Impressum nicht überall notwendig?

9. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
freier_Autor
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 44x hilfreich)
Impressum nicht überall notwendig?

Immer wieder lese ich, dass ein Impressum gesetzt werden muss. Dies scheint bei Bewertungsportalen nicht der Fall zu sein. Wann also ist ein Impressum notwendig.
Wenn der Anbieter keine Möglichkeit bietet ein Impressum zu hinterlegen, darf der betreffende Dienst nicht genutzt werden oder haftet der Anbieter?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120237 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von freier_Autor):
Wann also ist ein Impressum notwendig.

Einzelfallentscheidung.

Auf Branchenbuchseiten z.B. ist normalerweise keines notwendig, Firmenseiten auf Facebook gbenötigen eines.



Zitat (von freier_Autor):
Wenn der Anbieter keine Möglichkeit bietet ein Impressum zu hinterlegen, darf der betreffende Dienst nicht genutzt werden

Sofern dort ein Impressum Pflicht wäre, müsste man dann auf die Nutzung verzichten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
freier_Autor
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 44x hilfreich)

Wenn die Notwendigkeit einer Einzelfallentscheidung besteht, ob in einem Bewertungsportal ein Impressum notwendig ist, hieße das vermutlich, dass beispielsweise jemand, der Texte veröffentlicht hat, dann ein Impressum benötigt, wenn er seine Veröffentlichungen oder seinen Blog erwähnt und dies als Werbung ausgelegt wird.
Verweist er nicht auf seine Tätigkeiten (egal ob er eine Umsatzsteuernummer hat oder ein Gewerbe) braucht er kein Impressum, da er lediglich Bewertungen in einem allgemeinen Bewertungsportal abgibt.
Kann man das so sehen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ein Impressum ist eine deutsche Insellösung. Ausländische EU Seiten sind davon pauschal nicht betroffen, die benötigen keines. Interessant wird es bei nicht-EU Seiten die sich explizit an deutsche Verbraucher richten. Nach deutschem Recht würden diese ein Impressum haben müssen, nach dem recht in deren Land aber nicht. Wie würde man solch einen Seitenbetreiber also zu einem Impressum zwingen wollen?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

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