Immobilie im EU-Ausland: Vermietung und VErkauf / Steuererklärung

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
DiB17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie im EU-Ausland: Vermietung und VErkauf / Steuererklärung

Guten TAg,
ich habe eine Immobilie in einem EU-Land (nicht Spanien und nicht Finnland) geerbt, vermietet und lestztes JAhr verkauft.
Das GEld wurde auch nach Deutschland überweisen. DIe STuern wurden in dem EU-Land bezahlt.
Meine Frage: Muss ich die Einnahmen trotzdem in der Stuererklärung angeben und wo genau?
Vielen DAnk

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Hallo,

Wie lange war der Erblasser der Eigentümer dieser Immobolie?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das hängt zudem vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land ab, in dem sich die Immobilie befindet.

Wahrscheinlich unterliegen jedenfalls die Mieteinnahmen in Deutschland zwar nicht der Steuerpflicht aber dem Progressionsvorbehalt. Daher müssen die Mieteinnahmen angegeben werden.

Ob auch ein Spekulationsgewinn angegeben werden muss hängt von der Beantwortung der Frage von Charlie@098 ab.

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das hängt zudem vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land ab, in dem sich die Immobilie befindet.

Auch wenn es eher wenige Ausnahmen gibt -wie z.B. Spanien und Finnland- wird man ohne genaue Angabe sicherlich keine 100%ige Antwort geben können.

Zitat (von hh):
Wahrscheinlich unterliegen jedenfalls die Mieteinnahmen in Deutschland zwar nicht der Steuerpflicht aber dem Progressionsvorbehalt. Daher müssen die Mieteinnahmen angegeben werden.
Da das Grundstück nach Angaben in einem EU-Mitgliedstaat und nicht im Drittland liegt, erübrigt sich eine Angabe in der Anlage AUS, §32b Abs.1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Satz 2 Nr.3 EStG

Zitat (von hh):
Ob auch ein Spekulationsgewinn angegeben werden muss hängt von der Beantwortung der Frage von Charlie@098 ab.
Da §32b Abs.1 Satz 2 Nr.3 EStG hier nicht greift, bleibt die Antwort auf die Frage von @Charly@098 entscheidend!

taxpert

-- Editiert von taxpert am 21.06.2017 15:08

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
DiB17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Immobilie war Eigentum ca 30 Jahre

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Damit kein Fall des §23 EStG ! Es ist gar nichts in der ESt-Erklärung anzugeben.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#6
 Von 
DiB17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

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