Hundegebell Innenstadt

22. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Justine54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundegebell Innenstadt

Ich bin mir nicht sicher, ob der Beitrag in das Nachbarschaftsrecht gehört. Aber in der Natur der Sache liegender Weise, sind davon nun einmal in erster Linie Nachbarn betroffen. In der von mir dargestellten Situation geht es um ein Altstadtviertel in einer Nordhessischen Fachwerkstadt. Die alteingesessene Einwohnerschaft wird zunehmend durch jüngere oder in der Lebensbiographie unterbrochene Menschen, häufig auch mit Migrationshintergrund, und einkommensschwache Bewohner ersetzt. Nun hat sich ein ausgeprägter Hang zur Hundehaltung entwickelt, die sich von deren, die sonst üblich und rücksichtsvoll ist, erheblich unterscheidet. Nun Kläffen in einer schmalen Fachwerkstadt in verkehrsberuhigten Zone mit ca. 20 schmalen und hohen Häusern mittlerweile 5 Hunde munter und bei jedem oder auch nicht gegebenen Anlass rund um die Uhr. Es versteht sich, dass dabei auch Pausen gemacht werden. Neuerdings ist auch ein sogenannter Listenhund dabei, der nach der örtlichen Satzung 900 € Steuern jährlich kostet. Die alteingesessen Anwohner schweigen, erleiden durch die fortgesetzte Lärmbelästigung gesundheitliche Störungen, werden von lärmempfindlichen Angehörigen nicht mehr besucht. Gespräche mit den Hundehaltern sind nicht möglich. Die Ordnungsbehörde führt trotz Beschwerden keine Ermittlungen durch, verweist auf "Lärmprotokolle" und bleibt untätig. Aus Angst oder mangelnder Antriebskraft können sich die alteingesessenen Anwohner nicht zusammenschließen und als aussagekräftige Zeugen auftreten. Welche Möglichkeiten bleiben einzelnen Anwohnern, diesem Zustand wirkungsvoll zu begegnen?

Ärgert der Nachbar?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Justine54):
Welche Möglichkeiten bleiben einzelnen Anwohnern, diesem Zustand wirkungsvoll zu begegnen?

A) Umziehen
B) Ohropax
C) Gerichtsfeste Beweise sammeln und dann Ordnungsamt informieren und auch vor Gericht auf Unterlassung klagen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Justine54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese 0815-Antwort ist obsolet. Es geht nicht darum sich in die Defensive treiben zu lassen. Offenbar haben Sie meinen Beitrag nicht sorgfältig gelesen. Mit Verlaub, ich hatte mir eine fachkundige und sachgerechte Antwort erhofft. Diese hier hätte ich auch von den Hundehaltern haben können. Verzichten Sie bitte künftig auf solche Beiträge, die ich auch vom Zufallsbegegnungen an jeder Trinkhalle erhalten kann. OK?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Justine54):
Offenbar haben Sie meinen Beitrag nicht sorgfältig gelesen.

Doch. Lieder wurden die Antwort offenbar nicht verstanden.



Zitat (von Justine54):
Es geht nicht darum sich in die Defensive treiben zu lassen.

Tja, das deutsche Rechtssystem sieht aber nun mal die Defensive (Abwehr, Verteidigung) vor. Die Offensive (Selbstjustiz) ist Privatleuten nicht gestattet bzw. mit entsprechenden Sanktionen belegt.

Keine Behörde wird ohne Beweise einfach nur auf Zuruf irgendwelche Sanktionen gegen Hundehalter einleiten, das sieht das deutsche Rechtssystem auch nicht vor.



Zitat (von Justine54):
Mit Verlaub, ich hatte mir eine fachkundige und sachgerechte Antwort erhofft.

Dann sollte man auch entsprechende Leute beauftragen: http://frag-einen-anwalt.de/



Zitat (von Justine54):
Verzichten Sie bitte künftig auf solche Beiträge,

Nö, denn das hier ist halt ein Meinungsforum.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
...durch jüngere oder in der Lebensbiographie unterbrochene Menschen, häufig auch mit Migrationshintergrund, und einkommensschwache Bewohner ersetzt.

Bedeutet... dadurch wird es zu Hundegebelle kommen weil nur diese Schicht es sich leisten kann Listenhunde zu halten?
Wenn sich die alteingessenen Anwohner gestört fühlen dann sollte sie, oder der einzelne auch, etwas unternehmen.
Wie das "unternehmen" auszusehne hat kann ich Ihnen nicht genau sagen. Name, Anschrift, Staatsbürgerschaft, Alter, Rasse ( des Bellers ;) ), Protokol, Anwalt, Polizei, Bürgerwehr... Alles Stichpunkte... bedienen Sie sich.
Bitte bedanken Sie sich nicht bei mir. Gern geschehen!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Welche Möglichkeiten bleiben einzelnen Anwohnern, diesem Zustand wirkungsvoll zu begegnen?

Für zivilrechtliche oder ordnungsrechtliche Schritte braucht man verertbare Beweise. Wenn die nicht geliefert werden können/wollen, dann bleibt nur die politische Ebene:
Bürgermeister, Stadtrat aktivieren, der Oppositionspartei in den Ohren liegen (auf dem Land, wo nichts los ist, greift die Opposition erfahrungsgemäß jedes Thema dankbar auf, um sich profilieren zu können), andere Parteien wählen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

5 Hunde bei 20 Häusern - da ist noch reichlich Luft nach oben....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Justine54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
- da ist noch reichlich Luft nach oben....

Sorry, bei jemandem, der Sonntag morgens um 04:00 Uhr solche Beiträge schreibt habe ich den Eindruck dass "Oben" die Luft so dünn ist, dass man einen akuten Sauerstoffmangel vermuten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Justine54):
Zitat (von fb367463-2):
- da ist noch reichlich Luft nach oben....

Sorry, bei jemandem, der Sonntag morgens um 04:00 Uhr solche Beiträge schreibt habe ich den Eindruck dass "Oben" die Luft so dünn ist, dass man einen akuten Sauerstoffmangel vermuten kann.



Da Sie offensichtlich an den anderen Antworten nicht interessiert sind, sollte dieser Thread auch geschlossen werden.

-- Editiert von Situla am 23.07.2017 10:13

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Justine54):
habe ich den Eindruck dass "Oben" die Luft so dünn ist, dass man einen akuten Sauerstoffmangel vermuten kann.

Und akuter Sauerstoffmangel hat bei hat bei Justine54 offenbar die Hirnzellen die für gutes Benehmen zuständig sind absterben lassen ...

Löscht diesen Troll ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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