Hallo,
mein Sohn 20 Jahre alt macht im Moment eine Ausbildung für lernbehindert in einem Ausbildungsinternat.
Die Arbeitsagentur bezahlt die Ausbildung, behält sich aber vor von meiner Exfrau und mir Geld zurückzufordern wenn unser Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. Mein Sohn hat einen Behindertenausweis, den ich fürs Finanzamt in Kopie benötige um die Steuervorteile geltend machen zu können. Leider gibt er mir keine Kopie. Habe ich eine Chance, irgendwie über das Amt an die Unterlagen zu kommen. Ich benötige die Kopie dringend.
Danke für Eure Hilfe
Info über Behindertenausweis volljähriges Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
man kann über das Versorgungsamt eine Kopie des Ausweises erhalten. Allerdings ist der Sohn schon 20 und somit volljährig. Das Risiko besteht, dass aufgrund des Datenschutzes das Amt mauert.
Reden Sie mal mit dem Finanzamt, ob hier im Rahmen der Amtshilfe eine Kopie angefordert werden kann. Oder sie reden mit der Einrichtung, ob hier Hilfe gegeben werden kann.
Hat das Kind einen Betreuer ? Mir ist der Grund der Verweigerung nicht klar. Dumm oder trotzig ? Oder wird die Behinderung und somit auch die Existenz eines Ausweises einfach geleugnet ?
Wenn der Sohn auch sonst unkluge Entscheidungen trifft und mit Geld nicht umgehen kann, kann man versuchen sich als Betreuer vom Gericht bestellen zu lassen.
Andere Frage: der Vater zahlt nicht für das Kind. Wofür will er steuerliche Entlastung haben?
wirdwerden
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Eine Steuerrückzahlung interessiert die Arbeitsagentur auch und muss auch angegeben werden. Ggf. hat der Sohn ja noch ein Zimmer beim Vater und ist in den Ferien wieder da.
Das wäre das übliche, bei dieser Art von Internaten. Ob es so ist, kann ich nicht sagen.
@wirwerden Also ich zahle Unterhalt und er versucht sogar noch mehr einzulklagen
@Chylla Ich weiß nicht wo der Ausweis ausgestellt wurde. Nein er wohnt nicht bei mir und will auch keinen Kontakt. Klar macht AgfA Stress weil die wollen Geld sehen
Sorry, ich hab die Eingangspost so verstanden, dass die AfA die ganze Kiste zahlt.
Ich sehe jetzt zwei Möglichkeiten: wenn schon ein Gerichtsverfahren anhängig ist, kann man doch durchaus Widerklage erheben auf die Fotokopie. Wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob die wirklich benötigt wird. Ne Lebendbescheinigung langt nicht aus? Mach Dich da mal beim FA schlau.
Die weitere Möglichkeit ist, die Steuerersparnis vom Unterhalt einzubehalten, weil der Sohn nicht mitwirkt.
wirdwerden
Lebensbescheinigung braucht man nicht mehr, aber ich weiß den Grad der Behinderung ja nicht. Bis jetzt hat das Finanzamt immer ohne Nachweis die Behinderung anerkannt, aber beim letztem Steuerbescheid hat man darauf hingewiesen, daß man jetzt eine Kopie will. Einfach Unterhalt abziehen geht nicht einfach so, da er ja festgelegt wurde.
Wenn da ohnehin ein Gerichtsverfahren anhängig ist, kann man das doch ganz zwanglos da einbringen. Warum tust Du das nicht?
wirdwerden
Hallo, habe mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt. Noch liegt keine Klage vor, nur die Anwaltschreiben werden heftiger.
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