Inkasso, Zahlung konnte nicht zugeordnet werden

18. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)
Inkasso, Zahlung konnte nicht zugeordnet werden

Noch eine kurze Frage;
Vor ca. einem Monat erreichte mich ein Schreiben eines Inkassodienstes. Erschrocken stellte ich fest, dass zwei Zahlungen, die ich zusammengefasst und unter einem Verwendungszweck überwiesen hatte, nicht zugeordnet werden konnten, weshalb mir der Differenzbetrag zurücküberwiesen wurde.

Ich habe mal bei einem Anwalt in unserer Uni nachgefragt, der meinte, ich solle das Geld zurücküberweisen - habe ich vor ca. einer Woche getan, das Geld müsste da sein, aber eben nur der Grundbetrag mit einfacher Mahngebühr.

Dann erreichte mich heute diese Mail:

"Sehr geehrter Herr XXX,

in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf den von Ihnen überlassenen Zahlungsnachweis und teilen nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin Folgendes mit:

Durch einen Hinweis auf Ihrer Rechnung wurden Sie explizit darüber informiert, dass Zahlungen für jede Rechnung separat und unter Angabe des jeweiligen, korrekten Verwendungszwecks vorzunehmen sind; unterschiedliche Rechnungen dürfen somit nicht zusammengefasst gezahlt werden.

Eine geleistete Zahlung ohne übereinstimmenden Verwendungszweck kann aufgrund der Vielzahl der Geschäftsvorfälle gar nicht oder nur teilweise zugeordnet werden. Der entsprechende Betrag wurde Ihnen daher wieder zurück erstatte.

Die hier gegenständliche Forderung ist insofern nach wie vor zur Zahlung offen. Infolgedessen sind Sie in Verzug geraten und haben die Kosten, die mit der Beauftragung unseren Hauses entstanden sind, nach §§ 280 Absatz 2 , 286 BGB zu erstatten.

Wir hoffen erläuternd weiter geholfen zu haben und erwarten nun einen Ausgleich der noch offenen Forderung in Höhe von 65,04 EUR bis zum 30.10.2017."

Was kann ich noch tun?

Zudem steht dort, ich sei unbefugt, die Mailinhalte in irgendeiner Weise zu veröffentlichen. Ist das so tragbar? Immerhin wurde alles anonymisiert.

Danke!!

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19 Antworten
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#1
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Soll ich das Geld einfach irgendwie zusammenkratzen? Wenn ich schon "gerichtlicher Mahnbescheid" höre, kriege ich heftige Bauchschmerzen

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Ursprungsüberweisung anschauen, ob der zusammengefasste Gesamtbetrag stimmte. Eine Rücküberweisung eines Teilbetrags ist Annahmeverzug. Dass ein Buchhaltungsprogramm das nicht kann, ist Quatsch und Problem des Gläubigers (hier wahrscheinlich eines Zahlungsdienstleisters mit "K" am Anfang).


Zitat (von Flum2):
Soll ich das Geld einfach irgendwie zusammenkratzen? Wenn ich schon "gerichtlicher Mahnbescheid" höre, kriege ich heftige Bauchschmerzen


2 Möglichkeiten:
1) Bezahlen.
2) Hart bleiben, einmal mit Hinweis auf Annahmeverzug per Einschreiben widersprechen und im weiteren konsequent ignorieren.
Muss man schauen, was man aushalten kann.

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#3
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke für deinen Beitrag.

Der Betrag von ca. 60€ tut mir als jobbende Studentin sehr weh. Kann seit zwei Monaten nicht mit meiner Katze zum Tierarzt, obwohl ich das Geld permanent zusammenzukratzen versuche und zeitweise vier Jobs hatte, bekomme mein Geld aber einfach nicht.

Was kann denn schlimmstenfalls passieren? Ich habe Angst, dass sie hinterher rechtens agieren und ich den Betrag schlussendlich doch zahlen muss, dann aber ggf. plus Gerichts(vollzieher)kosten o.ä.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was kann denn schlimmstenfalls passieren?

Bei diesem Zahlungsdienstleister mit "larna" am Ende so gut wie nichts. Maximal kommt es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid. Diesem kann man einfach via Kreuzchen widersprechen.

Ich sehe das exakt genauso wie Tasti.

Den Differenzbetrag bezahlen, ggf. kulante 2€ für Zinsen und Briefporto rauflegen und im Verwendungszweck klar stellen "Nur HF+Briefporto, ohne Anerkenntnis Rechtspflicht". Fertig. Inkassokosten verweigern.

Dieses Verhalten dieses Zahlungsdienstleisters haben wir schon in diversen Foren diskutiert. Mit immer demselben Ergebnis. Wenn dieser Zahlungsdienstleister das nicht kann, ist es sein Problem. Er hatte problemlos die Möglichkeit zu erkennen, dass er das auf die andere Rechnung zuordnen kann. Er hat die Annahme einfach verweigert und ab hier helfen dir die Gesetze. Folgekosten musst du nicht erstatten bzw. nur, wenn du "grob fahrlässig" gehandelt hättest. So eine grobe Fahrlässigkeit vermag ich nicht zu erkennen.


-- Editiert von mepeisen am 18.10.2017 15:00

Signatur:

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#5
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke auch für deine Antwort.

Der Betrag wurde bereits zurücküberwiesen. Wieder ohne den richtigen Verwendungszweck, weil ich diesen nicht wusste und Klarna mir nicht sagen wollte, welcher das ist, sondern mir bei jedweder Anfrage gesagt wurde, ich solle mich mit ihrem Inkassodienstleister auseinandersetzen. Soll ich noch was hinterherschicken?
Wie z.B. könnte man grobe Fahrlässigkeit in diesem Falle erreichen?

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#6
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Ach ja, ich bin in der Zwischenzeit umgezogen; muss ich denen meine neue Adresse mitteilen? Aktuell stehen wir in SMS- wie Mailkontakt, ich reagiere nie nicht auf ihre Schreiben :augenroll: Habe eben in einem anderen Thread etwas von Adressermittlungskosten gelesen und bin daher verunsichert Danke

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einem Inkasso eine neue Adresse mitzuteilen. Die Adressermittlungskosten musst du ja nur bezahlen, wenn noch ein Betrag offen wäre. Also ein Betrag, der sich durchsetzen ließe...

Signatur:

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#8
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke, möchte denen nun gerne den entsprechenden Brief schreiben, wie formuliere ich das?
Darf ich in dem Brief noch meine alte Adresse angeben? Habe gerade große Probleme mit der Formulierung.
"Hiermit weise ich Ihre Forderung unter dem Verweis auf Annahmeverzug (rechtliche Grundlage) zurück."?
Außerdem haben die mich als Herr kontaktiert, obwohl ich keiner bin...
Im Übrigen hat der Verein eine zweite Zahlung aus der Zeit nicht angenommen und zurücküberwiesen, da geht es nun wahrscheinlich genauso los, es wurden bereits einige € Mahngebühren aufgeschlagen. Wie kann man da vorgehen? Vielen Fragen...

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Ihre Mandantin hat die Annahme des von mir überwiesenen Geldes verweigert. Gemäß BGB (Annahmeverzug) ist ihre Mandantin selbst für die Folgekosten verantwortlich. Ich weise die Forderung daher vollumfänglich zurück. Weitere Drohbriefe werden nichts an meiner Haltung ändern. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Zitat:
Wie kann man da vorgehen?

Halt nochmals überweisen.

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#10
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Heute erneut Mail erhalten, ich hätte nicht reagiert. Erneuter Brief, der zu einer Einigung bzgl der Zahlung führen soll, sei unterwegs.
Man versucht mich mit dem Begriff "außergerichtliches Schreiben" einzuschüchtern, fürchte ich.
Widerspreche ich erneut, per Post?

Vielen Dank

MfG

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#11
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Nö, ist nicht nötig. Einmal reicht

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#12
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
Noch eine kurze Frage;
Vor ca. einem Monat erreichte mich ein Schreiben eines Inkassodienstes. Erschrocken stellte ich fest, dass zwei Zahlungen, die ich zusammengefasst und unter einem Verwendungszweck überwiesen hatte, nicht zugeordnet werden konnten, weshalb mir der Differenzbetrag zurücküberwiesen wurde.
(...)

" (...)
Durch einen Hinweis auf Ihrer Rechnung wurden Sie explizit darüber informiert, dass Zahlungen für jede Rechnung separat und unter Angabe des jeweiligen, korrekten Verwendungszwecks vorzunehmen sind; unterschiedliche Rechnungen dürfen somit nicht zusammengefasst gezahlt werden.

Eine geleistete Zahlung ohne übereinstimmenden Verwendungszweck kann aufgrund der Vielzahl der Geschäftsvorfälle gar nicht oder nur teilweise zugeordnet werden. Der entsprechende Betrag wurde Ihnen daher wieder zurück erstatte.
(...) "


In eigener Sache:
Welches Unternehmen hat den Inkassodienst damit beauftragt? Der Laden scheint sehr unfähig und unfreundlich zu sein. Meine Nicht-kaufen-Liste würde das Unternehmen sehr gerne aufnehmen. ;)

Gruß
Puschel_reloaded

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#13
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Wie oben vermutet, handelt es sich um Klarna...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Wie oben vermutet, handelt es sich um Klarna...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Erst vor ein paar Tagen habe ich Klarna für die Zahlung per Rechnung ausgewählt. Verdammte Sch....

Gruß
Puschel_reloaded

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Natürlich reicht es noch nicht.

"Sehr geehrter "Herr" xxx,

unser letztes, in o.aa. Forderungsangelegenheit an Sie wie im Betreff adressiertes, Schreiben konnte postalisch nicht zugestellt werden.

Um eine für Sie kostenpflichtige Adressermittlung zu vermeiden, möchten wir Ihnen vorher Gelegenheit geben, uns Ihre neue Anschrift per E-Mail an kontakt@coeo-inkasso.de. unter Angabe des Aktenzeichens XXX mitzuteilen.

Sollten wir innerhalb von 7 Tagen ab dem heutigem Datum keine Nachricht von Ihnen erhalten haben, werden wir den Adressermittlungsprozess einleiten und Ihnen die daraus resultierenden Kosten als weiteren Verzugsschaden zusätzlich zur Forderung unseres Auftraggebers belasten.

Eine Einwohnermeldeamtsanfragee kann dabei mit Kosten bis zu 20,00€ verbunden sein, Recherchen anhand von IP-Adressen, E-Mailadressen oder Bankdaten können deutlich höhere Kosten nach sich ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

coeo Inkasso GmbH"


Und all der Mist wegen weniger als 10€, die beim Erhalt des Inkassobriefes bezahlt waren. Was tue ich?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Schade, weiß niemand Rat?

Ich bin verunsichert, weil mein zweiter Widerspruch nicht eingegangen ist.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Schade, weiß niemand Rat?

Ich bin verunsichert, weil mein zweiter Widerspruch nicht eingegangen ist.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Lass dich nicht verunsichern. Wie bereits geschrieben, ist ein einmaliger Widerspruch völlig ausreichend.
Du machst in der Folge erst mal nichts: Keine Zahlung tätigen, und kein Kontakt mit dem Inkassobüro.
Auch wenn noch ein Anwalt eingeschaltet werden sollte und die Forderung immer weiter steigt, ändert das nichts an der Rechtslage.
Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid (unwahrscheinlich) müsstest du wieder reagieren.

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