Hundebiss und Haftungsfrage

19. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dr.Liebling
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundebiss und Haftungsfrage

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Meine Schwester hatte meinen Hund an der Leine und war gerade auf dem Bürgersteig als der Nachbarshund ankam.

Der Nachbarshund wurde von meinem Hund gebissen, angeblich sollen lt. Nachbarin dabei eine Vene im Bein durchbissen worden sein.

Der Nachbarshund war allein, ungeleint auf der Strasse. Meine 24 jährige Schwester hatte das Problem, dass sie die Hunde nicht sofort auseinander bekam.

Ich bzw. mein Hund ist natürlich versichert. Und die Nachbarin möchte am liebsten cash das Geld für eine anstehende OP haben.

Telefonisch ist meine Versicherung schon informiert, schriftlich folgt es.

Aber nun rein rechtlich gesehen, sehe ich persönlich es so, dass die Nachbarin die Kosten selbs tragen sollte.

Da Ihr Hund schlieslich alleine unangeleint auf der Strasse war und die Nachbarin ja darauf achten hätte können oder seh ch das falsch??

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

sehe ich auch so und viele 1000de andere hundebesitzer sicherlich eben so.
streunernde hunde stellen eben ein risiko dar. deshalb hat der halter es auch zu verhindern.

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#2
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Das verhalten des anderen Besitzers war fahrlässig bzw. grob fahrlässig. Er hat keinerlei Ansprüche.

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Das wird viele Autobesitzer freuen. Wenn die demnächst einen Fussgänger auf der Strasse sehen dürfen sie ihn überfahren. Ist ja selber schuld,

Wer einen Hund hat der beisst, muss ihm einen Maulkorb verpassen. Oder nicht auf die Strasse gehen oder den Hund von anderen fernhalten.

Jeder bezahlt den Schaden des anderen, ganz einfach

K.


P.S der versicherung mitteilen was Sache ist, die prüfen die Ansprüche eh selber.

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#4
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

@Mustermann: Das Eingangspost sieht so aus, als ob der angeleinte Hund der Schwester des TE von einem anderen, unangeleiten und unbeaufsichtigten Hund angegriffen wurde und sich entsprechend zur Wehr gesetzt hat. Was sollte sie da Deiner Meinung nach machen? Dem eigenen Hund einen Maulkorb verpassen, idealerweise noch festhalten, damit er sich ja nicht verteidigen kann?
Ich sehe auch eine klare Schuld beim Besitzer des unbeaufsichtigten Hundes. Aber vermutlich hast Du schon Recht, dass die Versicherung das selber klaeren wird.

-----------------
" Kopf gut schütteln vor Gebrauch!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Notwehr gibts nur bei Menschen, jedoch auch da nur angemessen. Und wenn hier nur ein Hund verletzt ist kann man davon ausgehen das der eine zwar angefangen hat (will nur spielen) der andere aber angriffen hat.
Wenn mein Hund alles beisst was er in reichweite hat muss ich den Maulkorb anlegen.

K.

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#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Der Tierhalter haftet grundsätzlich, wenn sich eine typische Tiergefahr – Hundebiss – verwirklicht. Die Tierhalterhaftung ist verschuldensunabhängig. Die Haftung ist insbesondere nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil der Hundehalter seinen Hund angeleint hat.

Der Anspruch des Geschädigten kann aber eingeschränkt sein. Verletzen sich Tiere gegenseitig, kommt es auch die „Hauptverantwortlichkeit“ – so die Rechtsprechung – an. Dabei spielen zahlreiche Gesichtspunkte eine Rolle, z.B. Aggressivität der Tiere, Hunderassen, Verstöße der beiden Halter gegen Leinen- und Maulkorbzwang.

Hier kann nicht festgestellt werden, ob der andere Halter überhaupt gegen eine Ihm obliegende Aufsichtspflicht, auch in Form eines Leinen- und Maulkorbzwangs, verstoßen hat. Selbst wenn ein solcher Verstoß vorliegt, dürfte dieses aber nur zur Minderung des Schadenersatzanspruchs führen, denn selbstverständlich ist auch ein frei herumlaufender Hund kein „Freiwild“. Ein Hund darf eben nicht zubeißen. Andere Tiere, die üblicherweise nicht angeleint sind (Katzen), dürfen ja auch nicht gebissen werden.

Der Sachverhalt sollte umfassend der eigenen Haftpflicht gemeldet werden sollte. Diese setzt sich mit der Geschädigten auseinander. An die Geschädigte sollten keinesfalls vorab irgendwelche Zahlungen geleistet werden.

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#7
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)


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Und wenn hier nur ein Hund verletzt ist kann man davon ausgehen
das der eine zwar angefangen hat (will nur spielen) der andere aber angriffen hat.
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Das ist aber erstmal Spekulation (vielleicht kann ja der TE mal etwas genauer werden!), ich hatte aber selber schon diverse aehnliche Situationen, wo ich meinen Wuffz (DSH) an der Leine hatte, waehrend andere, oftmals kleinere Hunde knurrend und laut klaeffend auf ihn zu sind und ihn angegriffen haben. Herrchen oder Frauchen hundert Meter dahinter und offenbar komplett ueberfordert. Zumeist lief das so ab, dass ich mich irgendwie dazwischen gebracht habe und versucht habe, zu verhindern dass meiner bei allzu kleinen Hunden selber aktiv wird. Hatte auch mitunter Bisswunden an meinem Hund zur Folge. Wenn der angreifende Hund genauso gross war wie meiner, hab ich die Leine losgelassen - sonst bringe ich mich in Gefahr und mache es meinem Monster unmoeglich sich zu verteidigen. Wenn dabei der angreifende Hund was abkriegt ist Herrchen/Frauchen selbst schuld.
Dass eine (lt. Gesetz!) 'Sache' wie ein Hund keine Notwehrsituation geltend machen kann ist mir schon klar. Eine Maschine ist er dennoch nicht. In meinen Augen ist es allerdings selbstverstaendlich, dass sich ein Hund zur Wehr setzen darf.

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" Kopf gut schütteln vor Gebrauch!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

hab ich die Leine losgelassen - sonst bringe ich mich in Gefahr

Weggehen wäre die angemessene Reaktion

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

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Weggehen wäre die angemessene Reaktion
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Genau. Wenn ein Golden Retriever mit ca 40 km/h auf mich und Hundse zugeschossen kommt. So ein Unsinn. Soll ich meinem Hund auch noch Gandhi vorlesen?

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" Kopf gut schütteln vor Gebrauch!"

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#10
 Von 
Lisa.LL
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 71x hilfreich)

Leine loslassen wäre schon die richtige Reaktion gewesen, da dann der verlängerte Arm weg ist und die Tiere das unter sich klären. Meistens kommt es dann nicht zu Bissen, es wird lediglich die Rangordnung klargestellt.

Aber hinterher weiß man immer wie man besser reagiert hätte.
Wahrscheinlich ist wirklich die Besitzerin des angeleinten Hundes haftbar, weil dieser nunmal gebissen hat. Schon traurig.



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#11
 Von 
connlon
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 55x hilfreich)

Von meinem Gefühl her würde ich sagen, dass die Besitzerin des unangeleinten Hundes die Kosten selber tragen muss, aber leider sieht es das deutsche Recht anders.
Es gilt die Gefährdungshaftung. Grob vereinfacht heißt das: Man ist schon alleine deswegen Schuld, weil man einen Hund hat.
Dabei würde in diesem Fall aber ein Mitverschulden der Nachbarin (allein und unangeleint) die Schadensersatzpflicht mindern.
Die Versicherung wird sicherlich anbieten nur 50% der Kosten zu übernehmen. Sollte die Nachbarn damit nicht einverstanden sein, muss sie klagen und vor Gericht ist von 0 - 100% (beide Extreme sind sehr unwahrscheinlich) alles möglich.
Auf keinen Fall zahlen, sondern alles der Versicherung übergeben und sich entspannt zurücklehnen. Dafür hat man die!

Gruß

Connlon

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""

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#12
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

@connion,
sehr gute Antwort, genau so habe ich es schon erlebt bzw. erfahren dürfen!
MfG, peter-norbert.

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#13
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

Ich bin ein noch ziemlich frischer Hundehalter und dachte immer, dass der Hund, der nicht angeleint ist, dann auch Schuld trägt. (also der Halter natürlich)
Bei uns ist nämlich das Problem, dass hier Leinenzwang auf dem Gelände unseres Vermieters herrscht (lt. Hausordnung). Da hier aber die meisten ihre Hunde ohne Leine laufen lassen, hab ich da oft ein ungutes Gefühl.
Ich habe nur einen kleinen Hund (Chihuahua- Pinscher- Mix) und die anderen sind meist größer. Ich weiß auch, dass ich es nicht besser mache, wenn der Hund an der Leine ist oder ich ihn evtl. in Schrecksituationen hochnehme. Aber was ist, wenn er sich eben wirklich nur mal "wehrt"? Dazu kommt, dass es ein Rüde ist, also ein potenzieller Rivale für jeden anderen Rüden.

LG beijing

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#14
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Hundeschulen, Hundesportvereine... sind alles Bereiche in dem der Hund sehr gut sozialisiert werden kann und dem herrchen/frauchen die Angst und die Scheu genommen wird. Offtmals sind es Fehler der Besitzer wenn es zu ernsthaften
Beissereien kommt. Im Normalfall klären Hunde; durch ihre sprache, Unstimmigkeiten unter sich auf. Wenn ein Rüde sich nicht benehmen kann, trotz
guten Trainings, dann hilft nur noch das Messer ... :crazy:
Da die meiste so wie so nicht zur Zucht eingesetzt werden ist es oft nicht nur besser für ihn. Das ganze :love: getue hat dann ein Ende, somal er ja nicht darf und das ist schon quelerei!

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@muran

Ja, ich gebe Dir ja recht, dass Hundeschule, Hundetraining, gute Sozialisierung etc. wichtig sind.
Haben wir auch alles gemacht. Unser Rüde ist auch sehr unterwürfig. Bellt nie!!! Er ist eben nur klein. Und gerade das macht mir Angst.
Wir haben hier in der Nachbarschaft einen Rüden (franz. Bulldogge) im gleichen Alter, wie unser Rüde. Dieser Hund ist nie angeleint, hat keine Erziehung und kommt wie ein wilder angeprescht und rennt meinen Kleinen fast um. Meiner bleibt still, lässt ihn schnuppern. Der andere will spielen. Meiner nicht. Er zeigt es ihm. Der andere kapierts nicht. Macht weiter. Meiner bedeutet ihm nochmals, er soll aufhören. Er kapierts einfach nicht. Weil er nie Hundeschule o.ä. mit anderen Hunden hatte. Was ist, wenn mein Hund in dann doch beisst?
Die nächste Angst, die ich habe, dieser andere Rüde trägt neuerdings ein Stachelhaken- Halsband. Stachelhaken nach aussen. Wer trägt die Schuld, wenn sich mein Hund an diesem Halsband verletzt ? Ich gehe auch mal davon aus, dass die Besitzer noch nicht einmal eine Haftpflichtversicherung für den Hund haben.

LG beijing

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Das mit der Angst ist halt so´ne Sache. Jeder sollte in diesem Fall selbst entscheiden ob er spielen lässt oder nicht. Wenn es zu rüpelhaft zu gehen sollte,
würde ich auch einen kleines Hündchen schnappen und auf den Arm nehmen.
Ich würde sogar so weit gehen, das ich den Kontakt mit unerzogenen Hunden strickt vermeiden würde.Also immer schön Augen auf und schauen was da für Herrchen/Frauchen herum laufen. Ein gespräch mit denen nützt meist nie etwas, da
viele Besitzer denken und auch sagen... ach der tut doch nix... bis eben doch was passiert. Dann sind es aber immer die anderen gewesen.
Stachelhalsband... pfui auch wenn "dieses mal" die Stacheln nach aussen zeigen.
Er hat es sicherlich nicht nur aus ästhetischen Gründen gekauft und dem Hund angelegt.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12331.01.2009 12:23:24
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Dr. Liebling,
das wird Deine Versicherung klären. Wenn Dein Hund keine Schuld trifft, wird sie auch nicht zahlen.
Gruß
Patti

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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