In "eigener" GmbH angestellt sein (nicht GF) als alleiniger Gesellschafter

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
pa438045-91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
In "eigener" GmbH angestellt sein (nicht GF) als alleiniger Gesellschafter

Hallo liebes Forum,

mich beschäftigt die Frage, ob ich eine GmbH gründen mit mir als alleinigem Gesellschafter und einen fremden Geschäftsführer bestellen kann (z.B. meine Frau).

Da sie die Geschäfte (auf dem Papier) führt, könnte sie ja Mitarbeiter anstellen, z.B. mich. Wäre ich dann ein "normaler" Angestellter (weisungsgebunden, etc.)?

Hintergrund ist, dass ich ein Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung gründen möchte und in den ersten Monaten/Jahren nur mich selbst verleihen möchte. Wenn ich mein eigener GF bin, geht das nicht. Wenn ich "normaler" Angestellter bin, dann schon.

Oder geht das dann nicht, weil ich nicht weisungsgebunden bin, wg. meiner Gesellschaftertätigkeit (und damit ja wiederum den GF bestelle)?


Falls diese Konstellation i.O wäre, dürfte ich dann ohne, dass sich etwas daran ändert, auch Prokura oder einer Generalbevollmächtigung haben? Dann wäre meine Frau nämlich tatsächlich nur auf dem Papier GF und sie würde es nicht belasten...


Ich bin sehr auf die Diskussion gespannt. Let's go...

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

Zitat (von pa438045-91):
und einen fremden Geschäftsführer bestellen kann (z.B. meine Frau).

Wenn einem die eigene Frau fremd ist, sollte man eher über Scheidung nachdenken und nicht darüber sie zur GF zu machen ...



Zitat (von pa438045-91):
Da sie die Geschäfte (auf dem Papier) führt,

Wenn man nicht legale Dinge machen möchte, ist ein Rechtsforum eher unggeignet.
Da sollte man sich durch einen Anwalt beraten lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pa438045-91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Sehr geehrter Harry von Sell,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Mit "fremd" als GF meinte ich einen anderen, als die eigene Person betreffend. Und ob jemand von außerhalb oder aus der Familie geholt wird, ist dabei nebensächlich.

Die zweite Zitierung dient eher der Veranschaulichung, dass der GF grundsätzlich kaum / wenig Aufwand mit dem Führen der Geschäfte haben sollte.

Dennoch:
Um eben in keine Rechtsunsicherheiten zu tappen, bin ich hier in diesem Forum auf Ratsuche...


Vielen Dank auch weiterhin.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von pa438045-91):

mich beschäftigt die Frage, ob ich eine GmbH gründen mit mir als alleinigem Gesellschafter und einen fremden Geschäftsführer bestellen kann (z.B. meine Frau).

Selbstverständlich.
Zitat:

Da sie die Geschäfte (auf dem Papier) führt,

Der Geschäftsführer einer GmbH führt die Geschäfte der GmbH nicht nur auf dem Papier, er führt sie tatsächlich, und für seine Geschäftsführertätigkeit haftet er straf- und zivilrechtlich.
Zitat:
könnte sie ja Mitarbeiter anstellen, z.B. mich. Wäre ich dann ein "normaler" Angestellter (weisungsgebunden, etc.)?

Ja. Selbstverständlich. Sie könnte Sie auch jederzeit wieder entlassen.
Zitat:

Hintergrund ist, dass ich ein Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung gründen möchte und in den ersten Monaten/Jahren nur mich selbst verleihen möchte. Wenn ich mein eigener GF bin, geht das nicht. Wenn ich "normaler" Angestellter bin, dann schon.

Das könnte steuerrechtlich spannend werden, aber das bespricht man dann mit einem Steuerberater.
Zitat:

Oder geht das dann nicht, weil ich nicht weisungsgebunden bin, wg. meiner Gesellschaftertätigkeit (und damit ja wiederum den GF bestelle)?

Die GmbH wird ausschließlich durch den/die Geschäftsführer vertreten. Der ist weisungsberechtigt gegenüber den Angestellten. Daß einer von denen (Mit-)Gesellschafter ist, ändert nichts daran. Wenn Sie bei VW angestellt sind und eine VW-Aktie kaufen, ändert das ja auch nichts an der Weisungsbefugnis der Vorgesetzten. Auch wenn Sie Mitgesellschafter von VW sind...
Zitat:

Falls diese Konstellation i.O wäre, dürfte ich dann ohne, dass sich etwas daran ändert, auch Prokura oder einer Generalbevollmächtigung haben? Dann wäre meine Frau nämlich tatsächlich nur auf dem Papier GF und sie würde es nicht belasten...

Man kann nicht "nur auf dem Papier" Geschäftsführer einer GmbH sein, und viele Dinge kann ein Prokurist nicht machen. Und für viele Dinge, die die GmbH betreffen, ist der Geschäftsführer persönlich haftbar. Geht mit der Abführung von Steuern und Sozialabgaben los, und hört mit der Pflicht zur rechtzeitigen Einreichung eines Insolvenzantrags noch lange nicht auf.

Sie haben, fürchte ich, arg falsche Vorstellungen vom Wesen einer GmbH und von der rechtlichen Stellung eines GmbH-Geschäftsführers.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

Zitat (von pa438045-91):
Und ob jemand von außerhalb oder aus der Familie geholt wird, ist dabei nebensächlich.

Je nach Situation kann das durchaus einen großen Unterschied machen.



Zitat (von pa438045-91):
Um eben in keine Rechtsunsicherheiten zu tappen, bin ich hier in diesem Forum auf Ratsuche...

Naja, Rechtsunsicherheiten gibt es immer, denn man weis ja nie wie ein Gericht das nachher sieht.
Und wenn man in solchen Sachen Rechtsunsicherheiten weitestgehend ausschließen möchte, dann bleibt nur der Weg zum Profi der dann den Sachverhalt detailliert prüft.

Die Diskussion mit Laien kann da eingentlich nur Denkanstöße bieten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Tricks die dazu führen irgendwie zu be*******n sind meist irgendwie illegal.

Ist die Frau Geschäftsführer und du reinigst als Vollzeit kraft die Klo's geht das sicher. Bei Prokura wird dir dann aber spätesten keiner mehr folgen. Und wenn deine Frau als Friseuse plötzlich dein Tiefbauunternehmen nebenher leitet wird es wohl irgendwann mal Probleme geben

Nur weil da keiner Nachfragt ist es noch lange nicht erlaubt.

Die Frage ist eher, warum so ein Quatsch. Denn da liegt der Hund begraben.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):

Ist die Frau Geschäftsführer und du reinigst als Vollzeit kraft die Klo's geht das sicher. Bei Prokura wird dir dann aber spätesten keiner mehr folgen.

Prokura wird erteilt und ins Handelsregister eingetragen. Da braucht niemand "zu folgen". Die Prokura ist wirksam, sobald sie im Handelsregister eingetragen ist.
Zitat:

Und wenn deine Frau als Friseuse plötzlich dein Tiefbauunternehmen nebenher leitet wird es wohl irgendwann mal Probleme geben

Wenn eine Friseurin von der Gesellschafterversammlung als Geschäftsführerin eines Tiefbauunternehmens berufen wird und im Handelsregister steht, ist sie Geschäftsführerin mit allen Rechten und Pflichten. Grenzen gibt es nur, wenn ein Gesetz - wie bei Banken - besondere Qualifikation verlangt.
Zitat:

Nur weil da keiner Nachfragt ist es noch lange nicht erlaubt.

Erlaubt ist alles, was da beschrieben wird. Ohne Einschränkung.
Der Knackpunkt ist, das es andere Konsequenzen hat, als der TE sich das vorstellt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pa438045-91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von eh1960):

Erlaubt ist alles, was da beschrieben wird. Ohne Einschränkung.


Das freut mich zu hören :-)
(ein Hoch auf die selektive Wahrnehmung)...


Zitat (von eh1960):

Der Knackpunkt ist, das es andere Konsequenzen hat, als der TE sich das vorstellt.


Welche Konsequenzen sind damit gemeint? GF-Haftung, etc.? Dass ich Verwaltungsaufwand ohne Ende habe (durch Bilanzierung, Mitarbeiter/Personal/Lohnbuchhaltung, etc.) ist bekannt. Was habe ich noch übersehen?

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.872 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen