Hallo,
es geht wie bestimmt schon oft hier um die Hundehaltung
Wir bewohnen ein Haus auf dem Dorf zur Miete, die einzigen direkten Nachbarn haben nichts dagegen, dass wir uns einen Hund anschaffen (haben selber einen ).
Im Mietvertrag steht die Klausel, dass jede Tierhaltung (ausser Kleintiere) der ZUstimmung des Vermieters bedürfen.
Ich hab gefragt, er hat nein gesagt, ohne Begründung. Ich habe vorher gesagt, dass der Hund eh nicht nach oben in die Kinderzimmer soll und das sie Treppe (Holz) durch ein Treppengitter gesichert ist. Weil er meinte die Treppe würde kaputt gehen.
Alle anderen Bodenbeläge wurden von uns auf unsere Kosten gelegt.
Jetzt hab ich im Internet gelesen, dass es einen Unterschied von Mehrfamilienhäusern zu Einfamilienhäusern gibt, stimmt das? Hab ich Chancen den Hund doch "durch" zu bekommen?
Danke!
Dine
Hundehaltung im Einfamilienhaus
Fragen zur Miete?
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Danke für diese sinnvolle Antwort!
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Danke für die Antwort!
Ich vergaß zu schreiben, dass ich in einem Dorf wohne ... wie gesagt, es gibt nur einen "direkten" Nachbarn, wobei direkt in dem Fall bedeutet, dass deren Haus ca. 400 m von unserem entfernt ist....
Tja Gisela, das war wohl nix!
Deine Infos sind inhaltlich zwar nicht falsch, helfen der Fragestellerin aber nicht weiter, weil Sie deren Frage nicht beantworten.
Nr. 1, 2 und 4 sind nicht zutreffend, weil der Mietvertrag explizit eine (andere) Klausel enthält. Überdies wohnt die Fragestellerin nicht in der Stadt, sondern auf dem Dorf, was aber nur für Deine Antwort, nicht aber für die Fragestellung von Relevanz ist. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Nr. 3 kann schon mal ein Anhaltspunkt sein, da der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält. Jedoch ist der Hinweis:
quote:vollkommen fehl am Platze, weil es in einem Einfamilienhaus wohl kaum andere Mieter mit Hunden oder Katzen geben dürfte.
Halten z.B. bereits andere Mieter/innen Hunde oder Katzen, wäre ein Verbot rechtsmissbräuchlich.
Für die Fragestellerin, die ja gleichzeitig auch "Frag einen Anwalt" gefragt hat:
Es hängt wohl alles davon ab, wie man die Gründe des Vermieters zur Versagung der Zustimmung bewertet. Auf jeden Fall ist die Klausel mit der Zustimmung rechtswirksam vereinbart worden. Sie haben folgende Möglichkeiten:
1. und einfachste: Sie akzeptieren zähneknirschend die Entscheidung des Vermieters und schaffen keinen Hund an
2. Sie schaffen sich ohne Zustimmung des Vermieters einen Hund an und riskieren böse Aufforderungen des Vermieter, den Hund abzuschaffen bis hin zu Klage und Kündigung
3. Sie Klagen auf Zustimmung zur Hundehaltung und belasten damit das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Das Gericht wird eine Interessensabwägung vornehmen zwischen den Interessen des Vermieters auf Schutz seines Eigentums vor Beschädigungen und Ihrem Interesse auf Anschaffung und Haltung eines Hundes. Wie das Gericht dann in Ihrem speziellen Fall entscheidet, dürfte nur Gott wissen ...
Das in dieser Frage explizit Unterschiede zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern gemacht werden, wäre mir persönlich neu. Jedoch kann dies durchaus als Bewertungsmaßstab in die Interessensabwägung des Gerichts einfließen (immerhin besteht im Einfamilienhaus nicht die Gefahr, dass andere Mitmieter durch Hundegebell gestört werden und Miete mindern). Einen Anspruch kann der Mieter hieraus jedoch nicht ableiten.
Viel Spaß
- gespannt auf den anwaltlichen Rat -
-- Editiert am 21.04.2009 16:54
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