand des Forderungskontos 05.06.2007
Saldo der Hauptforderung .....................413,16 Euro
Saldo der Zinsen auf die Hauptforderung .......94,23 Euro
Saldo der vorgerichtlichen Kosten ............190,60 Euro
GESAMTFORDERUNG ..............................697,99 Euro

In den vorgerichtlichen Kosten sind auch 35,00 Euro für Boni-Auskünfte enthalten

Zahlbar innerhalb von fünf Tagen ab Datum dieses Schreibens.


Heute kam dann der Mahnbescheid AG Euskirchen
14.06.2007 AG Euskirchen
I. Hauptforderung
a) Warenlieferung 21.12.2004 .................320,16 Euro
b) Warenlieferung 10.01.2005 ..................93,00 Euro

II. Kosten wie Nebenstehend: ................. 77,00 Euro

III. Nebenforderungen
Mahnkosten .....................................7,50 Euro
Auskünfte .....................................35,00 Euro
Bankrücklastkosten .............................7,70 Euro
Inkassokosten .................................70,20 Euro
Anwaltsvergütung vorgerichtl. Tätigkeit .......40,95 Euro

IV. Zinsen
zu a 8,000 % ..................................74,33 Euro
zu b 8,000 % ..................................21,13 Euro
Ausgangswert = ...............................413,16 Euro

GESAMTSUMME ..................................746,97 Euro


meine Fragen
a) die Zeiträume zwischen den Schreiben sind abartig kurz, so schnell kann doch Niemand wirklich reagieren. Ist das Rechtens?
b) also ich werde sicherlich die Hauptforderung nebst Zinsen zahlen, da bin ich selbst dran schuld. Aber die Nebenforderungen, sind die rechtens oder kann ich mich (auch teilweise) dagegen wehren?
c) es werden im Mahnbescheid Bankrücklastkosten berechnet, ist das rechtens die pauschal zu berechnen, obwohl es die überhaupt nicht gab, weil auf Rechnung geliefert wurde und nicht als Abbucher?
d) die Auskunftskosten Boni von 21.05.07, dürfen die Überhaupt ohne mein Einverständnis irgendeine Boni-Auskunft einholen und dafür auch noch so viel Geld berechnen?
e) was kann ich tun?

Ich bin dankbar für JEDE Empfehlung, bin nicht soooo Inkasso-erfahren, aber derartige Vorgehen ärgern mich schon. Das Inkasso-Büro und der Rechtsanwalt haben die gleiche Büro-Anschrift, das stinkt dann schon!

Danke und Gruß
SASCHA


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"früher musste man seinen Müll mühsam im Wald vergraben ... heute gibt es eBay :) "

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25 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

a) Angesichts der langen Zeit ist jede Frist recht kulant. Bestimmte Richtlinien gibt es nicht.

b)

quote:

also ich werde sicherlich die Hauptforderung nebst Zinsen zahlen, da bin ich selbst dran schuld



Gute Einstellung.

quote:

Aber die Nebenforderungen, sind die rechtens oder kann ich mich (auch teilweise) dagegen wehren?



Vorgerichtliche Anwalts- und Inkassokosten sind nicht haltbar.

c) Nicht angefallene Kosten sind in einem Gerichtsverfahren nicht haltbar.

d) Sicher. Berechtigtes Interesse. Allerdings gibt es meines wissens auch Entscheidungen, nach denen die Kosten nicht erstattungsfähig sind.

e) Mal nach Verjährung googeln. Die Antwort von thehellion in Bezug auf die Inkassokosten wird sicher bald kommen.

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#2
 Von 
passat32b
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

zu a:
ich muss ja sagen dass ich seit den Bestellungen im Dezember 2004 und Januar 2005 nichts mehr von denen gehört habe, keine Zahlungserinnerung, keine Mahnung, kein Anruf - einfach Nichts. Und dann kommt das Inkassoschreiben und ein paar Tage gleich das Schreiben vom Rechtsanwalt. Noch kürzer ist die Zeit zwischen dem RAe-Schreiben und dem Mahnbescheid. Wenn die einen Brief am 05.06. verfassen muss der erstmal zugestellt werden. Dann gleich 9 Tage (inkl. Feiertage und Wochenende) später das Mahnverfahren zu beantragen ... hm, also "wenigstens" 2 Wochen wären doch noch denkbar gewesen.

Soll ich dem Mahnbescheid komplett widersprechen oder nur den Nebenforderungen?

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"früher musste man seinen Müll mühsam im Wald vergraben ... heute gibt es eBay :) "

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ups. Ich war jetzt doch glatt im falschen Jahr. Ich werde wohl auch älter. :sweat:

Die Forderung ist natürlich noch nicht verjährt. Sorry.

Nachdem oben von einer Buchhalterin die Rede ist, gehe ich aus, das die Bestellung gewerblich erfolgte. Somit ist auch der Verzug nach 30 Tagen automatisch gegeben.

In diesem Fall muss wohl gezahlt werden. Allerdings würde ich Widerspruch gegen die Inkassokosten, Bankrücklastkosten und die Auskunftskosten einlegen und den Restbetrag umgehend ausgleichen.

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#4
 Von 
passat32b
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

ich würde den Kaufbetrag sowie die Zinsen auch dann zahlen, wenn die Sache verjährt wäre, denn ICH habe den Fehler gemacht und nicht der Lieferant. Was mich rasend macht sind die Inkassokosten und das Verhalten des Rechtsanwalts ...

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"früher musste man seinen Müll mühsam im Wald vergraben ... heute gibt es eBay :) "

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nur dagegen wird man wenig machen können. Wie oben geschrieben, beide Kosten sind nicht drin.



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-- Editiert von Mahnman am 16.06.2007 21:03:44

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

In diesem Fall muss wohl gezahlt werden. Allerdings würde ich Widerspruch gegen die Inkassokosten, Bankrücklastkosten und die Auskunftskosten einlegen und den Restbetrag umgehend ausgleichen.

Ja - Mahnman hat alles gesagt !

passat32b
Bist Du in der Lage abgesehen von obigen Kosten alles auf einen Schlag zu zahlen ?

lg

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Schön dass wir auch mal einer Meinung sind.

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#8
 Von 
passat32b
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

ja sicher, das zahle ich komplett.

Ich hab wirklich nichts von den offenen Posten gewusst, sonst wären die schon lange bezahlt gewesen.

Wenn ich Euch richtig interpretiere zahle ich jetzt erstmal die eigentliche Mahnung nebst Zinsen, widerspreche den Inkasso- und RAe-Kosten. Was mache ich dann?

Danke schonmal ;)

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"früher musste man seinen Müll mühsam im Wald vergraben ... heute gibt es eBay :) "

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nicht den RA Kosten. Die sind durchaus legitim, nur daneben sind die Inkassokosten nicht haltbar.
Bankrücklastkosten sind nicht angefallen, können also nicht verlangt werden.
Mit den Auskunftskosten bin ich mir nicht sicher, ich hab hier kein Urteil vorliegen, dachte aber, ich hätte mal davon gelesen.

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#10
 Von 
passat32b
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

machen wir es doch mal konkret:

ich überweise heute Abend wie viel Geld an das Konto im Mahnbescheid, inkl. der Rechnungen und der Zinsen???

Dazu widerspreche ich den Nebenforderungen und fertig?!

Sehe ich das richtig?

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung von Inkasso und Rechtsanwaltsschreiben ;)

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"früher musste man seinen Müll mühsam im Wald vergraben ... heute gibt es eBay :) "

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#11
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Überwiesen werden muss die Summe aus dem Mahnbescheid abzgl. der 112,90 der genannten Posten.
Danach Teilwiderspruch gegen die genanten Posten.
Parallel würde ich auf den Überweisungsträger die Geschäftsnummer des Anwalts schreiben und vermerken "abzgl. Widerspruch"




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-- Editiert von Mahnman am 17.06.2007 19:40:11

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

..oder jetzt abzüglich der genannten Positionen bezahlen und kurz vor Fristablauf Komplettwiderspruch !
Die Gegenseite darüber in Kenntnis setzen und wg der nicht beglichenen Positionen den rechtsweg anheim stellen.

lg


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#13
 Von 
passat32b
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

soo, ich habe nun 585,62 Euro überwiesen:

320,16 Hauptforderung (a)
093,00 Hauptforderung (b)
074,33 Zinsen (a)
021,13 Zinsen (b)
023,00 Gebühr Gericht (Mahnbescheid)
045,00 RAe-Gebühr
009,00 Auslagen RAe


Ich habe folgende Mahnkosten NICHT bezahlt:
III. NEBENFORDERUNGEN
Mahnkosten
Auskünfte
Bankrücklastkosten
Inkassokosten
Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit

Ich hoffe das war so richtig. Was schreibe ich nun dem Anwalt? Ich kenn mich da echt nicht aus, aber irgendwie muss ich das ja nun rechtfertigen und begründen!!! Könnte mir da jemand helfen?

Danke und Gruß
SASCHA

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"früher musste man seinen Müll mühsam im Wald vergraben ... heute gibt es eBay :) "

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Genau das würde ich dem RA mitteilen und wg der nicht beglichenen Positionen Seinem Auftraggeber den Rechtsweg anheimstellen !
Dem MB würde ich danach noch fristgemäs komplett widersprechen

lg

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
passat32b
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

muss ich denn den Rechtsweg einleiten? Im Grunde genommen rufe ich doch dabei wieder unnötige Kosten auf, die ich dann teils ja sogar noch tragen muss, also im Grunde wegen 50,- Euro rummache.

Ich werde versuchen das ganze schriftlich bzw. telefonisch zu klären und auf die mangelnde Haltbarkeit oben genannter Kosten hinweisen.

Aber schonmal danke, ich hoffe es funktioniert!

-----------------
"früher musste man seinen Müll mühsam im Wald vergraben ... heute gibt es eBay :) "

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

muss ich denn den Rechtsweg einleiten?
--------------------------
Nö nicht DU - die Gegenseite soll klagen wenn Sie die Inkassogebühren möchte !
Tip :
Lass das Telefonieren !


lg

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Sie könnte aber auch wegen der Anwaltskosten klagen. Und damit kommen sie durch.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
passat32b
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

ich muss mal fragen: mit welcher Begründung klage ich eigentlich gegen Anwaltskosten oder Inkassogebühren?

-----------------
"früher musste man seinen Müll mühsam im Wald vergraben ... heute gibt es eBay :) "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ch muss mal fragen: mit welcher Begründung klage ich eigentlich gegen Anwaltskosten oder Inkassogebühren?

--------------------------
Nicht Du
Mahnman meinte die Gegenseite


lg

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
passat32b
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

oh, mir deucht es liegt ein Missverständnis Meiner zugrunde ;)

okay, ich gebs auf, ich zahle alles :zoff:



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"früher musste man seinen Müll mühsam im Wald vergraben ... heute gibt es eBay :) "

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

cool bleiben !
aber doch nicht die Inkassogebühren.........

@mahnman
bitte kläre Ihn auf

lg

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das habe ich bereits in den vergangenen 20 Beiträgen versucht. :sweat:

Also versuchen wir es nochmal:

Inkassokosten sind neben den Kosten eines Anwalts für außergerichtliche Tätigkeit nicht haltbar. Die Anwaltskosten aber schon.

Bankrücklastkosten müssen erstattet werden, wenn sie angefallen sind.

Mit den Auskunftkosten bin ich mir nicht sicher, aber ich sehe, besonders in einer Höhe von 35 Euro keine Erstattungspflicht.

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#23
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*In 7 Tagen hat Gott die Welt erschaffen*

In 6 Tagen, ein Blick in die Genesis hilft...;)

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

.um dann noch wegen 35,- Euro zu lamentieren.....

@Powerseller
Kannst Du ja dann so machen !
Ich hätte bessere Verwendung für 35 €
lg

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