Hallo Leute,
Ich habe da eine Sache, will mir hier natürlich nur erste Tipps holen, damit ich ungefähr die Sache einordnen kann, weil ich grübel und grübel...
Es geht um folgendes:
Vor einiger Zeit habe ich mir bei einem Verlag, der mich auch als pünktlich zahlenden Abonnementen hat, zusätzlich einige Zeitschriften bestellt.
Es ging um 21,00 €.
Diese habe ich lange nicht gezahlt (Vergessen), bis mir durch Zufall die Rechnung, ist nun schon Monate her, in die Hände geriet und ich das Geld natürlich schleunigst überwiesen habe. Dies war am 18. 12.,
Die eigentliche Lieferung der Zeitschriften und der Rechnung war Juni. Das seltsame ist, dass jetzt der Inkasso Anwalt aus Hamm am 5. 12. (107,00 € will er insgesamt) an eine Adresse geschrieben hat, in der ich seit Juli nicht mehr wohne. Damals habe ich mich auch sofort ordnungsgemäß umgemeldet. Durch reinen Zufall ist es dazu gekommen, dass ich nun heute Kenntnis von diesem Inkasso Schreiben vom 5. 12. erhalten habe. Die eigentliche Forderung habe ich ja unabhängig davon auch bezahlt. Ich habe mir diese Zeitschriften damals aber an diejenige Adresse leifern lassen, unter der sie mich auch als Abonnent haben, an meinen Erstwohnsitz.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass ein Brief an mich nur dann als zugestellt gilt, wenn ich zumindest die MÖGLICHKEITt habe, von seinem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Wenn ich nun aber schon nachweislich seit Monaten in einer andren Stadt wohne, mich ordentlich umgemeldet habe, gilt dieser Inkasso-Brief dann überhaupt für mich? Wäre insoweit interessant, weil ich diese ganzen Inkassogebühren ziemlich krass finde. Hätte mein Gläubiger der Inkasso-Firma nicht meine "richtige" Adresse, da er ja meine Abodaten hat, weiterleiten müssen?
Ich wohne nun in Österreich, bin hier gemeldet.
Was könnt ihr mir raten?
Vielen Dank schonmal!
Nun
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-- Editiert am 28.01.2010 02:52
Inkasso, Brief, verzogen...
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hat ein Anwalt oder lediglich ein Inkassobüro geschrieben ?
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Hallo,
es hat ein Anwalt geschrieben.
Gruß
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107 € HF 21 €
Liste mal die Gebühren auf !
lg
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Hallo Leute,
ich seh gerade, dass er einen anderen Rechnungsbetrag als ich hat...egal, das sollte jetzt erstmal kein Problem sein. Er hat 25,40, ich habe 21€. Kann ich notfalls mit der mir zugeschickten Rechnung beweisen.
Forderung Rechnungsbetrag
Rechnungs Nr. xxxxx 25,40
zzgl. Zinsen 5,12 % 0,97
Mahnkosten Gläubiger (???) 36,23 (???)
Anmerkung: Ich habe zwar eine Mahnung bekommen, die auf die offene Rechnung hinweist, jedoch wurden auf dieser NIEMALS Mahnkosten aufgelistet....warum dann jetzt??
Zwischensumme 62,60
Kostenrechnung
Gegenstandswert 25,40
1,50 Gegenstandsgebühr gemäß §§ 2 Abs 2
., 13 RVG
i.V.m. Nr. 2400 VV RVG 37,50
Entgelte für Post und Kommunikationsdienstleistungen 7,50(???) gem. Nr. 7002 VV RVG
Summe Gebühren 45,00
Gesamtbetrag 107,60
Findet Ihr das angemessen? Prinzipiell bin ich ja bereit, aus meinem Fehler zu lernen...die Hauptforderung wurde auch schon direkt an den Gläubiger überwiesen, weil ich von dem Inkasso Schreiben keine Ahnung hatte.
Ich hab denen jetzt erstmal geschrieben, dass ich Rechnung bereits bezahlt habe und sie mitte mir mitzuteilen, ob ich dem Verlag nun noch etwas schulde
Vor allem der Punkt Mahnkosten Gläubiger ist mir unverständlich, mir wurden in der letzten Mahnung ausdrücklich keinerlei Kosten außer der normalen, zu bezahlenden Rechnung aufgelistet....
Danke für Euer Interesse
Benders
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quote:<hr size=1 noshade>Rechnungs Nr. xxxxx 25,40
zzgl. Zinsen 5,12 % 0,97
Entgelte für Post und Kommunikationsdienstleistungen 7,50(???) gem. Nr. 7002 VV RVG
1,50 Gegenstandsgebühr gemäß §§ 2 Abs 2 ., 13 RVG
i.V.m. Nr. 2400 VV RVG 37,50 <hr size=1 noshade>
Diese obigen Positionen halte ich für duchsetzungsfähig
Also zweckgebunden an den RA überweisen
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@thehellion
???
quote:<hr size=1 noshade>die Hauptforderung wurde auch schon direkt an den Gläubiger überwiesen, weil ich von dem Inkasso Schreiben keine Ahnung hatte. <hr size=1 noshade>
Ich würde das überweisen:
Zinsen 5,12 % 0,97
Entgelte für Post und Kommunikationsdienstleistungen 7,50(???) gem. Nr. 7002 VV RVG
1,50 Gegenstandsgebühr gemäß §§ 2 Abs 2 ., 13 RVG
i.V.m. Nr. 2400 VV RVG 37,50
Fazit: 46€ zweckgebunden RA+ Zinsen
lg actrostom
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
-- Editiert am 30.01.2010 19:58
-- Editiert am 30.01.2010 20:04
-- Editiert am 30.01.2010 20:06
Zitat:@thehellion
???
Ja klar -
Die 25 natürlich nicht nochmal überweisen
-- Editiert am 30.01.2010 21:26
Prinzipiell erkenne ich mein Säumnis an und zahle auch dem RA seine Zeche.
Bloß erscheint mir die Forderung zu hoch. Soll ich ihm schreiben, dass ich seine Forderung nich anerkenne und dass er Entgegenkommen erwarten kann, wenn er mir eine bereinigte Rechnung vorlegt?
Ja, ich hab zu spät gezahlt und ja, ich lerne daraus.
Aber einfach so ohne zu wissen, warum man die Zeche zahlt...gewöhnungsbedürftig!
Danke liebe Leute!
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""
quote:
Soll ich ihm schreiben, dass ich seine Forderung nich anerkenne und dass er Entgegenkommen erwarten kann, wenn er mir eine bereinigte Rechnung vorlegt?
Hallo, das Problem ist das Anwälte nicht Handeln brauchen wenn die Forderung berechtigt ist ! (seit fast 9 Monaten)
Und in der Regel folgt nach 1 Mahnung der Mahnbescheid wodurch es nochmal 25€ teurer würde!
Darum zeitnah die Überweisung schicken !
Aber V-Zweck nicht vergessen sonst zieht er die Inkassokosten ab.
Du kannst dem Anwalt ja mitteilen das du die Rechnung bereinigt hast.
lg actrostom
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Zwischen dem 05.12. und dem 18.12. liegen mal eben 2 Wochen. Und es erscheint mir so, dass die Behauptung:
quote:... auch als Schutzbehauptung angesehen werden kann. Vielleicht ist Ihnen ja die anwaltliche Mahnung (von Zuhause?) nachgesandt worden?
Diese habe ich lange nicht gezahlt (Vergessen), bis mir durch Zufall die Rechnung, ist nun schon Monate her, in die Hände geriet und ich das Geld natürlich schleunigst überwiesen habe.
Nix für Ungut, aber was oben steht ist das Mindeste ... !
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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... "
Hallo Leute,
Zwischen dem 05.12. und dem 18.12. liegen mal eben 2 Wochen. Und es erscheint mir so, dass die Behauptung:
quote:
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Diese habe ich lange nicht gezahlt (Vergessen), bis mir durch Zufall die Rechnung, ist nun schon Monate her, in die Hände geriet und ich das Geld natürlich schleunigst überwiesen habe.
--------------------------------------------------------------------------------
... auch als Schutzbehauptung angesehen werden kann. Vielleicht ist Ihnen ja die anwaltliche Mahnung (von Zuhause?) nachgesandt worden?
Nix für Ungut, aber was oben steht ist das Mindeste ... !
Wie sieht es aus, wenn ich eine Reihe von Zeugen aufweisen kann? Welche, die den Brief sogar geöffnet haben und ihn mir haben zukommen lassen? Ich finde, dass dieser Beitrag nichts zur Sache tut. Oder meinen Sie wirklich, dass sich die Tatsache, nichts von den Schreiben gewusst zu haben, irgendwie auf die Forderung auswirken würde? Ich wäre für eine kurze Erläuterung dankbar.
Er hat mir nun, auf mein Schreiben hin, dass ich den eigentlichen Rechnungsbetrag schon überwiesen habe, eine "bereinigte" Rechnung gesendet.
Von 107 auf 84 Euro, also die eigentliche Forderung abgezogen.
Nun will er neben kleineren Zinsbeträgen noch 45,00 für "Anwaltliches Mahnschreiben". 26,00 für "Auskünfte"(???) und ca 10 für Mahnkosten. Dies, obwohl es in der ersten Rechnung noch ca. "35 € Mahnkosten Gläubiger" waren, obwohl mein Gläubiger mir niemals welche gestell hat...
Ich weis, ich frage viel Aber wäre jemand bitte so nett, mir kurz die Punkte zu erläutern und mir zu sagen, ob die noch zu zahlenden 86 nun wirklich angemessen sind, oder nicht.
Ich sehe meinen Fehler schon ein und will ihm auch ohne zu Murren eine berechtigte Forderung zahlen.
Danke für euer Verständnis,
Benders
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