Immatrikuliert, aber versuchter Urkundenfälschung Semesterticket Bahn - Bitte HILFE

21. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.10.2016 14:53:05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Immatrikuliert, aber versuchter Urkundenfälschung Semesterticket Bahn - Bitte HILFE

Hallo,
ich bin etwas verzweifelt. Gestern ist mir im Zug kurz bevor der Kontrolleur kam eingefallen, dass ich meine Semesterkarte vergessen hatte zu verlängern. Für das aktuelle Semester bin ich eingeschrieben, hatte nur aufgrund von zwei Nebenjobs und Prüfungen vergessen meinen Ausweis zu verlängern.
In einem Anflug von Dummheit und Angst und Müdigkeit und Irrsinn habe ich mit einem das alte Datum abgekrazt und mit einem Kulli das Datum des neuen Semesters drangeschrieben, sehr offensichtlich und wurde erwischt.
Der Kontrolleur hat meine Semesterkarte eingezogen und mir mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe gedroht.
Ich bin nicht vorbestraft, habe aber auch schon Angst vor den Geldstrafen.

Frage:
1. Soll ich ein Geständnis ablegen.
2. Was erwartet mich an Strafe - wie hoch sind die Freiheitsstrafen und Kosten?
3. Was kann ich tun? Soll ich direkt einen Anwalt nehmen oder wäre es in diesem Fall besser mich selbst zu vertreten. (Habe nicht so viel Geld zur Verfügung.)

Ich bedanke mich schon in Voraus für eine Antwort von euch! Die ganze Situation belastet mich sehr.

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Aber noch wichtiger ist wenn die Karte normalerweise automatisch den ganzen Zeitraum des Semesters Gültigkeit hat sich möglichst schnell die korrekte Karte zu beschaffen und der Bahn vor zulegen
Sehe ich auch so, wobei die Bahn sich gegebenenfalls auf den Standpunkt stellen wird, dass Sie einen Anspruch iHv 60€ hat, den Sie meines Erachtens aber eher nicht hat. Dazu müsste man dann vor Ort genauer die genauen Vertragsbedingungen auseinandernehmen. Über den Nachweis einer solchen schnellen Klärung dürften sich auch Polizei und Staatsanwaltschaft freuen. Hiermit wird bewiesen, dass Sie eigentlich einen Anspruch auf Beförderung hatten, für die Fahrt bezahlt haben und der Schaden bei der Bahn durch die Aktion nur diese knappen 10€ betragen konnte. Außerdem kann nur so die Geschichte mit der Panikreaktion glaubhaft gemacht werden. Anderenfalls könnte man doch auf die Idee kommen, sie hätten überhaupt kein Ticket, würden es systematisch auf Schwarzfahrten und hätten zu diesem Zweck im voraus schon die Karte gefälscht.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

dies kann man aber auch selbst erreichen wenn man sich das zuraut. So ist es. By the way ist es neckisch, daß der TE zwar "Angst vor Geldstrafen" hat, aber die 600 bis 800 Euro für einen Anwalt offenbar lässig zur Verfügung hat. Werter TE: Ein Anwalt ist hier schnell teurer als die Strafe, so daß man dann Anwalt und Strafe zahlt. Am Sachverhalt ist doch ohnehin nicht zu rütteln - da brauchen Sie keinen Anwalt. Tun Sie einfach, was in Antwort Nr. 1 steht - das reicht völlig.
wie hoch sind die Freiheitsstrafen Sie kriegen keine Freiheitsstrafe - die ist den Wiederholungstätern vorbehalten. Um so aus dem Stand in den Knast zu kommen, müßten Sie schon einen bewaffneten Raub hinlegen und keine banale Urkundenfälschung. Mit Geldstrafe liegt nikseib schon richtig - unter 21 vielleicht auch Sozialstunden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
1. Soll ich ein Geständnis ablegen.

Abstreiten bringt ja nichts. Der Fall ist klar. Von daher sollte man auch gestehen.
Zitat:
2. Was erwartet mich an Strafe - wie hoch sind die Freiheitsstrafen und Kosten?

Ich würde vorsichtshalber mal 1 Nettomonatsgehalt zu Seite legen.
Zitat:
3. Was kann ich tun? Soll ich direkt einen Anwalt nehmen oder wäre es in diesem Fall besser mich selbst zu vertreten. (Habe nicht so viel Geld zur Verfügung.)

Wenn Sie nicht so viel Geld haben, dann hat sich das Thema Anwalt ja schon erledigt. Der kostet nämlich ordentlich Geld - und ich sehe nicht, was der hier großartiges bewirken kann. Die Sachlage ist klar - und an Fakten kann auch ein Anwalt nichts ändern.

Eine Verfahrenseinstellung ist zwar möglich, aber unwahrscheinlich. Urkundenfälschung ein Delikt, was ungern eingestellt wird, auch wenn es "nur" um ein Ticket geht.

@Rechtschreibung
Zitat:
Sehe ich auch so, wobei die Bahn sich gegebenenfalls auf den Standpunkt stellen wird, dass Sie einen Anspruch iHv 60€ hat, den Sie meines Erachtens aber eher nicht hat. Dazu müsste man dann vor Ort genauer die genauen Vertragsbedingungen auseinandernehmen. .

Bin mir nicht sicher, ob das die richtige Taktik ist. Wenn man sich die geringe Chance auf eine Einstellung nicht verbauen möchte, ist ein Streit mit der Bahn um die 60€ nicht hilfreich. Es soll Staatsanwälte geben, die die Entscheidung über die Einstellung von Verfahren wegen Erschleichen von Leistungen auch von der diskussionslosen Zahlung der 60€ abhängig machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.10.2016 14:53:05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten und Hilfe!

-- Editiert von inga123mitglied am 27.04.2016 19:17

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.10.2016 14:53:05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Liebe Mitglieder des Forums,
hier mein Nachtrag
ich habe meinen Studentenausweis und Immatrikulationsausweis nachgereicht mit einem reuvollen Entschuldigungsbrief.
Dann für das Fahren ohne den Studentenausweis 7 Euro nachgezahlt.
Bis heute habe ich keine Einladung erhalten von der Seite der Bahn.
Ich hoffe dieser Beitrag hilft Ihnen, wenn es Ihnen zukünftig ähnlich ergeht.

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