Impressumspflicht Foren: Details

29. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Volan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Impressumspflicht Foren: Details

Guten Abend zusammen,
Einige Bekannte und ich möchten gerne gemeinsam ein politisches Diskussionsforum zu unverbindlichen Diskussionen in offenem und respektvollem Umgang miteinander eröffnen. Allerdings stellte sich uns nun die Frage, wie wir genau mit dem Impressum umgehen werden. Da wir privat weder von Rechtsextremen als "Volksverräter", noch von Linksextremen als "Klassenfeinde" beschimpft werden möchten (von Privatbesuchen ganz zu schweigen), möchten wir nur ungerne unsere Namen im Impressum angeben. Unsere Idee war, eine GbR zu gründen uns als juristische Person im Impressum eintragen zu lassen sowie, falls eine Postanschrift verlangt wird, dort ein Postfach anzugeben.
Inwiefern würden diese Ideen die bestehenden Verpflichtungen abdecken? Wäre das ausreichend oder gar schon mehr, als verlangt wird? Und würde es einen Unterschied machen, ob wir unseren Forenbenutzern gestatten, Verlinkungen auf kommerzielle Seiten (z.B. Websites von Zeitungen mit eingebauten Werbebannern) im Forum zu verbreiten oder nicht? Denn das Forum an sich ist als nicht-kommerzielle Plattform ohne jegliche Werbung angedacht.

Viele Grüße und danke für alle hilfreichen Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120305 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat:
Einige Bekannte und ich möchten gerne gemeinsam ein politisches Diskussionsforum zu unverbindlichen Diskussionen in offenem und respektvollem Umgang miteinander eröffnen.

Nette Idee, aber zum scheitern verurteilt.



Zitat:
Unsere Idee war, eine GbR zu gründen

Ihr seit bereits dadurch
Zitat:
Einige Bekannte und ich möchten gerne gemeinsam ein politisches Diskussionsforum ... miteinander eröffnen.

eine GbR kraft Gesetzes, die extra Gründung ist nicht mehr erforderlich. Gleichwohl sollte man einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen.



Zitat:
uns als juristische Person im Impressum eintragen zu lassen sowie, falls eine Postanschrift verlangt wird, dort ein Postfach anzugeben.
Inwiefern würden diese Ideen die bestehenden Verpflichtungen abdecken?

Gar nicht. Die Nennung aller Vor- und Nachnamen entfällt ja durch die GbR nicht und ein ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Wenn man unbedingt anonym bleiben möchte, bezahlt man einen Anwalt dafür, als Verantwortlicher im Impressum zu erscheinen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120305 Beiträge, 39869x hilfreich)

Oder man hostet anonyom über entsprechende Dienstleister.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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