Illegaler Download Urteil

12. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schumilum
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Illegaler Download Urteil

Hallo, muss mir mal Luft machen.... Wir haben 2006 einen Abmahnbrief bekommen, sind darauf hin zum Anwalt und alles deutete darauf hin, das sich die Sache im Sand verläuft. Nun ist ein Urteil da ! Wir müssen ca. 1000 Euro Strafe incl. Zinsen für ca. 4 Jahre zahlen und nur weil uns die IP Adresse gehört ! Es gab keine Beweise ausser die Aussage der Telekom über den Inhaber der IP und einen tollen Gutachter, der eigentlich alles für möglich oder unmöglich hielt.
Da wir diesen Download nicht begangen haben ist der Ärger natürlich groß !
Also WLAN Zugang ausreichend schützen, sonst bist Du um 1000 Euro ärmer nur weil Du so einen Anschluss hast ! Danke.....

-----------------
""

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Da hat aber gerade heute (!!) der Bundesgerichtshof etwas völlig anderes gesagt....



-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schumilum
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Just in dem Moment hat mich der Anwalt angerufen und wie es aussieht werden wir in Berufung gehen !!!!!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
1000 Euro Strafe


Nicht doch eher Schadensersatz? Ein Strafurteil wird es für die Verbreitung nur eines urheberrechtlich geschützten Werkes ja wohl kaum geben.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernd38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

...kann ich bestätigen...muß erst heute raus sein...habe heute, nachdem ich 650...zu zahlren haben soll, telefoniert und gesagt bekommen, daß entsprechendes urtzeiol seit heute vorliegt

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernd38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

gut...ein paar buchstaben-zu-schnell-verdrückt-sorry


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
alles deutete darauf hin, das sich die Sache im Sand verläuft.


Was deutete denn darauf hin?

quote:
Nun ist ein Urteil da


Na, surprise, surprise, damit war natürlich nach

quote:
einen tollen Gutachter


überhaupt nicht zu rechnen, daß da noch mal ein Urteil kommen sollte... Gehen doch ständig Prozesse einfach so im Sande verloren und kommt kein Schiff, äh, Urteil...

So, genug der Ironie für diesen Thread. ;)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das Urteil an sich ist aber auch nicht wirklich überraschend. Verschiedene OLG´s haben in der Vergangenheit bereits ähnliches gesagt, unter anderem das OLG Frankfurt.

Der Anschlussinhaber, der den Urheberrechtsverstoß nicht selbst begangen hat, kann zwar zur Unterlassung aufgefordert werden, aber man kann von ihm keinen Schadensersatz verlangen. Bezahlen muss er nur die Kosten der Abmahnung, und diese sind gem. § 97a UrhG in den üblichen Standardfällen auf 100,- Euro gedeckelt.

Also: Wer eine Abmahnung erhält, sollte genau das machen, was ich hier schon seit geraumer Zeit und nicht erst seit gestern empfehle:

1. Modifizierte (!!) Unterlassungserklärung abgeben (zur Vermeidung einer einstweiligen Verfügung)
2. 100,- Euro überweisen.
3. Abwarten !

Sollte dann tatsächlich die Gegenseite vrsuchen, weitere Forderungen einzuklagen...

4. Anwalt einschalten, der im Marken- bzw. Urheberrecht fit ist.



-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schumilum
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

So, jetzt isses amtlich. 900 Euro Schadensersatz und 3500 Euro Gerichtskosten.
Obwohl wir mit dem neuen BGH Urteil in Berufung gegangen sind. Irgendwie alles sehr ungerecht, denn wir waren es wirklich nicht ! Also an alle : Schützt Eure PC`s total, sonst.......


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
900 Euro Schadensersatz und 3500 Euro Gerichtskosten


Das kann ja nur dann hinkommen, wenn nicht nur auf Schadensersatz, sondern auch auf Unterlassung geklagt wurde, ansonsten wäre der Streitwert ja nur 900 EUR (oder was auch immer gefordert wurde) und die Prozeßkosten damit in jedem Fall noch dreistellig.

Deswegen sollte man bei einer Abmahnung, die nicht offensichtlich Abzocke ist, auch immer (ggfs. in Abstimmung mit einem Anwalt) eine Unterlassungserklärung abgeben (nicht die beigefügte!), dann hat man die abenteuerlichen Streitwerte von 20.000+ EUR vom Tisch, die bei Unterlassungssachen angesetzt werden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Schumilum
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Die vierstellige Summe setzt sich auch noch aus einem Gutachter zusammen, der wohl vor Gericht in bestem IP Deutsch ein Gutachten erstellt hat, indem es die Möglichkeit gibt von aussen auf einen Anschluss zu zugreifen, denoch hält er es für unwahrscheinlich. Eigentlich is in diesem Gutachten alles möglich, jedoch unwahrscheinlich. In meinem nächsten Leben werde ich Richter oder Gutachter, ich glaube dann verdient man richtig viel Geld...... Was soll`s, änder kann ich es leider jetzt nicht mehr. Für mich waren es knapp 4 Jahren Nervenkrieg, irgendwann isses einfach gut......

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

Wer hat denn das Gutachten beauftragt? Wenn der Anschlußinhaber trotz bekannter Mitstörerhaftungslage noch ein teures Gutachten beantragt, das aussagt, daß es auch Dritte gewesen sein *könnten*, hat man damit in der Tat viel Geld ausgegeben für die Aussage "bei Regen wird man naß".

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Schumilum
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Das Gutachten hat der Kläger in Auftrag gegeben..... Ja so isses eben......

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Obwohl wir mit dem neuen BGH Urteil in Berufung gegangen sind


Wie hat denn das Gericht begründet, daß es von der BGH-Rechtsprechung nicht beeindruckt ist?

quote:
Das Gutachten hat der Kläger in Auftrag gegeben.


Wie ich schon schrieb: auch damals war doch schon herrschende Meinung, daß der Anschlußinhaber als Mitstörer haftet. Dafür hätte es kein Gutachten mehr gebraucht. Wollte der Kläger damit nachweisen, daß man der Verursacher war? Aber wenn die Schadensersatzfrage damals auch für den Mitstörer in Frage kam, wozu dann das Gutachten, wenn der Anschlußinhaber in jedem Fall auf Schadensersatz haftet, egal ob als Mitstörer oder Täter?

-- Editiert am 04.08.2010 11:58

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Schumilum
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja das wissen die Götter. Mein Anwalt und ich denken das sie uns einfach rausgepickt haben und wir mit einem "normalen" Anwalt gegen einen Musikproduzenten mit Staranwalt gar keine Chance hatten..... Is halt ärgerlich und eine echt hohe Summe......

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119606 Beiträge, 39748x hilfreich)

quote:
und wir mit einem "normalen" Anwalt gegen einen Musikproduzenten mit Staranwalt gar keine Chance hatten.

Deshalb riet "justice" ja schon: Anwalt einschalten, der im Marken- bzw. Urheberrecht fit ist.
Mit einem 'einfachen' Anwalt kommt man nicht weit, da ihm wohl nicht alle Tricks und Kniffe bekannt sind.




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
gegen einen Musikproduzenten mit Staranwalt


Für einfache Abmahnungssachen im privaten Bereich wird kein "Staranwalt" geholt, zumal der kaum nach RVG abrechnet und damit auch dann ein Verlustgeschäft wird, wenn der Fall klar gewonnen und ein niedriger vierstelliger Schadensersatz eingeklagt wird.

Allerdings ist die normale Rechtsabteilung großer Plattenfirmen natürlich schon hinreichend firm in solchen Sachen.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen