Impressumspflicht ohne Wohnsitz

11. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
karildo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Impressumspflicht ohne Wohnsitz

Mal angenommen Deutscher Staatsbürger A ist ohne deutschen Wohnsitz auf längerer Weltreise vorwiegend im Nichteuropäischen Ausland und möchte einen Blog sowie einen YouTube Kanal beginnen. Die Domain soll auf dotcom enden und der Hoster liegt in den USA. Sowohl auf dem Blog als auch auf Youtube sollen zukünftig Werbung geschaltet werden, sowie zukünftig eventuell Dinge wie ebooks verkauft werden. Bezüglich der Sprachen ist sich Deutscher Staatsbürger A nicht sicher, ob er sie lieber nur in einer nicht deutschen Sprache oder auch auf Deutsch betreibt.

1) Ist eine Impressumspflicht nötig? Wenn ja kann die Adresse auch im Ausland liegen?

2) Wovon hängt die Impressumspflicht ab? Der angebotenen Sprache, dem Serverstandort, der Domainadresse, dem Wohnsitz, der Gewinnerzielungsabsicht?

3) Wie verhält es sich wenn er für kurze Zeit wieder nach Deutschland kommen sollte und dort für kurze Zeit einen Wohnsitz anmeldet?

Im Internet finden sich leider nur äußerst widersprüchliche Aussagen bzw. keine eindeutige Antwort.

Vielen Dank

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von karildo):
1) Ist eine Impressumspflicht nötig? Wenn ja kann die Adresse auch im Ausland liegen?

Das hängt von den Gesetzen des Landes ab, in dem man sich gerade aufhält.



Zitat (von karildo):
2) Wovon hängt die Impressumspflicht ab? Der angebotenen Sprache, dem Serverstandort, der Domainadresse, dem Wohnsitz, der Gewinnerzielungsabsicht?

Das hängt von den Gesetzen des Landes ab, in dem man sich gerade aufhält.



Zitat (von karildo):
3) Wie verhält es sich wenn er für kurze Zeit wieder nach Deutschland kommen sollte und dort für kurze Zeit einen Wohnsitz anmeldet?

Dann gelten die Gesetze der BRD.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen