Immobilienverkauf mit Übergabe in 2019

24. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)
Immobilienverkauf mit Übergabe in 2019

Hallo zusammen,

ich besitze eine Eigentumswohnung und spiele mit dem Gedanken diese zu verkaufen. Allerdings läuft erst Mitte 2019 die Zinsbindung und Spekulationsfrist ab. Da ich dem FA und der Bank nicht unnötig Geld schenken will, will ich auch erst nach Ablauf dieser Fristen verkaufen.

Nun bekundet der Mieter allerdings großes Interesse. Sein Bänker hat ihm wohl eine Möglichkeit aufgezeigt, wie er sich die momentan guten Zinsen bereits für 2019 sichern kann (was mich wundert, denn Forward Darlehen gehen ja nur für Anschlussfinanzierungen).

Ist es steuerrechtlich möglich, den Kaufvertrag bereits jetzt bei einem Notar fix zu machen, diesen aber auf Mitte 2019 als Übergabedatum zu datieren? Spielt das FA da mit?

Danke für eure Hilfe,

Malte

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von Fachwirt84):
Ist es steuerrechtlich möglich, den Kaufvertrag bereits jetzt bei einem Notar fix zu machen,
Nein! Maßgeblich für die Berechnung der Frist des §23 EStG ist das obligatorische Rechtsgeschäft -hier: der Notarvertrag!-, BFH vom 15.12.1993. Auch eine aufschiebende Bedingung für den Übergang Nutzen; Lasten und Gefahr ändert hieran nichts, BFH 10.2.2015.

Die von der Bank geforderte Vorfälligkeitsentschädigung stellt dabei jedoch Werbungskosten dar und mindert den Gewinn im Sinne des §23 EStG , BFH vom 6.12.2005.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)

Vielen Dank!
Dann wollen wir mal hoffen, dass der Zinsmarkt in 2019 noch so gut aussieht wie heute!

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