Hallo
Ich habe eine Frage
Mein Freund ist in strafhaft. Entlassung wäre Dezember 2017. Jetzt kam von der Staatsanwaltschaft
ein Schreiben mit einem Bewährungswiderruf von 2013. Dies wären nochmal 4,5 Monate. Darf die Staatsanwaltschaft das so kurz vor der Entlassung bzw ist das rechtlich Ok? Was kann man dagegen machen? Wäre um hilfreiche Antworten sehr dankbar
lg
In strafhaft bewährungswiderruf
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatDarf die Staatsanwaltschaft das so kurz vor der Entlassung bzw ist das rechtlich Ok? :
Warum nicht? Wenn der Widerruf alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und berechtigt ist, ist es rechtlich ok.
Sie können dagegen Einspruch einlegen. Ob das hilfreich ist, ist eine andere Frage.
Vielen Dank für die Antwort. Ich kenn mich einfach zu wenig damit aus. Seine Anwältin meinte das dass nicht gehen würde und jetzt kam eben doch noch ein Schreiben mit dem Widerruf.
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Sie können dagegen Einspruch einlegen. Nö, kann die TE nicht - das muß der Freund schon selber tun.
ZitatSeine Anwältin meinte das dass nicht gehen würde :
Hat sie nicht vielleicht auch etwas mehr dazu gesagt? Das "kurz vor der Entlassung" (und mehr ist aus deiner Frage ja nicht ersichtlich) ist jedenfalls in keinster Weise irgendwie relevant.
Er kann gegen den Widerruf sofortige Beschwerde (binnen 1 Woche) einlegen, wenn der Widerruf noch nicht rechtskräftig ist. Dann wird man sehen ob er damit erfolgreich ist und ob bis zu seinem eigentl. Entlassungstermin über die Beschwerde entschieden ist. Fall letzteres nicht, wird er entweder entlassen, oder es wird -wenn die Voraussetzungen vorliegen- sog. Sicherungshaft angeordnet bis über die Beschwerde entschieden ist.
Vielen Dank für die Antwort Streetworker
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