Hydrant f. Löschwasserversorgung wegen Hausbau

30. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kathalina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hydrant f. Löschwasserversorgung wegen Hausbau

Guten Tag,

ich habe eine SEHR dringende Frage für meine Mutter(65).
Vor einigen Jahren (2006) ist ihr Haus (altes Fachwerkhaus) abgebrannt. Da kein Geld für einen Neuaufbau da war, hat es nun etwas gedauert aber es sollte nun alles seinen Weg gehen.
Doch es wird immer wieder von Jemandem beim Landkreis ein neuer Grund "gesucht", weshalb er den Hausbau so nicht genehmigen kann.

Zur Zeit ist es der Löschwasser-Hydrant.
(Meine Mutter muss nachweisen, dass sich eine Löschmöglichkeit in unmittelbarer Nähe befindet)

Der Ort an dem das Haus gebaut werden soll ist der alte Platz wo das abgebrannte Haus auch stand, es ist 2 Km vom Dort entfernt ein ganz kleiner Ortsteil mit ca. 6 Häusern ( die alle etwas verteilt stehen) und 3 Hydranten sind dort vorhanden. Der nächste jedoch 400 m entfernt. Dies ist nun jedoch der Punkt, weil er nur 300 m weg sein darf ( Laut Brandmeister).

Das Wasserwerk sagt, ein weiterer Hydrant kann dort angeblich nicht mehr zwischen gebaut werden, weil sich dann nicht genügend Druck mehr darin befindet.

Nun ist sind meine Fragen, was kann man machen? An wen wendet man sich/wer "baut" diese Hydranten letztendlich? Was für Möglichkeiten gibt es, damit man den Nachweis erbringen kann und der Genehmigung zum Hausbau dies nicht mehr im Wege steht?



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-- Editiert Kathalina am 30.11.2014 19:21

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

In dem Bescheid sollte sich eine Rechtsgrundlage befinden auf die sich die Ablehnung stützt.

Wenn man diese kennt, kann man darüber diskutieren ob diese anwendbar wäre.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dummer-junge
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)

quote:
Das Wasserwerk sagt, ein weiterer Hydrant kann dort angeblich nicht mehr zwischen gebaut werden, weil sich dann nicht genügend Druck mehr darin befindet


Was ich als Blödsinn empfinde da durch eine neue Wasserabnahmestelle die meist geschlossen ist sich nicht der Druck verändert.

Aber was ist denn der wirkliche Grund ? Was steht auf dem Bescheid ?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Was ich als Blödsinn empfinde da durch eine neue Wasserabnahmestelle die meist geschlossen ist sich nicht der Druck verändert. <hr size=1 noshade>

Klar. Aber eben nur, solange der Hydrant geschlossen ist.
Wenn der Hydrant für Löschzwecke gebraucht wird, muss man ihn natürlich öffnen - und dann bricht der Druck zusammen.
Ein Hydrant, der im Brandfall keinen ausreichenden Druck liefert, ist wertlos. Da kann man ihn gleich weglassen.

Ich gehe mal davon aus, dass sich das Haus im Außenbereich im Sinne des §35 BauGB befindet.
Dann dürfte es mit einer Baugenehmigung auch mit Hydrant schwer bis aussichtslos sein, falls das Haus nicht Teil eines aktiven landwirtschaftlichen Betriebs ist.
Neubauten im Außenbereich für reine Wohnzwecke (ohne landwirtschaftliche Nutzung) sind kaum durchsetzbar, wenn die zuständige Gemeinde / Landkreis das nicht will. Denn der Gesetzgeber hat bewusst den Gemeinden / Landkreisen das Recht gegeben, relativ frei über die weitere Entwicklung des Ortes zu entscheiden. Und wenn die Gemeinde / der Landkreis keine weiteren Wohnungen im Außenbereich haben will, dann liegt das im Rahmen des Zulässigen.

8 Jahre nach dem Brand dürfte der Bestandsschutz weggefallen sein. (Siehe Absatz 4 Nr. 3 des §35 BauGB )
Hätte man "alsbald" nach dem Brand mit dem Wiederaufbau angefangen, dann wäre es einfacher gewesen.
Den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind: ... die alsbaldige Neuerrichtung eines zulässigerweise errichteten, durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstörten, glei2) BGB</a>."

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dummer-junge
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)

quote:
Klar. Aber eben nur, solange der Hydrant geschlossen ist.
Wenn der Hydrant für Löschzwecke gebraucht wird, muss man ihn natürlich öffnen - und dann bricht der Druck zusammen.
Ein Hydrant, der im Brandfall keinen ausreichenden Druck liefert, ist wertlos. Da kann man ihn gleich weglassen.

Das dürfte dann aber für alle Hydranten gelten,
Solange nicht gleichzeitig geöfnet werden sollte es keine Rolle spielen wieviele Hydranten angeschlossen sind.


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Solange nicht gleichzeitig geöfnet werden sollte es keine Rolle spielen wieviele Hydranten angeschlossen sind. <hr size=1 noshade>

Richtiger:
Solange alle Hydranten zu sind, sollte es keine Rolle spielen wieviele Hydranten angeschlossen sind.

Mit jedem offenen Hydranten sinkt der Druck im Leitungsnetz.
Und wenn bereits mit dem ersten offenen Hydranten der Druck so weit fällt, dass es nicht mehr zum Löschen reicht, dann kann man den Hydranten auch weglassen.

Wenn sich das fragliche Grundstück weit entfernt von der nächsten Pumpstation befindet und womöglich auch noch in einer hügeligen/bergigen Gegend, dann ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass der Wasserdruck dort nur zur Versorgung eines Haushalts reicht, aber nicht mehr für einen offenen Hydranten.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dummer-junge
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)

Es werden selten alle Hydranten mit einmal geoffnet, es gibt auch die Möglichkeit einen Hydranten mittel Grundwasser zu versorgen, dazu sollte man ein Brunnenbohren

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