Hundehaltung - geht das Verbot so einfach?

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Hexe2912
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundehaltung - geht das Verbot so einfach?

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Hallo
wir sind im April 2009 mit 4 Personen und 1 Hund in eine 120 qm Wohnung gezogen. Wir hatten die Erlaubniss zur Hundehaltung.
Vor 2 Monaten hat meine Tochter einen Hund von einem bekannten mit gebracht,(also ein pflegehund) der kurzfristig ins krankenhaus musste, jetzt hat sich herrausgestellt, das es doch schlimmer ist als gedacht, und die genesung dauert doch länger. unsere vermieter wollen uns jetzt kündigen, wenn wir den Hund nicht abgeben. geht das so einfach? ich muss dazu sagen, das wir nicht gefragt hatten, weil es ja eigendlich nur kurzfristig sein sollte.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Kündigen kann man, ob diese in einem Zivilverfahren Bestand hätte, das ist die andere Frage. Die Möglichkeit, über bestehendes Recht zu philosophieren, ist vielfältig.

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#3
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
geht das so einfach?

Selbstverständlich.

quote:
Was für eine kolossale Antwort wieder.



danke, gleichfalls.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Die Kernfrage war:

quote:
unsere vermieter wollen uns jetzt kündigen, wenn wir den Hund nicht abgeben. geht das so einfach?


Kündigen kann der Vermieter. Die Frage ist, was macht der Mieter auf die Kündigung hin und wie entscheidet ein Gericht, wenn er nicht auszieht und der Vermieter klagt.



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Kündigen kann der Vermieter, die Frage ist, ob er die Kündigung auch durchsetzen kann.

Für das Mietverhältnis wäre es allerdings sehr schlecht, wenn man sich mit dem Vermieter nicht einigen kann.

Versuche doch einfach mal dem Vermieter in Ruhe die Situation zu erklären, auch warum ihr ihn nicht um Erlaubnis gefragt habt, falls er danach immer noch auf die Entfernung des Hundes besteht, solltet ihr euch entweder von dem Hund oder von der Wohnung trennen, alles andere bringt nur unnötigen Ärger.



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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
ich muss dazu sagen, das wir nicht gefragt hatten,
WARUM denn?

Schlieslich hab ihr ja
quote:
die Erlaubniss zur Hundehaltung.



Die Frage wäre:
- schriftlich?
- WAS steht da genau drin?
- Wenn mündlich, gibt es Zeugen?
- WAS war genau vereinbart?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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