Illegales Autorennen: Raser wegen Mordes verurteilt

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Das Landgericht Berlin hat zwei "Autoraser" wegen Mordes verurteilt. Bisher wurde in ähnlichen Fällen meist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Das Landgericht Berlin hat gestern zwei Männer wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Männer waren ein illegales Autorennen gefahren, bei dem ein anderer – unbeteiligter - Autofahrer zu Tode gekommen war. Nachdem sie mehrere rote Ampeln mit ca. 170 km/h überfahren hatten, rammte einer der Männer einen Jeep. Der Insasse des Jeeps verstarb noch an der Unfallstelle.

Gericht sah bei beiden Tätern Vorsatz

In ähnlichen Fällen kam es in der Regel zu Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung. Auf einen solchen Schuldspruch hatte auch der Verteidiger (des Fahrers des Unfallfahrzeugs) plädiert. Der Rechtsanwalt des anderen Fahrers hatte auf eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs plädiert. Im vorliegenden Fall hat das Landgericht allerdings bei beiden Fahrern Vorsatz angenommen. Zudem wurde das Mordmerkmal „mit gemeingefährlichen Mitteln“ angenommen.

Alexandra Braun
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Aber was ist „Vorsatz“ überhaupt? Kurz gesagt bedeutet Vorsatz „Wissen und Wollen“ der Tatbestandsverwirklichung. Man wird nicht annehmen können, dass die Autoraser einen Menschen töten wollen. Es reicht aber auch aus, wenn man den Tod eines Menschen „billigend in Kauf nimmt“. Wann genau dies der Fall ist, ist von Gerichten sehr uneinheitlich entschieden worden. Dieser so genannte Eventualvorsatz muss von der bewussten Fahrlässigkeit abgegrenzt werden. Ganz vereinfacht gesagt bedeutet Eventualvorsatz, dass der Täter denkt:“Na, wenn schon.“ Während er bei bewusster Fahrlässigkeit denkt: „Wird schon nix passieren.“ Dieser kurze Merksatz wird der Problemlage natürlich nicht gerecht, ist aber ein Denkansatz.

Mit dieser Abgrenzung quälen sich Studenten, es gibt dazu zahlreiche Theorien. Wer mit 170 km/h durch einen Innenstadt rast, wird wissen, dass dies sehr gefährlich ist. Auf der anderen Seite ist die ganze Sache ja schon an mehreren Kreuzungen gutgegangen, die Fahrer könnten also darauf vertraut haben, dass nichts passieren werde.

Das Landgericht wird es sich mit der Entscheidung nicht leicht gemacht haben. Die schriftlichen Urteilsgründe bleiben abzuwarten und natürlich ist dieses Urteil nicht rechtskräftig. Über die Revision wird der Strafsenat das Bundesgerichtshofs zu entscheiden haben.

Wer nun mit überhöhter Geschwindigkeit einen Fußgänger überfährt, der zu Tode kommt, wird sich zumindest fragen müssen, ob diese Tat ein Mord sein könne. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung scheint nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin jedenfalls nicht absolut sicher.

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