Ihre Rechte beim VW-Abgasskandal als Autokäufer

Mehr zum Thema: Kaufrecht, Volkswagen, Abgas, Rechte, Rückgabe, Schadensersatz
4,6 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
5

Rechte gegenüber dem Verkäufer und der Volkswagen AG

Sehr geehrte Interessierte,

der VW-Abgasskandal ist derzeit in aller Munde, sodass nunmehr erläutert werden soll, welche Rechte welchem Kunden zustehen, wobei hierbei eine vereinfachte verbrauchergerechte Darstellung gewählt wird.

Felix Hoffmeyer
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: http://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht
Preis: 75 €
Antwortet: ∅ 14 Std. Stunden

Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob Sie betroffen sind. Diesen Schnellcheck kann auf der Website des Unternehmens vollzogen werden unter Eingabe der Fahrgestellnummer: http://www.volkswagen.de/info

Ansprüche gegenüber dem Verkäufer

a) Nacherfüllungsanspruch

Die manipulierte Software des Fahrzeuges und der damit verbundene Mehrausstoß an Schadstoffen stellt rechtlich einen Mangel dar, der entweder durch eine Reparatur oder durch Neulieferung eines Fahrzeuges behoben werden kann. Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre bei einem Geschäft zwischen Ihnen als Verbraucher und einem Händler, wobei diese Frist bei Gebrauchtwagen regelmäßig auf ein Jahr reduziert ist.

Falls Sie bei einem Privatkäufer gekauft haben und dieser die Gewährleistungsrechte wirksam ausgeschlossen haben sollte, bestehen diesem gegenüber regelmäßig allerdings keine Ansprüche, da nicht davon auszugehen ist, dass der private Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufes von den Manipulationen wusste.

b) Minderungsanspruch

Eine Kaufpreisminderung kommt gegenüber dem Verkäufer nur dann in Betracht, wenn der o.g. Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist liegen sollte und der Mangel nicht behebbar ist, sprich es durch eine Reparatur nicht möglich ist, den ausgewiesenen Schadstoffausstoss zu erreichen. Der Minderungsbetrag müsste allerdings gutachterlich je nach Fahrzeug und Messwerten noch bestimmt werden.

c) Rückabwicklung des Kaufvertrages bei nicht behobenen Mängeln oder Folgeschäden

Sollte die Nacherfüllung dazu führen, dass das Fahrzeug einen erhöhten Spritverbrauch oder aber eine geringere Leistung haben sollte, können Sie grundsätzlich auch vom Kaufvertrag zurücktreten, wobei die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden müsste.

Nach der Rechtsprechung ist diese erreicht, wenn entweder die Mangelbeseitigungskosten 5% des Kaufpreises übersteigen (BGH, Urteil vom 28. Mai 2014 – VIII ZR 94/13 –, BGHZ 201, 290-310, Rn. 30. ) oder aber der Benzinverbrauch um mehr als 10% steigt (BGH, Beschluss vom 08. Mai 2007 – VIII ZR 19/05 – Juris Rn. 3). Dies dürfte dann ebenfalls im Rahmen der Motorenleistung anzuwenden sein.

d) Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen Täuschung

Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung könnten Sie vom Verkäufer nur dann verlangen, wenn dieser von diesem Mangel wusste und die Abgaswerte die Kaufentscheidung beeinflusst haben. Dies wird in der Regel nicht der Fall sein, es sei denn, dass Sie direkt beim Volkswagen-Konzern (genauer Volkswagen AG) das Fahrzeug gekauft haben. Auch schwierig ist jedoch zu beweisen, dass die Abgaswerte ursächlich für die Kaufentscheidung gewesen sind. Ohne eine bestehende Rechtsschutzversicherung wäre ein solcher Rechtsstreit nicht anzuraten, da dieser Beweis in der Regel nicht geführt werden kann.

Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG

a) Nacherfüllungsanspruch

Der Nacherfüllungsanspruch direkt gegenüber der Volkswagen AG wird dann interessant, wenn die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gegenüber dem jeweiligen Autohändler abgelaufen sind. Diese Ansprüche können allerdings auch neben diesen geltend gemacht werden.

Ein Anspruch besteht nach § 823 II BGB i.v.m. § 263 StGB (Betrugstatbestand) bzw. § 826 BGB (vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung), wobei die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelnen nachzuweisen sind, diese aber wegen der bereits getätigten öffentlichen Äußerungen vorliegen dürften.

Gegenüber der Volkswagen AG kann dann die Nacherfüllung verlangt werden, wobei sich diese bereits verpflichtet hatte, alle betroffenen Fahrzeuge umzurüsten.

b) Schadensersatzanspruch

Es können die Mehrkosten verlangt werden, die im Rahmen der Nacherfüllung aufgewendet werden (Ersatzwagen/Fahrtkosten) und ein etwaiger Minderwert, wenn das Fahrzeug beispielsweise nicht mehr die vereinbarte Höchstgeschwindigkeit erreichen sollte oder die Verbrauchswerte steigen. Sollte sich dann herausstellen, dass das Fahrzeug aufgrund der Nacherfüllung tatsächlich mehr verbrauchen sollte, dann sind darüber hinaus auch diese Kosten vom Hersteller zu ersetzen.

c) Rückgabeanspruch

Ein Rückgabeanspruch besteht ebenfalls gegenüber der Volkswagen AG, wobei auch hierbei dazulegen ist, dass der angegebene Schadstoffausstoß ursächlich für die damalige Kaufentscheidung gewesen ist. Das Fahrzeug könnte dann gegen ein Neufahrzeug eingetauscht werden, wobei sich der Käufer sodann die Nutzungsvorteile anrechnen lassen muss, die er erlangt, da er ein neues Fahrzeug erwirbt. Ob dies allerdings wirtschaftlich sinnvoll ist, müsste im Einzelnen ausgerechnet werden.

Fazit:

Es bestehen Nacherfüllungsansprüche gegenüber dem Händler im Rahmen der Gewährleistung. Bedenken Sie bitte, dass Sie diese Ansprüche stets schriftlich innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend machen sollten

Daneben können Sie ebenfalls von der Volkswagen AG die Nacherfüllung verlangen und auch darüber hinausgehende Schäden wie einen damit verbundenen etwaigen erhöhten Spritverbrauch oder einen Nutzungsausfall im Zuge der Reparatur verlangen. Auch kann der Minderwert verlangt werden, falls das Fahrzeug nicht mehr dieselben Fahreigenschaften aufweist.

Wenn Sie dazu (kostenfreie) Anfragen haben sollten, steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit zur Seite, da wir auf bundesweite Mandate ausgerichtet sind.

Gerne stehe ich für die gerichtliche Durchsetzung jederzeit zur Verfügung, da wir bundesweit Mandate bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Das könnte Sie auch interessieren
Verkehrsrecht Kostenlose Verkehrsunfall-Bearbeitung