In der Bahn belästigt und geschlagen, was droht bei starker Gegenwehr ?

16. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
antonykilo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
In der Bahn belästigt und geschlagen, was droht bei starker Gegenwehr ?

Hallo,

Wie sieht die Notwehrsituation aus, wenn der Angreifer total außer gefecht gesetzt wird ?

Ich wurde gestern von 2 Jugendlichen belästigt, einer wollte mein Smartphone, während der andere in meine Tasche sehen wollte. Ich hab erst gefragt ob das ein Witz sein soll und wo die Kamera ist, da hat mir einer davon leicht ins Gesicht geklatscht. Ich war daraufhin total verwirrt und hab gesagt, dass ich das nicht witzig finde und dass sie verschwinden sollen. Ich hab dann meine Tasche hinter meinen Rücken gehalten, während die selbe Person mir weiterhin ins Gesicht klatschte.

Ich hab mich extrem in meiner Ehre verletzt gefühlt, deshalb habe ich mit der rechten ausgeholt und ihn am Kiefer getroffen.

Sein Freund war sichtlich geschockt und hat sich dann zurückgehalten. Ich bin dann an der nächsten Haltestelle raus und nach Hause.

Kann ich jetzt angezeigt werden und was droht mir falls ja? Dem Angreifer ging es gut soweit ich es sehen konnte.

-- Editiert von antonykilo am 16.11.2017 14:31

-- Editiert von antonykilo am 16.11.2017 14:50

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Nach §32 StGB handelten sie der jeweiligen Situation entsprechend, ohne das sie etwas zu befürchten haben.
Der Betroffene könnte sie zwar anzeigen, nach ihrer Schilderung war ihre Handlung aber ok.

Wichtig ist nur, das sie nur 1 mal zugeschlagen haben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Notwehr ist „die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren". Verteidigt wird nicht nur ein konkretes Rechtsgut, sondern letztlich die Rechtsordnung insgesamt.

Erforderlich ist nach der Rechtsprechung eine Abwehrhandlung, die aus der Sicht des Angegriffenen geeignet ist, den Angriff sofort zu beenden. Es kommt auf die konkrete „Kampflage" an. Der Angegriffene darf sich des Mittels bedienen, „das er zur Hand hat und dessen Einsatz eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt".

Dabei muss der Angegriffene nicht zurückweichen - "Das Recht muß dem Unrecht nicht weichen", BGH.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Der Beschreibung nach liegt eindeutig Notwehr vor.

Aber davon abgesehen: Wer sollte Anzeige erstatten? Die beiden Typen? Die werden sich hüten. "Handy haben wollen iVm. ins Gesicht klatschen" ist versuchter Raub, bzw. versuchte räuberische Erpressung.

0x Hilfreiche Antwort

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