Ich will mich trennen / Scheiden aber das Haus behalten ... ich brauche HILFE

15. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
jam74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich will mich trennen / Scheiden aber das Haus behalten ... ich brauche HILFE

Ich will mich trennen / Scheiden aber das Haus behalten HILFE
Hallo

ich habe mich getrennt, mein noch-Mann wohnt noch zurzeit im gemeinsamen Haus. Er sucht sich momentan eine Wohnung. Ich möchte allein schon wegen den Kindern das Haus behalten (Finanziell würde es super funktionieren und ist günstiger als eine Wohnung). Jetzt habe ich folgendes Problem:

Mein Noch-Mann würde ich gerne auszahlen, allerdings möchte er weiterhin informiert werden wenn ich das Haus verkaufe oder wenn ich z.B. einen neuen Mann habe und er dort einzieht, er sagt ohne ihn darf ich nichts machen. Er versteht nicht, das ich wirklich nichts mehr mit ihm zu tun haben möchte (ich habe auch wirkliche).

Kann ich ihn nicht einfach ausbezahlen und dann damit das Nutzungsrecht für mich alleine erwerben? Wie halte ich dies schriftlich am besten fest? Ich möchte dann auch natürlich alleine im Grundbuch stehen.

Vielen DankIch will mich trennen / Scheiden aber das Haus behalten HILFE

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat:
Mein Noch-Mann würde ich gerne auszahlen, allerdings möchte er weiterhin informiert werden wenn ich das Haus verkaufe oder wenn ich z.B. einen neuen Mann habe und er dort einzieht, er sagt ohne ihn darf ich nichts machen. Er versteht nicht, das ich wirklich nichts mehr mit ihm zu tun haben möchte (ich habe auch wirkliche).

Kann ich ihn nicht einfach ausbezahlen und dann damit das Nutzungsrecht für mich alleine erwerben? Wie halte ich dies schriftlich am besten fest? Ich möchte dann auch natürlich alleine im Grundbuch stehen.

Möglichkeit 1: Alles auf einen Bierdeckel schreiben .................


Nein, im Ernst. So schwer ist die Antwort nicht.
Du kaufst dienem Mann per Notarvertrag seine Hälfte des Hauses ab - und gut ist. Dann bist du alleinige Eigentümerin und kannst mit dem Haus machen was Du willst.
Auf welchen Preis ihr euch einigt ist eure Sache. Er muss dir seine aber Hälfte nicht verkaufen.

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