Immobilen vererben (nicht gewerblich)

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
MilchundZucker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)
Immobilen vererben (nicht gewerblich)

Liebe Forumsmitglieder!

Folgende Situation:
Meine Oma is 2005 verstorben, hat zu Lebzeiten ein Berliner Testament gemacht, in dem ich (nach Ableben meines Opas) das Haus erben soll.

Mein Opa hatte am Montag einen Schlaganfall und wird nicht so schnell wieder hundertprozentig auf die Beine kommen. Er hat weder Berliner Testament noch eines beim Notar.

Wie ist die Situation nun im Todesfall?

a)
Wenn KEIN Testament gemacht wird (wird das Berliner Testament meiner Oma irgendwie berücksichtigt?)

b)
Wenn er mich notariell als Erben einsetzt?

Wenn ich das richtig verstanden habe, müssen nach neuem Erbrecht eingesetzte Erben im Falle einer gewerblich geerbten Immobilie die direkten Nachkommen (in unserem Fall 2 Töchter) dann nicht mit ihrem Pflichtteil beglücken, wenn sie dafür Schulden machen müssten. Gilt das auch für nicht gewerbliches Erbe?

Ich habe kein Verlangen nach Streit wenn ein Todesfall eintreten sollte, möchte aber ein bisschen informiert sein.

Besten Dank schonmal!

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Ein Berliner Testament ist ein gemeinsames Testament von Ehegatten.

Daher war das Tesament der Oma entweder kein berliner Testament oder der Opa hat doch ein Testament, nämlich das gleiche wie die Oma.

Dass die Oma ein Berliner Testament gemacht hat und der Opa kein Testament hat, kann jedenfalls nicht sein.

Das zum 01.01.2009 in Kraft getreten neue Erbschaftsteuerrecht bezieht sich nur auf die Steuer, nicht auf die Erbverteilung oder den Pflichtteil.

Es war schon immer so, dass Pflichtteilsberechtigte vom gesamten Nachlassvermögen den Pflichtteil fordern können. Daran hat sich in den letzten Jahren nichts geändert und daran sind auch keine Änderungen geplant.

Insofern wirst Du als Erbe den direkten Nachkommen Deiner Großeltern den Pflichtteil auszahlen müssen, sofern sie dies fordern. Wenn Du Alleinerbe bist, dann wirst Du 50% des Wertes des Erbes als Pflichtteil auszahlen müssen, auch dann, wenn es sich um eine gewerblich genutzte Immobilie handelt. Für die Auszahlung des Pflichtteils muss im Zweifel ein Darlehen aufgenommen werden.

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#2
 Von 
MilchundZucker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort hh!

Mir liegt eine Kopie des (übrigens handschriftlich von meiner Oma verfassten) Testaments vor.

Dort steht:

---------------------------------------------

8.4.2000
Unser letzter Wille

Wir, die Eheleute X geb. am ... und Y geborene Z geb. am ... setzen uns zu unserem gegenseitigen Erbe ein. Der übrlebende Ehegatte soll berechtigt sein, frei über das Gesamtvermögen verfügen zu können. Für den Fall, das wir beide gleichzeitig sterben, oder der überlebende Ehegatte, ganz gleich aus welchen Gründen, über sein Vermögen zu Lebzeiten nicht verfügt, bestimmen wir folgendes:
Unser Enkelkind XYZ geboren am ... bekommt das Haus mit Garten.

Ort, Datum
Unterschrift BEIDER Ehegatten (aber nur Oma hat das Testament geschrieben)

----------------------------------------

Ist das so in Ordnung?
Mal von der Grammatik abgesehen .. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Ja das ist in Ordnung, allerdings kann dein Großvater jederzeit dieses Testament ändern.

Dieses Testament ist ggf. hinsichtlich der Erbfolge vom Nachlassgericht auszulegen (das hängt davon ab, ob außer dem Haus noch weiteres Vermögen vorhanden ist), da kein eindeutiger Erbe benannt wurde. Die Überlassung des Hauses könnte auch als Vermächtnis gewertet werden.

Dies im übrigen k e i n Berliner Testament.

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#4
 Von 
MilchundZucker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Dieses Testament ist ggf. hinsichtlich der Erbfolge vom Nachlassgericht auszulegen (das hängt davon ab, ob außer dem Haus noch weiteres Vermögen vorhanden ist), da kein eindeutiger Erbe benannt wurde.
--> Ist das denn nicht eindeutig, dass ich das Haus erben soll? Wie kann man es nun noch eindeutiger machen!? Oma ist ja leider nicht mehr unter uns ...

Die Überlassung des Hauses könnte auch als Vermächtnis gewertet werden.
--> Was ist der Unterscheid zwischen Vermächtnis und Erbe? *kopfkratz*

Dies im übrigen k e i n Berliner Testament.
--> Wer mag, darf mir auch gern erklären, was denn dann ein Berliner Testament ist.

Dieses Testament ist also genauso gültig wie eines, das beim Notar verfasst wurde, stimmt das so?
Weiter bliebe sicherlich die Frage ob es sinnvoller ist, dieses Schriftstück bei einem Notar (oder sowas) zu hinterlegen.

Was kann mir da gutes geraten werden?

Ich bin sehr dankbar für jeden Tipp!

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