Hundebiss und 40% Teilschuld?

21. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)
Hundebiss und 40% Teilschuld?

Hallo,

meine Frau ging mit unserem 10 Kilo Hund Gassi. Ein anderer Hund ( 40 kg ) riss sich aus seinem Halsband und verbiss sich direkt in unserem Hund. Er blutete überall und wurde herumgeschleudert. Meine Frau griff im Affekt dazwischen und rettete somit unserem Hund das Leben, wurde aber selbst am Finger stark verletzt.

Der ausreissende Hund hatte eine Halterhaftpflicht, diese möchte aber nur ( aufgrund des Eingriffes meiner Frau ) generell 60% der Schäden ( auch TA Behandlung etc ) zahlen?


Bei den Kosten bzgl. meiner Frau kann man ja ggfs dies abziehen ( bis es zum Prozess kommt ), aber die TA Kosten sind doch unstrittig?

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10 Antworten
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#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

hört sich nach einer interessanten Idee der Versicherung an. Ich würde anführen, dass das beherzte Eingreifen Deiner Frau schadenmindernd war, da ansonsten die Verletzungen des Hundes noch schwerwiegender zu erwarten waren.

Jedenfalls muss Deine Frau nicht tatenlos zusehen, wie eine ihr gehörende "Sache" (ja, so ist's) zerfetzt wird.

Ich würde auch vermuten, dass die Behandlungskosten für die Verletzungen Deiner Frau ebenfalls in keiner Weise durch ein Selbstverschulden gemindert werden - Deine Frau hat sich nur gegen einen Angriff auf ihr Eigentum gewehrt; das ist ihr gesetzlich verbrieftes Recht.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das sehe ich (insbesondere als Hundehalter einer Rasse im 10-kg-Bereich) auch so.
Versicherungen sind erfinderisch, wenn es darum geht, sich um Zahlung zu drücken. Das ist grundsätzlich in Ordnung, weil anderes Verhalten zu höheren Beiträgen führen würde. Aber man muss sich nicht alles gefallen lassen.
dass das beherzte Eingreifen Deiner Frau schadenmindernd war, da ansonsten die Verletzungen des Hundes noch schwerwiegender zu erwarten waren
Naja, das Gegenargument wäre, wenn der Hund totgebissen worden wäre, wäre der Schaden beim Wiederbeschaffungswert. Vermutlich müsste man sich von der gegnerischen Versicherung sowas tatsächlich anhören.

Ich würde zunächst mal so argumentieren, dass die Kosten durch das Eingreifen tatsächlich niedriger gehalten wurden und zu 100% zu erstatten sind. Wenn dann immer noch abgelehnt wird, würde ich zu einem Anwalt gehen. Das hat den Vorteil, dass man den Schriftverkehr gefiltert bekommt.

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Naja, das Gegenargument wäre, wenn der Hund totgebissen worden wäre, wäre der Schaden beim Wiederbeschaffungswert. Vermutlich müsste man sich von der gegnerischen Versicherung sowas tatsächlich anhören.


Wie würde die Versicherung nachweisen wollen, dass der andere Hund den eigenen wirklich totgebissen und nicht "nur" noch schwerer verletzt oder verstümmelt hätte?

Abgesehen davon sehe ich - unabhängig vom entstandenen Schaden im Fall des Eingreifens oder Unterlassens - das Eingreifen ganz klar vom Recht der Notwehr gedeckt; selbst wenn sie dabei den anderen Hund verletzt oder gar getötet hätte. Niemand muss sich ansehen, wie sein Eigentum zerstört wird.

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#4
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

Vielen Dank für die ersten Antworten, die uns Mut machen!

Generell geht man wohl in der dt. Rechtssprechung davon aus, dass man fahrlässig handelt, wenn man in 2 kämpfende ( das kann eigentlich nur bei 2 gleichschweren Hunden ) dazwischengeht.

Wir sind nun mit der Sache beim Anwalt, die Rechtsprechung hat in solchen Fällen zuletzt Ende 2011 der Dame, die in den Finger gebissen wurde, eine Teilschuld mitgegeben, da man davon ausgehen müsste, dass man verletzt wird. Allerdings ist man auch am Richtertisch wahrscheinlich weniger mit Adrenalin vollgepumpt und völlig verzweifelt, als in freier Natur mit einem winselnden, blutüberströmtem Familienmitglied und einem Rhodesian Ritchback, der ihn am Hals herausschüttelt und seine Bauchdecke perforiert.

Ich habe die Schreie meiner Frau gehört und die Schreie unseres Hundes, bin dort mit dem Auto hin und habe den großen Hund unter Kontrolle in den Schwitzkasten genommen und hatte einen Moment überlegt, ihm den Hals umzudrehen, da unser Hund sich nicht mehr bewegte. Rückwirkend wäre ich sicherlich damit am besten gefahren.

Nun hat meine Frau täglich Bewegungsgymnastik im Finger, wo ein Nerv bzw Sehne geschädigt ist, konnten unseren Urlaub nicht richtig genießen, dazu ein psychischer Druck, da man bei jedem Hund davon ausgeht, dass er auch "abdreht und zubeißt"....

Ich werde weiter berichten.

P.S. Nehmt immer Pfefferspray mit zum Gassi gehen und vielleicht einen Teleskopschlagstock....das erspart viel Leid....

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Du hast bitte was? Einen ausgewachsenen Rhodesian Ridgeback in den Schwitzkasten genommen?!!

Wenn ich mir überlege, wieviel Kraft unser 5kg-Kater entwickeln kann, wenn er irgendwas nicht mag oder irgendwo durchwill, mag ich mir gar nicht ausmalen, wie sich ein 40kg-Ridgeback verhält, wenn man ihn festhält während er im "Kampfmodus" ist. Diese Viecher (die ich persönlich sehr mag) sind Löwenjäger!

Wenn jemand mit einem Baseballschläger Dein Auto penetriert und Du beim dazwischengehen einen Schlag abbekommst, würde ja auch niemand auf die Idee kommen, Du könntest ja zusehen, bis die hintere Scheibe auch eingeschlagen wurde und hättest Dich nicht mit dem Randalierer anlegen müssen.

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#6
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

Ich mache seit 20 Jahren Kampfsport und angepeitscht von der Situation habe ich auch nicht weiter nachgedacht, bin auf Socken in Shorts aus dem Haus, ins Auto und dorthin ( ist eine höherliegende Brücke über eine Straße ), rausgesprungen und einfach den Hund darunter gerissen....da er sich ja aus seinem Halsband gerissen hat, musste ich ihn solange halten, bis das 13 jährige Mädchen mir das Halsband und Leine gab.

Hund an die Brücke angeleint, Frau in die Klinik und Hund zur Tierklinik.

Witzig ist nun, dass wir 40% der Tierklinik auch zahlen sollen...habe gottseidank direkt eine Abtretungserklärung ausgefüllt, da sich die Halterin ( die Mutter der 13 jährigen ) bei der Klinik gemeldet hatte und ihre Versicherungsnummer durchgegeben hat.

Frage mich, wieso die Versicherung rumzickt ? Meine Frau war zu dem Zeitpunkt in der 3 Woche schwanger, dazu ein Finger, der vielleicht gefühllos oder gar nicht voll bewegungsfähig wird und dann solche "Tänzchen" wegen ein paar Euros...

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#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Meine Frau war zu dem Zeitpunkt in der 3 Woche schwanger


Ich hoffe, das hat sich durch die Aufregung/den Schreck nicht geändert?

Ich würde mich tatsächlich mit der Versicherung nicht weiter rumärgern, mir einen Anwalt holen und den machen lassen. Wird für die Versicherung nicht billiger, aber das ist ja nicht Dein Problem.

Freu Dich lieber mit Deiner Frau an Deinem Nachwuchs als Dir von der Versicherung solchen Blödsinn anzuhören. :-)

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#8
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Fordere bitte nicht die 100% von der Versicherung, sondern vom Halter des angreifenden Hundes. Er ist verantwortlich für diesen Zwischenfall und nicht seine Versicherung!

Wenn diese nur 60% deckt hat der Halter eben ein finanzielles Problem. Falls er sich weigert den restlichen Betrag zu zahlen, dann hilft nur der gang vor ein Gericht weiter. Der Richter entscheidet dann und nicht irgendein Versicherungsangestellter.


-- Editiert muran am 26.09.2012 08:13

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#9
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Bei Haftpflichtversicherungen ist auch passiver Rechtsschutz enthalten, d.h. die Versicherung ficht das juristische Gefecht für den Halter zur Not vor Gericht aus.

Da der Halter in der Regel 100% des Risikos versichert hat (macht ja sonst keinen Sinn), hat er den Anspruch an seine Versicherung, den vollen Schaden zu übernehmen. Er würde evtl. sogar seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn er dem TE an der Versicherung vorbei einen Teil des Schadens begleicht, weil das einem Schuldeingeständnis gleich käme.

Wenn sich der TE also mit der Versicherung nicht einigen kann, wird er sich mit der Versicherung/dem Halter des anderen Hundes vor Gericht treffen müssen.

Da das Angebot der Versicherung aber so dermaßen unverschämt ist, platziert der Richter ja vielleicht einen Rottweiler* in der Nähe des Versicherungsadvokaten. "Keine Angst, der will nur spielen. Und der Arm... Brutus - wo hat das Hundilein diesen Arm nun wieder her? Bring's zurück!" ;-)


*kein Affront gegen Rottweiler. Setze ###gefährlicheHunderasseDeinerWahl### hier ein.


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#10
 Von 
Adolph
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)

Interessant wäre hier vor allem noch der Aspekt, dass der Ridgeback von einer 13jährigen spazieren geführt wurde. In den meisten Bundesländern gibt es die 20/40 Regelung, die besagt, dass man zum Führen eines entsprechenden Hundes über 40cm oder über 20 kg einen Sachkundenachweis braucht.So ziemlich in jeder Gemeindesatzung steht zum Führen von Hunden, das der Hundeführer körperlich und geistig in der Lage sein muss, den Hund zu führen.

Das dürfte mit 13 Jahren und einem Ridge nicht der Fall sein.

Würd ich vielleicht auch noch anführen.
Ich lass meine Tochter, ebenfalls fast 13, nicht mal mit unserem verträglichem gut erzogenem Münsterländer spazieren gehen, denn wenn was ist, bin ich die Dumme.

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