Ich würde gerne fristgerecht kündigen und den Resturlaub sowie ÜSTD nehmen. In dieser Zeit des Resturlaubs muss ich aber schon beim neuen AG anfangen (Stkl. 6), da dieser mich dringend benötigt, ansonsten bekäme ich den Job nicht.
Meine Frage: Kann der alte Arbeitgeber mir dies irgendwie verbieten ?
Ich weiß, dass man im Urlaub normaler Weise nicht arbeiten darf, aber wenn man schon gekündigt hat und von der Firma weg ist, kann es der alten FA ja egal sein, was ich in meinem Urlaub mache?
Danke für freundliche Antworten.
Im Resturlaub vom alten AG schon beim neuen AG arbeiten?
21. Oktober 2015
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Frage vom 21. Oktober 2015 | 17:41
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 108x hilfreich)
Im Resturlaub vom alten AG schon beim neuen AG arbeiten?
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2015 | 18:11
Von
Status: Weiser (17462 Beiträge, 6497x hilfreich)
Du verlierst den Anspruch auf Entgelt während deines Resturlaubs, wenn du schon beim neuen AG arbeitest.
#2
Antwort vom 21. Oktober 2015 | 18:14
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 108x hilfreich)
Das ist dann der Resturlaub und die Überstunden? Muss er das nicht einklagen? Falls er das überhaupt erfährt?
Was sollte er für Interesse daran haben ?
Danke und Gruß
Und jetzt?
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