Hallo!
Ich bin für 3 monate in einer WG eingezogen, die zimmer werden einzeiln vermietet und der eigentümer wohnt nicht in der WG.
Als ich eingezogen bin haben wir ausgemacht dass ich am 9 september ausziehen werde(§575BGB Zeitmiete), Am samstag ist es nun soweit dass ich ausziehen werde, allerdings verlangt der vermieter jetzt dass ich trotzdem die volle septembermiete zahle. Zu recht? Oder bin ich nur verpflichtet die volle miete zu zahlen?
Ich ziehe am 9 september aus, vermieter verlangt aber die volle miete
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatAls ich eingezogen bin haben wir ausgemacht dass ich am 9 september ausziehen werde(§575BGB Zeitmiete), :
Die Vereinbarung, dass Du am 9. Sept. ausziehst sagt nichts über die Mietzahlung aus. Was steht diesbezüglich im MV oder was wurde über die Mietzahlung gesagt? Das wäre von Bedeutung.
im MV wird nichts davon erwähnt. Bin aber auch mitte des monats eingezogen und hab da auch nicht die volle monatsmiete gezahlt
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https://www.wohnungsboerse.net/files/Wohnungs-Mietvertrag.pdf
Ist ein Standard MV
Wer zu faul ist, vernünftige Antworten zu geben, hat auch keine verdient.
Auch in Musterverträgen gibt es § zur Miedauer.
Hier gehts leider ned darum dass ich Faul bin, sodern das ich 0 ahnung hab! Hätte ich ahnung und könnte vernünfitge antworten geben würde ich ja hier wohl kaum fragen?!?
Dei Frage war "was steht im Mietvertrag drin"?
Da nützt es nix einen Link zu setzen (den ich nicht lesen kann) zu einem Standardvertrag. WIchtig ist ja, was im Vertrag vereinbart wurde. Also: ... was steht im Vertrag GENAU bezüglich des Mietzeitraums"?
Steht nichts (meiner meinung nach relevantes) Bezüglich dem Mietzeitraums. Er hatte den vertrag dabei und weil ich es nicht besser gewusst hab haben wir den genommen. Das Einzige Feldt wo irgendwas bezüglich der Mietdauer steht haben wir nicht ausgefüllt, weil die mietzeit nicht auf unbestimmte zeit laufen sollte. (§4 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am _______________ und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht zur
Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. )
Leider gab es kein feld für eine bestimmte mietdauer, und ich habe mir auch nichts weiteres dabei gedacht..
ZitatHier gehts leider ned darum dass ich Faul bin, sodern das ich 0 ahnung hab! :
ZitatSteht nichts (meiner meinung nach relevantes) Bezüglich dem Mietzeitraums. :
^^
Tja, da werden SIe wohl die Miete zahlen müssen. Und wenn SIe jetzt mit dem Argument kommen, dass Sie für den Monat des Einzuges auch nur 1/2 Miete gezahlt haben, dann wird der Grund dafür sein, dass das Mietverhältnis eben erst zur Monatsmitte begann.
Zitatallerdings verlangt der vermieter jetzt dass ich trotzdem die volle septembermiete zahle. Zu recht? Oder bin ich nur verpflichtet die volle miete zu zahlen? :
2x JA.
Zum Thema steht nicht im Vertrag.
Und was wäre denn dieses:
Zitat:Das Mietverhältnis beginnt am _______________ und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht zur
Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Wenn dies der behauptete Vertrag für eine feste Mietdauer hätte sein sollen, musste da gestrichen/geändert werden,
so das da bleibt:
Das Mietverhältnis beginnt XXX. und läuft auf auf bestimmte Zeit bis zum 9. September XX.
Nach dem jetzigen Text wurde aber ein Vertrag auf unbestimmte Zeit mit Kündigungspflicht vereinbart !
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