Folgendes Beispiel: Eine Website mit Links zu urheberechtlich geschützten Werken auf One Click Hostern existiert nicht mehr, kann aber in der WaybackMachine eingesehen werden. Alle urheberrechtlich geschützten Werke wurden mittlerweile von den One Click Hostern entfernt. Können die Betreiber, sofern sie ausfindig gemacht werden, für eine Website mit Links, die irgendwann mal zu geschützten Werken geführt haben, jetzt aber ins Leere führen, zur Rechenschaft gezogen werden? Oder müssen dafür tatsächlich die geschützten Werke eindeutig durch einen Download indetifiziert werden?
Indentifizierung eines Downloads nötig?
26. Juni 2017
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Frage vom 26. Juni 2017 | 08:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Indentifizierung eines Downloads nötig?
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#1
Antwort vom 26. Juni 2017 | 22:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKönnen die Betreiber, sofern sie ausfindig gemacht werden, für eine Website mit Links, die irgendwann mal zu geschützten Werken geführt haben, jetzt aber ins Leere führen, zur Rechenschaft gezogen werden? :
Wenn man nachweisen kann das die Links zu geschützten Werken geführt haben, die Verbreiter keine Lizenz hatten und das ganze noch nicht verjährt ist, dann ja.
Ersteres dürfte daran scheitern, das das nun tote Links sind.
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