Hallo,
ich habe seit Jahren einen Stalker. (Nein, die Polizei kann nichts gegen ihn machen.)
Und ich habe ein Blog, mit dem ich Werbeeinnahmen erziele, und außerdem eine Firmenwebsite. Mir ist bekannt, dass ich ein Impressum benötige.
Da ich einen Stalker habe, und demnächst umziehe, würde ich mir gerne die Angabe der neuen Adresse sparen, um den Stalker vielleicht endlich mal los zu werden. Aber: ist das denn möglich? Gibt es in Deutschland legale Wege, um die Impressumpflicht zu umgehen? Wie ist es z.B. mit einer Briefkastenadresse wie z.B. deine-postadresse.de? Kann ich die Daten im Impressum und bei der DENIC (Domainregistrierungsstelle) angeben? Bin ich verpflichtet eine Telefonnummer und meine Steuernummer (bin Kleinstunternehmer) im Impressum anzugeben?
Vielen Dank.
Silke
Impressumpflicht - bei Stalking?
16. Mai 2014
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Frage vom 16. Mai 2014 | 14:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Impressumpflicht - bei Stalking?
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#1
Antwort vom 16. Mai 2014 | 15:22
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
Gibt es in Deutschland legale Wege, um die Impressumpflicht zu umgehen?
Man kann einen Dritten (ggfs. kostenpflichtig) beauftragen, den Kopf als Verantwortlicher hinzuhalten, etwa einen Anwalt.
"Stalking" befreit einen im übrigen nicht von der Impressumspflicht. Dann hätte schnell jeder Möchtegern-Betrüger einen "Stalker" und braucht kein Impressum mehr, so funktioniert es nicht.
quote:
Wie ist es z.B. mit einer Briefkastenadresse wie z.B. deine-postadresse.de?
Keine ladungsfähige Anschrift, genügt nicht.
quote:
Bin ich verpflichtet eine Telefonnummer und meine Steuernummer (bin Kleinstunternehmer) im Impressum anzugeben?
Steuernummer nicht, nur UStIdNr, wenn du eine hast.
-- Editiert BigiBigiBigi am 16.05.2014 15:23
#2
Antwort vom 16. Mai 2014 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Keine ladungsfähige Anschrift, genügt nicht. <hr size=1 noshade>
Kannst Du das näher begründen?
Die Anschrift eines entsprechenden Büroservice wäre sicherlich geignet, um den Stalker "abzuschütteln" und auch legal.
Dabei muss man darauf achten, das eine förmliche Zustellung gegen Zustellungsurkunde möglich ist. Ein Postfach wäre also nicht ausreichend und vor Ort muss jemand mit entsprechender Vollmacht sitzen.
Wobei diese Stalker ganz andere Wege haben um an die Anschrift zu kommen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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#3
Antwort vom 20. Mai 2014 | 10:11
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
Kannst Du das näher begründen?
Ich habe den TE falsch verstanden, ich dachte, er meint eine Email-Adresse als Anschrift. So rächen sich schlechte Formulierungen im Eingangsposting.
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