Ich bitte um Hilfe. Vermögensfreibetrag bei Beratungshilfeschein (ALG II / Jobcenter)?

23. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
LieberKerl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bitte um Hilfe. Vermögensfreibetrag bei Beratungshilfeschein (ALG II / Jobcenter)?

Hallo Leute, ich hoffe wirklich so sehr, dass ihr mir bei meinem Anliegen weiterhelfen könnt. Ich bin schon etwas verzweifelt.

Ich habe nächste Woche einen Termin beim Amtsgericht, wegen eines Beratungshilfescheins. Unter anderem wollen sie den Kontoauszug der vergangenen 3 Monate sehen. Da steht aber, dass ich einmal 400 Euro eingezahlt habe. Das ist die Ersparnis aus dem Hartz 4. Wir (meine Frau und ich) haben jeden Monat 40 Euro zur Seite gelegt (also 10 Monate gespart). Jetzt haben wir diese Summe mit einem Mal eingezahlt, weil ich via Internet-Reiseportal eine Reise buchen wollte (übers Wochende). Jetzt lautet die Frage, wie hoch beträgt jetzt bei zwei Personen, die ALG II beziehen, der Vermögensfreibetrag? Ein User schrieb etwas von 3100 Euro Grundfreibetrag. Ist das richtig?

Aber seit dem 01.01.2015 haben sich die Freibeträge geändert. Da steht, dass pro Person jetzt bei 462 Euro liegt. Mit meiner Ehefrau zusammen also bei 924 Euro. Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass auf dem Konto (Giro + Tagesgeldkonto) nicht mehr als 924 Euro sein darf, um Anspruch auf Beratungshilfe zu haben? Oder verwechsele ich hier etwas? Ehrlich gesagt haben wir einen Betrag von insgesamt 700 Euro (Giro und Tagesgeld zusammen)..aber das Tagesgeld läuft über meinen Namen (400 Euro ist drauf)..das Girokonto benutzen wir gemeinsam (da haben wir eine Summe von ca. 300 Euro).

Hier ist der Link (Änderung des Freibetrages seit dem 01.01.2015):

http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-einkommens-freibetraege-ab-01-01-2015-fuer-die-beratungs-und-prozesskostenhilfe


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
LieberKerl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mir jetzt den Antrag auf Beratungshilfeschein durchgelesen (unter allgemeine Hinweise).

Ich zitiere:

"Beratungshilfe kann auch dann bewilligt werden, wenn
zwar Vermögenswerte vorhanden sind, diese aber zur Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage
oder einer angemessenen Vorsorge dienen. Solche Vermögenswerte sind zum Beispiel:

Kleinere Barbeträge oder Geldwerte (Beträge bis insgesamt 2600 Euro für Sie persönlich zuzüglich
256 Euro für jede Person, der Sie Unterhalt gewähren, sind in der Regel als ein solcher kleinerer
Betrag anzusehen."



Dann brauche ich mir also doch keine Sorgen zu machen, richtig? Ich habe auf dem Giro- und Tagesgeldkonto einen Gesammbetrag von 700 Euro, also immer noch ganz deutlich unter dem Satz.

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