Hypothek aufnehmen möglich?/ Miteigentümer gesucht

27. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Hypothek aufnehmen möglich?/ Miteigentümer gesucht

Hallo,
ich habe 2 Fragen zu einer Immobilie. Durch Zufall hat meine Oma erfahren, das Sie 1/12- Anteil an einen Haus mit Grundstück hat. Ist es möglich den Anteil mit einer Hypothek zu belasten? Wie bekommt man die anderen Miteigentümer heraus, das Grundbuch wurde schon lange nicht mehr aktialisiert, sodas dies nur ältere Eintragungen enthällt.

Vielen Dank.


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

#ich habe 2 Fragen zu einer Immobilie. Durch Zufall hat meine Oma erfahren, das Sie 1/12- Anteil an einen Haus mit Grundstück hat. Ist es möglich den Anteil mit einer Hypothek zu belasten?#
Das ist grundsätzlich möglich, sofern man eine Bank findet, die sich damit zufrieden gibt. Üblicherweise besteht eine Bank auf eine Eintragung am gesamten Grundbesitz.

#Wie bekommt man die anderen Miteigentümer heraus, das Grundbuch wurde schon lange nicht mehr aktialisiert, sodas dies nur ältere Eintragungen enthällt.#
Man muss sämtliche Erben suchen. Also die Erben der eingetragenen Eigentümer, sind diese verstorben, wiederum deren Erben etc.
Zuständig ist immer das Nachlassgericht am Wohnsitz des Verstorbenen.

Um das Grundbuch zu berichtigen, müssen sämtliche Erbnachweise (Erbschein oder begl. Abschrift eines notariellen Testaments/Erbvertrages) der Erben und Erbeserben vorliegen.

Diese Arbeit muss man sich irgendwann machen, da anderenfalls nicht über den Grundbesitz verfügt werden kann.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Und wie hat Oma von dem 1/12 erfahren ?

Und wenn sie eine von 12 ist, dann müssen doch die anderen 11 bekannt sein.

Gruß
Mic

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Es Sind keine11 Miteigentümer, da eine andrer Partei die Hälfte am Haus und Grundstück hält, die andrer Hälfte teilen sich ein paar.

Meine Oma hat davon erfahren, weil ein Schreiben der Abwasserwirtschaft kam in den Stand das wir im Grundbuch stehen und meine Oma Geld zurückbekommt, dabei haben wir nie etwas bezahlt, weil wir davon nichts wussten.

Auf dem Grundstück ist noch eine Grundschuld/ Hypothek eingetragen von ca. 1930.
Die Grundschuld/ Hypothek beträgt 1500 Reichsmark.
Wie viel ist das heute und wirs das auch in die Anteile umgewandelt?



-- Editiert am 28.06.2010 10:24

-- Editiert am 28.06.2010 10:25

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Unbemerkt im Grundbuch ? Eigentum verpflichtet - wer hat die Grundsteuer bezahlt ? Erstattung von Abwassergebühren ohne der Zahler gewesen zu sein ?

Aber das ist ja nicht deine Frage. Bzgl. der eingetragenen Grundschuld - es kann sein, dass die längst bezahlt ist, aber keine Löschung beantragt wurde. Nur wer hat gezahlt und damit das dafür nötige Schreiben in der Schublade ?

An eurer Stelle würde ich mir eine Rechtsberatung beim Notar einholen.

Finde das Ganze äußerst spannend.

Gruß
Mic

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Die Steuern und Beiträge wurde von den 2 Partein bezahlt die in den Haus wohnen und auch einen Anteil haben, die haben auch ein Schreiben bekommen und standen vor unserer Tür und meine Oma sollte unterschreiben, das die Ihren Anteil der Erstattung den Überlässt die es deingezahlt haben, was meine Oma auch gemacht hat.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12329.06.2010 09:22:56
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen