Guten TAg,
ich habe eine Immobilie in einem EU-Land (nicht Spanien und nicht Finnland) geerbt, vermietet und lestztes JAhr verkauft.
Das GEld wurde auch nach Deutschland überweisen. DIe STuern wurden in dem EU-Land bezahlt.
Meine Frage: Muss ich die Einnahmen trotzdem in der Stuererklärung angeben und wo genau?
Vielen DAnk
Immobilie im EU-Ausland: Vermietung und VErkauf / Steuererklärung
21. Juni 2017
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Frage vom 21. Juni 2017 | 10:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie im EU-Ausland: Vermietung und VErkauf / Steuererklärung
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#1
Antwort vom 21. Juni 2017 | 12:22
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Hallo,
Wie lange war der Erblasser der Eigentümer dieser Immobolie?
#2
Antwort vom 21. Juni 2017 | 13:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Das hängt zudem vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land ab, in dem sich die Immobilie befindet.
Wahrscheinlich unterliegen jedenfalls die Mieteinnahmen in Deutschland zwar nicht der Steuerpflicht aber dem Progressionsvorbehalt. Daher müssen die Mieteinnahmen angegeben werden.
Ob auch ein Spekulationsgewinn angegeben werden muss hängt von der Beantwortung der Frage von Charlie@098 ab.
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#3
Antwort vom 21. Juni 2017 | 15:07
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
ZitatDas hängt zudem vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land ab, in dem sich die Immobilie befindet. :
Auch wenn es eher wenige Ausnahmen gibt -wie z.B. Spanien und Finnland- wird man ohne genaue Angabe sicherlich keine 100%ige Antwort geben können.
Da das Grundstück nach Angaben in einem EU-Mitgliedstaat und nicht im Drittland liegt, erübrigt sich eine Angabe in der Anlage AUS, §32b Abs.1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Satz 2 Nr.3 EStGZitatWahrscheinlich unterliegen jedenfalls die Mieteinnahmen in Deutschland zwar nicht der Steuerpflicht aber dem Progressionsvorbehalt. Daher müssen die Mieteinnahmen angegeben werden. :
Da §32b Abs.1 Satz 2 Nr.3 EStG hier nicht greift, bleibt die Antwort auf die Frage von @Charly@098 entscheidend!ZitatOb auch ein Spekulationsgewinn angegeben werden muss hängt von der Beantwortung der Frage von Charlie@098 ab. :
taxpert
-- Editiert von taxpert am 21.06.2017 15:08
#4
Antwort vom 22. Juni 2017 | 08:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Immobilie war Eigentum ca 30 Jahre
#5
Antwort vom 22. Juni 2017 | 10:23
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Damit kein Fall des §23 EStG
! Es ist gar nichts in der ESt-Erklärung anzugeben.
taxpert
#6
Antwort vom 22. Juni 2017 | 10:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank.
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