Infoscore Inkassoforderung nach über 3 Jahren

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mombo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Infoscore Inkassoforderung nach über 3 Jahren

Hi,
ich habe sehr viel in diesem Forum gelesen und will auch mal meinen Fall schildern.

Im Juni 2006 bekam ich von einer bekannten Anwaltskanzlei, wir nennen sie mal Schu&Wae, eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung wegen Urheberrechtsverletzung die ich im Aug2005 mit dem Prog. emule begangen haben soll und 300,-Euro bezahlen.
Ich will mal jetzt im Raum stehenlassen ob ich das wirklich getan habe.
Das schreiben sah nicht so wirklich echt aus da selbst die Unterschrift kopiert war.
Irgendwie dachte ich mir wenn das echt wäre würden Sie es ja per Einschreiben schicken.
Also unternahm ich nichts weiter.
Es kam auch nie wieder irgendetwas.
Aber am 29.12.08 bekam ich einen Brief von Infoscore Forderungsm. aus BB das es eine Forderung der oben genannten Anwälte gibt und ich die bis zum 27.12. überweisen soll und sich das dann für mich erledigt hat. Alles schön aufgelistet mit Verzugszinsen für 2 1/2 Jahren Inkassokosten, Kontoführungskosten zusammen jetzt schon weit über 400Euro.
Ich dachte mir wer und was wollen die? Und :"Wird schwierig 2 Tage rüchwirkend zu überweisen ;-) "
Dann viel mir doch dieses Schreiben aus dem Sommer 2006 ein. Da ich eine art Messi bin und solche Sachen nicht wegwerfe habe ich die Abmahnung von damals noch gefunden.
Naja irgendwie hat es mich dann doch ein wenig beunruhigt und ich habe im I-Net ein wenig gegoogelt.
Da findet man ja ne Menge Sachen zu diesen Anwälten und Massenabmahnungen ;-)
Das wichtigste was ich gefunden habe war eigentlich das solche Forderungen nach 3 Jahren zum ende des Jahres verjähren.
Ok dachten ich mir "Aug2005 + 3 Jahre + Jahresende" macht nach meiner Rechnung 31.12.2008, also schön Silvester feiern und gut is.
Tja jetzt werdet Ihr euch fragen was will er.
Am 3.1.2009 bekam ich wieder einen Brief (Briefkopf Baden-Baden den 31.12.2008) der um einiges Agressiver war als der erste.
Dort wird mir angedroht das ich, wenn ich bis zum 10.01. nicht zahle, ohne erneute Anmahnung die Angelegenheit ihren Rechtsanwälten übergeben wird.
Hm, jetzt bin ich ein wenig unsicher wie ich mich verhalten soll.
Versuchen die jetzt noch kurz vor der Verjährung das Geld einzutreiben??
Stimmt das denn mit der 3 jährigen Verjährung???
Man liest viel im I-Net, leider auch viel Nonsens.
Sollte ich einen Anwalt zu rate ziehen???
Ich würe mich über eure Meinungen freuen.

Liebe Grüße

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5 Antworten
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#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Das mit der dreijährigen Verjährung ist grundsätzlich richtig.

Leider haben Sie jedoch bei der Berechnung den falschen Startpunkt gewählt.

Der Anwalt (bzw. dessen Auftraggeber) möchte von Ihnen vermutlich kein Geld wegen der Urheberrechtsverletzung selbst, sondern Ersatz für die Kosten der Abmahnung. Für die Verjährung dieser Kosten ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Anwalt von seinem Mandanten Bezahlung verlangt und erhalten hat, hier also irgendwann Mitte 2006. Die Verjährung tritt damit erst am 1.1.2010 ein.

Ob Sie die Urheberrechtsverletzung begangen haben bzw. inwieweit Ihnen dies nachgewiesen werden kann können Sie natürlich nur selbst beurteilen.

Ist die Urheberrechtsverletzung nicht nachweisbar dürften auch die Kosten der Abmahnung nicht durchsetzbar sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mombo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,
ja der Anwalt wollte 2006 für seine Mandantin 250,-Euro die Kosten für die Abmahntätigkeit haben + 50,-Euro Schadenersatz.

Zum einen habe ich dies im I-Net gefunden:

"Nach geltendem Recht (§ § 50, 51 LUG, §§ 47 , 48 KUG ) beginnt die dreijährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aus Urheberrechtsverletzungen abweichend von § 852 BGB nicht mit dem Zeitpunkt, indem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, sondern mit dem Zeitpunkt der Verletzungshandlung."

Und zum anderen haben diese Anwälte damals 1000de Briefe verschickt, wo sie mir erstmal nachweisen sollen das ich diesen jemals bekommen habe.
Ich glaube ich werde dann dochmal einen Anwalt aufsuchen und es rechtlich klären lassen.
Es gibt nichts schlimmeres aus unwissenheit und drohungen diesen Inkasso Heinis Geld in den Rachen zu werfen.

Ich würde mich über noch mehr Meinungen freuen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach geltendem Recht (§ § 50, 51 LUG, §§ 47 , 48 KUG ) beginnt die dreijährige Verjährungsfrist <hr size=1 noshade>


Dann sind die 50€ Schadenersatz mittlerweile verjährt. Die 250€ verjähren erst 2010, wie oben beschrieben.

quote:<hr size=1 noshade>Und zum anderen haben diese Anwälte damals 1000de Briefe verschickt, wo sie mir erstmal nachweisen sollen das ich diesen jemals bekommen habe. <hr size=1 noshade>


Es geht hier nicht um einen Verzugsschaden, sondern um einen Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Dafür ist es völlig egal, ob das Schreiben des Anwalts sie erreicht hat. Von daher muss der Anwalt den Zugang auch nicht nachweisen.

quote:<hr size=1 noshade>Ich glaube ich werde dann dochmal einen Anwalt aufsuchen und es rechtlich klären lassen. <hr size=1 noshade>


Kann auf keinen Fall schaden. Die Kosten düften mit ca. 30 - 40€ auch eher überschaubar sein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mombo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja aber wenn der Schadenersatz verjährt ist und ich nie einen Brief vom Abmahnbüro bekommen habe???
Nach meinem Rechtsempfinden kann es ja nicht sein das die angebliche Urheberrechtsverletzung verjährt und ich die Anwälte/Inkasso Reich mache.

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich sehe nicht ein das diese Massenabmahner es nicht schaffen rechtzeitig ihr Geld zu fordern und dann nach über 3 Jahren kommen und Verzugszinsen etc. verlangen.

Und seien wir mal ehrlich, wem geht es heute noch um irgendwelche Rechtsverletzung. Nachdem einige eher erfolglose Anwälte gemerkt haben wieviel Geld mit Abmahnungen verdient werden kann sind sie dann auf diesen lukrativen Zug aufgesprungen.
Und das ist es wogegen ich mich wehre. :fight:
In diesem Sinn :kotz:

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es wird schon seinen Grund haben warum der Advokat die 250 nicht schon 2006 gerichtlich durchgesetzt hat ;)


lg

1x Hilfreiche Antwort

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