ICh benötige Rat

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Frausuchthilfe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ICh benötige Rat

Hiermit schildere ich meinen Fall
2008 befand ich mich mit meinem Kind mit Kindsvater in München an einem Sonntag zur Wiesen Zeit ich wollte mit meinem Kind auf den Spielplatz der Kindsvater auf das Oktoberfest auf einer Einfahrt Straße eskalierte das Geschehen und der Kindsvater stummte mich auf mit beiden Händen auf die Schultern sodass ich kerzengerade auf den Bordstein mit meinem Gesicht fiel und beide Schneidezähne verlor mit zusätzlichen Verletzungen im Gesicht würde ich in der Zahn med. Klinik eingewiesen habe alles aus Angst geschildert das ich mich selbst verletzt habe meine Zähne wurden wieder angeklebt nun bereiten mir meine massiven Verletzungen schmerzen steht mir ein Schadensersatz zu?

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Das ist verjährt. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

[es könnte ja auch der 20.08. gemeint sein - ?]
Wenn es aber wirklich im Jahr 2008 war dann ist es tatsächlich verjährt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort



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