In strafhaft bewährungswiderruf

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marle1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
In strafhaft bewährungswiderruf

Hallo
Ich habe eine Frage
Mein Freund ist in strafhaft. Entlassung wäre Dezember 2017. Jetzt kam von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben mit einem Bewährungswiderruf von 2013. Dies wären nochmal 4,5 Monate. Darf die Staatsanwaltschaft das so kurz vor der Entlassung bzw ist das rechtlich Ok? Was kann man dagegen machen? Wäre um hilfreiche Antworten sehr dankbar
:) lg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Marle1):
Darf die Staatsanwaltschaft das so kurz vor der Entlassung bzw ist das rechtlich Ok?

Warum nicht? Wenn der Widerruf alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und berechtigt ist, ist es rechtlich ok.
Sie können dagegen Einspruch einlegen. Ob das hilfreich ist, ist eine andere Frage.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marle1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Ich kenn mich einfach zu wenig damit aus. Seine Anwältin meinte das dass nicht gehen würde und jetzt kam eben doch noch ein Schreiben mit dem Widerruf.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Sie können dagegen Einspruch einlegen. Nö, kann die TE nicht - das muß der Freund schon selber tun.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von Marle1):
Seine Anwältin meinte das dass nicht gehen würde


Hat sie nicht vielleicht auch etwas mehr dazu gesagt? Das "kurz vor der Entlassung" (und mehr ist aus deiner Frage ja nicht ersichtlich) ist jedenfalls in keinster Weise irgendwie relevant.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Er kann gegen den Widerruf sofortige Beschwerde (binnen 1 Woche) einlegen, wenn der Widerruf noch nicht rechtskräftig ist. Dann wird man sehen ob er damit erfolgreich ist und ob bis zu seinem eigentl. Entlassungstermin über die Beschwerde entschieden ist. Fall letzteres nicht, wird er entweder entlassen, oder es wird -wenn die Voraussetzungen vorliegen- sog. Sicherungshaft angeordnet bis über die Beschwerde entschieden ist.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marle1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort Streetworker :)

0x Hilfreiche Antwort

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