Ich möchte weg ziehen

7. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mama aus Leib und Seele
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich möchte weg ziehen

Kann mein ex was sagen weil ich 74 Kilometer weg ziehen möchte ich möchte zu meine Eltern in die Nähe das Kind kommt im Dezember. 2017 zur Welt und ich habe hier keinen wo mir mal helfen kann darum möchte ich wieder zurück wo meine Familie wohnt kann er mir da Steine in den Weg legen
Muss ich ihn das Sorge recht geben das müsste ich bei meinem großen Sohn nicht

Vielen Dank im voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Solange das Kind noch nicht da ist, kann Dir niemand verbieten, umzuziehen. Auch nach der Geburt nicht, allerdings kann dann auch entschieden werden, dass Du zwar umziehen kannst, das Kind aber beim Vater bleibt.

Du entscheidest nicht über das Sorgerecht. Das tut im Streitfall das Gericht, der Vater hat einen Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht und auch darum, sein Kind regelmäßig zu sehen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Mama aus Leib und Seele
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann er ja auch ich habe hier keine Familie nur seine aber die sind ålter und nicht mehr so für mich da meine mama und meine familie wurden mich sehr unterstützen

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nimm es mir nicht übel, aber kannst Du Dir nicht angewöhnen, die deutschen Interpunktionsregeln zu beachten? Dann werden Deine Beiträge lesbarer. Und hast Du nicht gelesen, was ich geschrieben habe? Du kannst vor der Geburt umziehen. Das ist kein Problem.

wirdwerden

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#4
 Von 
Mama aus Leib und Seele
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Is mir schon klar brauch erst mal eine Wohnung und das ist nicht so leicht
Werde nächste Woche mal beim Jugendamt anrufen und nach fragen und dann werden die es mir schon sagen
Ich bin neu hier

Danke dir

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Immernochohnepunktundkomma. Nun ja, ich wusste nicht, dass das Jugendamt auch Wohnungen vermittelt. Aber, ganz klar, die werden das tun, nur für Dich. Schlag doch endlich mal in der Realität auf. Organisiere Dein Leben, das hast Du ja bisher nicht geschafft. Wovon lebst Du denn? Von edigener Arbeit ja wohl kaum.

wirdwerden

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Nun ja, ich wusste nicht, dass das Jugendamt auch Wohnungen vermittelt.

Wenn die werdende Mutter noch minderjährig ist, betätigt sich das Jugendamt auch manchmal als Wohnungsvermittler - wobei die Vermittlung dann i.d.R. in eine betreute Einrichtung erfolgt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du hast recht, nur wenn die werdende Mutter minderjährig wäre, dann würde sie das Rechtsinstitut der Vormundschaft für das ältere Kind kennen. Das stünde dann nämlich bis zur Volljährigkeit der Mutter unter Vormundschaft. Aber auch für volljährige Mütter gibt es Mutter/Kindeinrichtungen. Das wär vielleicht das Sinnvollste in diesem Fall. Denn sie scheint es selbst nach eigener Einschätzung ja alleine nicht zu schaffen.

wirdwerden

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#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Solange das Kind noch nicht da ist, kann Dir niemand verbieten, umzuziehen. Auch nach der Geburt nicht, allerdings kann dann auch entschieden werden, dass Du zwar umziehen kannst, das Kind aber beim Vater bleibt.

Du entscheidest nicht über das Sorgerecht. Das tut im Streitfall das Gericht, der Vater hat einen Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht und auch darum, sein Kind regelmäßig zu sehen.

wirdwerden


Man könnte das auch so sehen, dass hier in Kauf genommen wird, dass der Kindsvater das Kind nicht mehr sehen soll, bzw. mit erschwerten Mitteln.

Das gemeinsame Sorgerecht wurde mittlerweile geändert - ist der Vater bekannt, hat er das.

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