Infoscore,Gis, Lässt sich da noch was machen?

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb474443-9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore,Gis, Lässt sich da noch was machen?

Hallo zusammen,

Ich bin von meiner vorherigen Wohnung ausgezogen ohne mich von der GIS abzumelden bzw. hatte ich keine Ahnung das man sich abmelden muss. Nach einer Weile bekam ich ein Schreiben in der Höhe von 512,- Euro. Darauf antwortete ich und erklärte meine Situation. Ich bin Student, gemeldet bin ich wieder bei meinen Eltern. Ich lebe zurzeit am Existenzminimum deswegen kann ich mir so eine Rechnung nicht leisten. Heute bekam ich eine Antwort von Infoscore. Diese lautet wie folgt...

Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 27.07.2017, ersuchen die verspätete Beantwortung zu entschuldigen und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit:
Die Gebührenpflicht erlischt frühestens mit Ende jenes Monats, in dem die Abmeldung bei unserer Auftraggeberin einlangt. Da die Abmeldung im vorliegenden Fall im Februar 2017 eingelangt ist, trat diese frühestens mit 01.03.2017 in Kraft. Die Rundfunkgebühren bis zum 28.02.2017 und somit die uns übergebenen Vorschreibungen für den Zeitraum 01.05.2016 – 28.02.2017 sind zu bezahlen.
Unbenommen des obigen Sachverhaltes geben wir bekannt, dass unsere Auftraggeberin – unpräjudiziell der Rechts- und Sachlage – bereit wäre, die oben genannte Forderung, deren Gesamtsaldo per heute EUR 512,-- beträgt, als erledigt zu betrachten, wenn Sie den Betrag von EUR 400,-- bis längstens 22.09.2017 an uns überweisen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Vergleich ausschließlich für die obengenannte Aktenzahl gilt und allfällige weitere Forderungen unberührt bleiben. Weiters tritt Wiederaufleben der Gesamtforderung ein, sollte über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet werden.
Sollten Sie die zuvor genannte Frist ungenützt verstreichen lassen, bleibt die Forderung in ihrer ursprünglichen Höhe bestehen und wir setzen die Betreibung unverzüglich fort.
Hochachtungsvoll infoscore austria gmbh


Jetzt wollte ich wissen ob ich noch Chancen haben diese Zahlung von 400,- Euro zu umgehen? Wenn ja? Wie mache ich das?

Ich bin über jede Hilfe Dankbar.

-- Editiert von Moderator am 13.09.2017 10:29

-- Thema wurde verschoben am 13.09.2017 10:29

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2405 Beiträge, 714x hilfreich)

Was bitte ist die GIS?
Wie hoch ist die HF und wie setzen sich die Kosten zusammen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

Zitat (von fb474443-9):
ohne mich von der GIS abzumelden bzw. hatte ich keine Ahnung das man sich abmelden muss.

Und warum hatte man keine Ahnung?
Das man Verträge die nicht automatisch enden kündigen muss ist ja durchaus allgemein bekannt?



Zitat (von fb474443-9):
Ich lebe zurzeit am Existenzminimum deswegen kann ich mir so eine Rechnung nicht leisten.

Das macht nichts, dann wartet der Gläubiger bis man Geld hat.
Nur wird es dann immer mehr, z.B. durch Zinsen und andere Kosten.



Zitat (von fb474443-9):
Jetzt wollte ich wissen ob ich noch Chancen haben diese Zahlung von 400,- Euro zu umgehen?

Kommt darauf an, ob die Ursprungsforderung berechtigt war.
Falls ja, wäre das ein gutes Angebot. Könnten die Eltern diese Summe leihen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ich nehme mal an, dass es sich hier um die ehemalige GEZ handelt. Du benötigst hier:
- Vollmachtsurkunde im Original
- alle Informationen nach § 11a RDG
- eine aktuelle Forderungsaufstellung

Und da es sich bei der GEZ um eine Behörde handelt, die selbst bescheiden und vollstrecken kann, bist Du in der Position um die Inkassokosten herum zu kommen.

Der Summe nach müsste Dein Auszug vor Jahren gewesen sein. Und es müsste sich doch irgendwann ein Nachmieter in der Wohnung angemeldet haben, der bereits Beitrag zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Scheint hier um Österreich zu gehen.

In Deutschland wäre der Fall seit Anfang 2017 so zu regeln: Rückwirkend Befreiung beantragen mit entsprechender Begründung (Eltern bezahlen bereits für den Zeitraum) und die Forderung zurückweisen. Das ist inzwischen für bis zu 3 Jahre möglich.

Wie das in Österreich ist: Keine Ahnung.

Ich sage den Mods mal Bescheid, das Thema zu verschieben. Vielleicht kennt sich im anderen Forum jemand aus, wie das in Österreich abläuft.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Was bitte ist die GIS? Der Gebühren-Info-Service in Österreich, der aber nicht nur informiert, sondern auch kassiert. Und er sagt: Keine rückwirkende Abmeldung. Siehe hier: https://www.gis.at/faq/abmeldung/

-- Editiert von muemmel am 20.09.2017 21:28

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Gebührenpflicht scheint pro Wohnung zu sein und gilt für alle Bewohner und Gerät in dieser Wohnung.
Frag mal bei den neuen Bewohner deine vorherigen Wohnungnach ob diese die GIS Bezahlen. Wenn ja wäre diese evtl. eine Möglichkeit drum rum zu kommen. Wenn die neuen Bewohner selber nicht bezahlen kann allenfals aufgrund Solidarhaftung ein Teilbetrag auf dem zivilrechtlichen Weg von denen eingetriben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Wenn die neuen Bewohner selber nicht bezahlen kann allenfals aufgrund Solidarhaftung ein Teilbetrag auf dem zivilrechtlichen Weg von denen eingetriben werden. Wie soll das aussehen? Die neuen Bewohners sind also z. B. wegen Sozialleistungsbezug befreit und zahlen dann "solidarisch" für den TE? Wohl kaum...
Ich würde hier schlicht auf das Angebot der Infoscore eingehen - in D wäre der volle Betrag fällig gewesen, weil da keine Inkassounternehmen beauftragt werden.

-- Editiert von muemmel am 22.09.2017 14:11

-- Editiert von muemmel am 22.09.2017 14:19

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wie soll das aussehen?

In Österreich ist der Standort befreit ;) Entweder alle oder dann keiner.

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