In Kroatien verhaftet worden - BtMG

27. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sonne00
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
In Kroatien verhaftet worden - BtMG

Hallo,
mein Freund aus Portugal wurde gestern am Flughafen in Zagreb festgenommen.
Ich habe erfahren, dass er 2011 rund 500g Marihuana über die Holländisch/Deutsche Grenze geschmuggelt hat. Vor dem Prozess hat er sich aber nach Portugal abgesetzt (er hat lange in Deutschland gelebt) und sich dort ein straffreies, normales Leben aufgebaut, wo ich ihn auch kennengelernt habe. Ich wusste davon leider nichts, daher trifft es mich gerade wie einen Schlag ins Gesicht.
Er ist derzeit in Kroatien in Arrest und wird nach Deutschland innerhalb 1 Woche überstellt.

Ich bitte euch um eure Hilfe und bitte euch, sachlich zu bleiben. Ich wusste nichts davon und bin in einer Ausnahmesituation und will ihn jetzt nicht hängen lassen.

1. Wie sieht der Strafrahmen hierzu aus? Kann eventuell mit einer Bewährungsstrafe gerechnet werden (da er sich 6 Jahre nichts zu Schulden kommen ließ)?
2. gibt es eventuell die Möglichkeit, ihn auf Kaution in Deutschland rauszubekommen (obwohl er damals geflüchtet ist)?
3. wie wird man in Kroatien im Arrest behandelt?
4. darf man ihn im Arrest besuchen?
5. gibt es eine Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe abzuwenden?

Ich danke euch für eure Hilfe!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

1. 2 bis 15 Jahre, im minderschweren Fall 3 Monate bis 5 Jahre. Kann man schwer was zu sagen, da fast alle relevanten Infos fehlen: Vorstrafen, THC-Gehalt des Zeugs etc. Es fragt sich ja auch, ob die Story richtig bzw. vollständig ist - Leute stellen ihr "Vorleben" gern besser dar, als es war...
2. Nö.
3.+4. Keine Ahnung - das ist hier ein Forum für deutsches Recht.
5. Nö.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Sonne00
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Das sind leider Dinge, die ich nicht weiß. Laut Aussage seiner Familie war es das erste Mal, dass er mit dem Gesetz in Berührung gekommen ist.
THC Gehalt ist mir nicht bekannt, es kam aus Holland, habe gelesen dass die „Qualität" Mittel bis gut ist.

Zur Kaution: Nö ist relativ dürftig. Bei welchen Umständen wäre eine Kaution nicht gegeben? Lt meinen Infos ist eine Kaution bei Fluchtgefahr zu stellen, ist aber durchaus möglich.

Zu 3. und 4.: Vielleicht befindet sich ja im Forum jemand, der sich mit ausländischem Recht auskennt.

Zu Ihrem 2. Nö: man kann doch kooperieren, man muss wirklich einsichtig sein, usw
Klar dass man es nicht zu 100% sagen kann dass er nicht eingesperrt wird, allerdings hat sich der Mann wirklich ein straffreies Leben in Portugal aufgebaut, daher hoffe ich auf milde Umstände.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Sonne00):
, daher hoffe ich auf milde Umstände.
Hoffen darf man natürlich immer, aber anhand der Vorgeschichte und des bisherigen Verhaltens (Flucht) sehe ich jetzt nicht wirklich wie man einen Richter milde stimmen kann. Was hat er denn bisher getan um Milde erwarten zu können??? Eigentlich doch gar nichts. Dass er sich unauffällig verhalten hat um nicht entdeckt zu werden ist jetzt nicht wirklich etwas positives.
Mein Rat an dich: Lass ihn fallen wie eine heiße Kartoffel!
Mag hart klingen, aber ist für dich das Beste.

-- Editiert von -Laie- am 27.10.2017 10:56

Signatur:

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#4
 Von 
Sonne00
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Niemand ist sicher, dass einem durch Affekt, Dummheit oder Unachtsamkeit, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Dass die Situation für alle Beteiligten jetzt nicht leicht ist, liegt auf der Hand. Nur ich denke mir würde was passieren, würde ich genauso seine Hilfe erwarten. Daher kommt eine Trennung im Moment nicht in Frage. Was nach dem Urteil ist, an das kann ich jetzt nicht denken. Wie gesagt, das war vor 2 Tagen unerwartet und ich stehe unter Schock.

Ein mildes Urteil kann ich mir nur dann vorstellen, wenn das Gericht sieht, er hat sein Leben komplett geändert. Er hat sich ja nicht bewusst unauffällig verhalten, sondern war ja in Portugal rechtmäßig gemeldet, was mich sowieso wundert, dass er in Portugal nicht längst erwischt worden ist. Ist ja registriert dort bei Job, Stadt und Gesundheitszentrum.
Wie Deutschland hier ermittelt hat, ist mir ziemlich unklar.

Des Weiteren ist das 6 Jahre her. Dass die Flucht ihn hier aber zusätzlich belasten wird, steht außer Frage.

Habe ich als seine Partnerin vor Gericht als Zeugin überhaupt Einfluss, um sein neues Leben zu bestätigen oder ist das nicht relevant? Ich bin sicher eine glaubhafte Zeugin, denn ich habe keine Vorstrafe, mein Vater ist Beamter im Gericht, allerdings für Arbeitsrecht und ich bin daher mit Prozessabläufen und Wahrheitspflicht vertraut und die Wahrheit ist mir natürlich das wichtigste! Man muss immer zu deinen Taten stehen, deshalb bin ich zwar geschockt und total verzweifelt, aber froh dass es raus ist.

Man kann jetzt sowieso nur mal abwarten, wenn er wieder in Deutschland ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Es geht doch gar nicht um ausländisches Recht. Wir haben es offensichtlich mit einem deutschen Strafverfahren zu tun, es besteht ein internationaler Haftbefehl, und der wird jetzt vollstreckt.

Da er ganz kurzfristig nach Deutschland verschubt wird, ist die Frage, wie er dort im Knast behandelt wird, doch eher nachrangig. Und Besuch wird angesichts der kurzen Zeit bis zur Ankuft nach Deutschland auch nicht möglich sein. Da kannst Du dann allerdings eine Besuchserlaubnis bekommen, das dürfte kein Problem sein.

Ich würde das Geld mal eher auf die Finanzierung eines Strafverteidigers sparen. Macht mehr Sinn, oder? Wenn man überhaupt will, denn er bekommt ja einen Pflichtverteidiger in Deutschland gestellt.

wirdwerden

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#6
 Von 
Sonne00
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich aus Österreich komme und wir uns in Zagreb treffen wollten (ist für mich 2 Stunden Fahrt), ist der finanzielle Aufwand hier nicht ein allzu großer.

Das Strafverfahren ist in Deutschland, also wird dt. Recht herangezogen. Nur die Umstände, die jetzt in Kroatien herrschen, wären für diese kurze Zeit hilfreich gewesen.
An die Zustände dort, möchte ich gar nicht denken. Er darf ja nicht mal jemanden anrufen. Wenn die nicht einen großartigen portugiesischen Botschafter in Kroatien hätten, wüssten wir so gut wie gar nichts.

Vielleicht wisst ihr das, warum er schon zweimal nach Wien geflogen ist und nichts passiert ist? Wird nicht jeder geprüft, wenn man die Daten angibt? Hat das wirklich nur etwas mit dem Schengenabkommen zu tun?
Dass die ihn nicht schon viel viel früher geschnappt haben, verstehe ich wirklich überhaupt nicht. Immerhin gibt es ja dieses Inpol/SiS System.

Wisst ihr, ich möchte wirklich dass er bestraft wird, so sehr ich ihn liebe. Das war absolut ein kompletter Mist, was er da gemacht hat. Nur eine Haftstrafe wäre wirklich das allerschlimmste. Aber wir können nur alles tun, um ihn davor zu bewahren. Sollte sich das Gericht dennoch dafür entscheiden, wäre es in dem Fall dann bestimmt gerechtfertigt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von Sonne00):
Zeugin überhaupt Einfluss, um sein neues Leben zu bestätigen oder ist das nicht relevant? Ich bin sicher eine glaubhafte Zeugin,


Da sie ja schon selbst bestätigen das sie keine Ahnung von seinen -bisherigen- Straftaten hatten, können sie bestenfalls bereichten dass sie auch von möglichen weiteren ebenso keine Ahnung haben. - nicht bös gemeint, aber für das Gericht dürfte dies nicht allzu relevant sein. Schaden kann so eine Aussage sicher nicht, aber ich würde mir keine Hoffnung machen das dies einen großen Unterschied machen würde.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ob ein Besuch in der kroatischen Abschiebehaftanstalt möglich ist, wird Ihnen sicher der portugiesische Botschafter beantworten können, wenn zu dem ohnehin Kontakt besteht. Ich tippe mal grob auf "nein", da es sich ja um Untersuchungshaft handelt und nicht um Strafhaft (daher darf er auch nicht telefonieren).

Warum er bisher nicht erwischt wurde: Glück. Innerhalb des Schengenraumes wird nun auch nicht so großartig kontrolliert.

Kaution: Schon theo. nur denkbar, wenn der Haftbefehl ausschliesslich mit Fluchtgefahr begründet ist. Praktisch bei jemanden, der sich dem Verfahren bereits einmal entzogen hat und Ausländer ist maximal unwahrscheinlich. Selbst wenn, würden wir hier über einen hohen 5stelligen Betrag reden.

Zu erwartende Strafe: 2 bis 15 Jahre. 15 werden es nicht werden, auch nicht 10 oder 5 (wenn er nicht vorbestraft ist). Aber auf 2,5 bis 3 kann man sich einstellen. Bewährung ginge nur, wenn es bei der absoluten Mindeststrafe von 2 Jahren bliebe. Bei mehr als 2 Jahren ist Bewährung nicht mehr möglich.

Minder schwerer Fall: Da wäre auch eine Strafe unterhalb von 2 Jahren möglich. Allerdings sehe ich nichts, was hier einen minderschweren Fall begründet. Bei 500g Hollandgras in üblicher Qualität wird die Grenze nur nicht geringen Menge um das mehrfache überschritten sein.

Und wie Sie oben selber schrieben:

Zitat:
Niemand ist sicher, dass einem durch Affekt, Dummheit oder Unachtsamkeit, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.


Richtig. Bei vorsätzlichem Schmuggel von BTM bleibt da aber wohl nur das Zweitere übrig.

Wissen Sie welches Gericht in Deutschland den Haftbefehl erlassen hat, also wo die Verhandlung stattfinden wird? Falls ja können Sie -falls Sie etwas tun wollen- sich schon mal nach einem versierten Strafverteidiger in dem entsprechenden Gerichtsbezirk umsehen...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Sonne00):
Niemand ist sicher, dass einem durch Affekt, Dummheit oder Unachtsamkeit, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

500g Marihuana über die Grenze schmuggeln fällt unter keines der Dinge. So etwas macht man nur vorsätzlich.

Für Sie ist das jetzt natürlich eine blöde Situation. Im Moment werden Sie aber nicht viel mehr tun können, als abzuwarten, bis alles in Gang kommt. Unterstützen können Sie ihn dann natürlich, das dürfte aber vor allem finanziell sein.

Unabhängig davon sollten Sie mit ihm reden, damit er Ihnen die ganze Geschichte erzählt (allein schon für das Vertrauen sehr wichtig).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sonne00
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Ich gebe Ihnen vollkommen Recht. Es liegt im Ermessen den Rechtsanwalts, ob eine Aussage von mir hilfreich sein könnte, daher werde ich mich keinesfalls aufdrängen.

Ich kann auch nur das berichten, was ich weiß, nämlich wie er jetzt ist, sich jetzt verhält usw. das würde ich auch vor Gericht nur so bestätigen. Diese Punkte kann ich wenigstens glaubhaft bestätigen, mehr aber auch schon nicht.

Glauben Sie mir, als Tochter eines Justizbeamten ist dir immer eines vermittelt worden und wichtig: das Gesetz zu achten (ausgenommen kleine Verwaltungsstrafen wie mal zu schnell fahren oder falsch parken, das ist mir auch schon passiert). Daher ist die Situation sehr zwiespältig, da ich meinen Freund natürlich retten möchte, andererseits die Gesetze respektiere.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht wisst ihr das, warum er schon zweimal nach Wien geflogen ist und nichts passiert ist? Wird nicht jeder geprüft, wenn man die Daten angibt?

Nein. Es wird nicht jeder geprüft.

Zitat:
Er hat sich ja nicht bewusst unauffällig verhalten, sondern war ja in Portugal rechtmäßig gemeldet, was mich sowieso wundert, dass er in Portugal nicht längst erwischt worden ist. Ist ja registriert dort bei Job, Stadt und Gesundheitszentrum.

Ich kenne mich mit portugiesischem Recht nicht so aus. Aber viele Länder liefern eigene Staatsbürger nicht aus.

Zitat:
Nur eine Haftstrafe wäre wirklich das allerschlimmste.

Das Problem ist, dass ein Fall des §30 BtMG vorliegt:
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer
1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
2. im Falle des § 29a Abs. 1 Nr. 1 gewerbsmäßig handelt,
3. Betäubungsmittel abgibt, einem anderen verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt und dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht oder
4. Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt einführt.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.


Der Absatz 1 Nr. 4 ist erfüllt. D.h. die Mindeststrafe liegt bei 2 Jahren, es sei denn, es liegt ein "minder schwerer Fall" vor. Und es ist bislang nichts zu erkennen, weshalb ein "minder schwerer Fall" vorliegen sollte. Aber vielleicht ändert sich da ja noch. Zumindet wird der (Pflicht-)Verteidiger Argumente suchen und anschließend vorbringen, die für einen "minder schweren Fall" sprechen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sonne00
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von teador):
Unabhängig davon sollten Sie mit ihm reden, damit er Ihnen die ganze Geschichte erzählt (allein schon für das Vertrauen sehr wichtig).


Wie Sie sagen, ganz genau. Leider lässt Kroatien ihn nicht mal ein Telefonat führen, was ich schon ziemlich übertrieben finde, vor allem da er sich ja in einem ganz anderen Land befindet. Nun ja, andere Länder, andere Sitten.

Vorsatz ja, sehr dumm aber auch. Ich kann das absolut nicht nachvollziehen. Ich bin ja schon gegen den reinen Konsum davon! Und dann noch die Flucht! Noch mehr Dummheit kann ich mir nicht vorstellen.

Im Endeffekt holt einen die Vergangenheit immer ein und man sieht - das System kann man nicht überlisten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Leider lässt Kroatien ihn nicht mal ein Telefonat führen, was ich schon ziemlich übertrieben finde


Auch ein Deutscher in deutscher Untersuchungshaft dürfte kein Telefonat führen, bevor es nicht eine vom Haftrichter oder Staatsanwalt genehmigte Telefonerlaubnis gibt. Es geht da um Verdunkelung(sgefahr), vgl. Nr. 38 UVollzO

http://www.gesetzesguide.de/uvollzo.html#uvollzo38

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