"Ich verteidige Angeklagte und keine Taten"

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Mythos Strafverteidigung: Rechtsanwalt Wandt beantwortet Fragen zum NSU-Prozess, zur Taktik vor Gericht und der Arbeit eines Verteidigers.

Befangenheitsantrag, Antragsflut und ein vertrauter Umgang mit dem Angeklagten - was für viele Beobachter des NSU-Prozesses Staunen auslöst, ist für Strafverteidiger völlig normal. Marc N. Wandt, Fachanwalt für Strafrecht, gibt im Gespräch mit 123recht.de einen Einblick in seine tägliche Arbeit.

123recht.de: Herr Wandt, Sie sind als Fachanwalt für Strafrecht ständig als Verteidiger vor Gericht tätig. Informieren Sie sich da auch über das Geschehen des NSU-Prozesses in München, oder ist das für Sie auch nur ein Prozess unter vielen?

Marc N. Wandt
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seit 2006
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Hagenauer Str. 30
42107 Wuppertal
Tel: 0202/87046-0
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E-Mail:
Internationales Recht

Rechtsanwalt Wandt: Sicherlich informiert man sich über Prozesse dieser Größenordnung und Bedeutung. Auch aus fachlicher Sicht ist dieses Verfahren etwas besonderes. Deswegen verfolge ich die (leider zumeist nicht sonderlich gute) Berichterstattung aufmerksam.

Im Falle einer Verurteilung müsste Frau Zschäpe die Verteidigerkosten erstatten

123recht.de: Frau Zschäpe wird von drei Rechtsanwälten verteidigt. Wer bezahlt die Verteidiger eigentlich?

Rechtsanwalt Wandt: Da meines Wissens die Kollegen Sturm, Stahl und Herr kein Geld von Dritter Seite bekommen, werden sie aus der Staatskasse als Pflichtverteidiger entschädigt. Im Falle einer Verurteilung müsste Frau Zschäpe die Kosten zwar erstatten. Ob dies gelingt, darf ob der immensen Höhe aber bezweifelt werden.

123recht.de: Warum sind es drei? Reicht nicht einer?

Rechtsanwalt Wandt: In Verfahren großen Umfangs ist die Beiordnung mehrerer Verteidiger üblich. Dies bereits, um den gigantischen Prozessstoff, wir reden von vielen 10.000 Seiten Akten, überhaupt bewältigen zu können. Ferner ist dies wichtig für den Fall, dass ein Verteidiger wegen Krankheit, Tod oder dergleichen ausfällt. Bei nur einem Verteidiger müsste das Verfahren dann neu beginnen. Undenkbar in diesem Fall.

Vertrauter Umgang zwischen Mandant und Anwalt ist wichtig

123recht.de: Medien und Prozessbeobachter haben den vertrauten Umgang der Verteidiger mit ihrer Mandantin kritisiert. Wie beurteilen Sie das?

Rechtsanwalt Wandt: Vertrauen ist gerade bei der Strafverteidigung ein wesentlicher und wichtiger Faktor. Vertrauen bedeutet aber nicht Identifizierung mit den Ansichten und Zielen des Mandanten. Die drei Kollegen sind definitiv keine "Szeneanwälte". Gleichwohl ist ein vertrauter Umgang zwischen Mandant und Anwalt für eine sachgerechte Verteidigung wichtig. Die Kritik der Medien ist also absolut fehl am Platze.

123recht.de: Die Verteidiger haben direkt zu Beginn des Prozesses viele Anträge gestellt. Ist das ein normaler Vorgang in so einem bedeutenden Prozess, oder waren die Anträge auch für Sie eher unbegründet und "konstruiert"?

Rechtsanwalt Wandt: Die Antragswelle war zu erwarten und ist fachlich nicht zu beanstanden, ja sogar notwendig. Es geht dabei sowohl um das Zeigen von Präsenz als auch darum, das Gericht zu Fehlern bei der Ablehnung zu verleiten, die später gegebenfalls mit der Revision angegriffen werden können. Abgesehen davon, dass das Gericht die Anträge durch ungeschicktes Vorgehen teils selber verschuldet hat (Stichwort: Verteidigerdurchsuchung), gehören derartige Anträge zu einer fachlich korrekten Verteidigung einfach dazu, wenn es entsprechende Veranlassung gibt. Und die gab es hier.

Von gezielter Verschleppung kann im NSU-Prozess keine Rede sein

123recht.de: Es wurde den Verteidigern auch vorgeworfen, den Prozess verschleppen zu wollen. Was würde das der Verteidigung nützen?

Rechtsanwalt Wandt: Ich denke, die Kollegen werden sich gegen den Vorwurf der Verschleppungsabsicht zurecht verwahren. Eine solche kann dann nützen, wenn man das Gericht mürbe verhandeln will, um besser einen Deal erreichen zu können oder wenn man damit rechnet, dass wichtige Zeugen Erlebtes vergessen oder gar versterben. Diese Motive greifen in diesem Verfahren aber nicht, so dass von gezielter Verschleppung, auch wenn es manchmal so aussieht, nicht die Rede sein kann.

123recht.de: Was passiert bei so einem Strafprozess neben dem eigentlichen Geschehen vor Gericht? Wie sieht der Arbeitsalltag eines Strafverteidigers aus?

Rechtsanwalt Wandt: Die Hauptarbeit findet, entgegen weit verbreiteter Meinung, gerade nicht im Gerichtssaal statt. Hauptbestandteil ist das Aktenstudium und die Betreuung des Mandanten sowie die außergerichtliche Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Gerade kleinere Verfahren kann man oft ohne Verhandlung erledigen, was für den Beschuldigten naturgemäß eine bessere Lösung ist.

123recht.de: Jeder hat das Recht auf eine anwaltliche Verteidigung im Strafprozess. Aber gibt es auch Mandanten, die Sie prinzipiell ablehnen und nicht verteidigen?

Rechtsanwalt Wandt: Da ich persönlich aus fachlichen Gründen kein Steuerstrafrecht bearbeite, lehne ich derlei Mandate ab. Ich kann es einfach nicht und verweise solche Anfragen lieber an einen versierten Kollegen. Für alles andere gilt: Ich verteidige Angeklagte und keine Taten, will heißen, egal wie verwerflich der Tatvorwurf auch sein mag, mein Selbstverständnis als Verteidiger gebietet mir, dass auch solche mutmaßlichen Täter ein Recht auf professionelle Verteidigung haben. Insoweit habe ich keine Berührungsängste auch zu solchen Mandanten, deren Taten ich persönlich vielleicht für höchst verwerflich halte.

"Ich habe recht schnell einen Schutzpanzer entwickelt"

123recht.de: Strafakten und die verhandelten Straftaten können sehr krass sein - wie geht man als Anwalt damit um? Kann man das ausblenden?

Rechtsanwalt Wandt: Man muss es, sonst geht man daran zugrunde. Wie auch ein Arzt die Schicksale seiner Patienten nicht an sich herankommen lassen darf, so müssen auch wir beruflich und privat strikt trennen. Ich selber habe recht schnell einen Schutzpanzer entwickelt, der mich recht objektiv auch schmutzigste Akten unbeeinflusst lesen lässt, bspw. aus dem Bereich des Sexualstrafrechts. Meinem Sektetariat geht es da teilweise allerdings nicht so gut mit. Da muss man schon schauen, wem man die Akte zum Kopieren gibt.

123recht.de: Sie sprachen eingangs die Pflichtverteidigung an. Was ist das eigentlich genau?

Rechtsanwalt Wandt: Der juristisch korrekte Begriff ist "notwendige Verteidigung". Das Gesetz sieht bestimmte Fälle vor, in denen dem Angeklagten ein Verteidiger beizuordnen ist. Dies ist z.B. bei besonders schweren Taten der Fall, schwierigen Rechtsfragen oder wenn der Beschuldigte inhaftiert ist. Anders als im Zivilrecht hängt die Beiordnung aber nicht vom Vermögen des Mandanten ab. Es wird nur auf den Tatvorwurf abgestellt. So hatte Jörg Kachelmann mit der Kollegin Combe auch eine Pflichtverteidigerin. Gleichsam bekommt nicht jeder Sozialleistungsempfänger einen Verteidiger beigeordnet, wenn der Tatvorwurf gering ist.

Und wie eben bereits erwähnt, "schenkt" der Staat dem Angeklagten den Verteidiger auch nicht. Im Falle einer Verurteilung fordert die Staatskasse die Verteidigerkosten vom Verurteilten zurück.

123recht.de: Kommt eine Beiordnung als Pflichtverteidiger oft vor? Kann man die Pflichtverteidigung ablehnen?

Rechtsanwalt Wandt: Beiordnungen kommen häufiger vor. Es gibt Kollegen, die durch ein gutes Verhältnis zum Gericht nahezu ausschließlich davon leben. Ich halte allerdings von derlei "Klinkenputzen" nicht viel, es besteht die Gefahr, die Distanz zum Gericht zu verlieren und mehr im Hinblick auf weitere Beiordnungen denn auf die Interessen des Mandanten zu verteidigen. Solche Anbiederungen lehne ich ab.

Eine Pflichtverteidigung an sich abzulehnen ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Verkehrsstraftaten und Raubdelikte kommen am häufigsten vor

123recht.de: Gibt es in Ihrer Tätigkeit Klassiker, die häufig vorkommen?

Rechtsanwalt Wandt: Die Klassiker in meiner Praxis sind zweifelsohne die Verkehrs- und Raubdelikte. Das liegt aber schlicht daran, dass sie relativ häufig vorkommen. Aber gerade die Gesamtvielfalt der vorkommenden Straftaten machen den Beruf so abwechslungsreich. Trotz der Klassiker wird es also nicht langweilig.

123recht.de: Herr Wandt, vielen Dank!