Hundebiss mit folgen!

27. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Downunder24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hundebiss mit folgen!

Hallo Zusammen!

Von meiner Schwiegermutter wurde der Hund von einem anderen Gebissen.Ihr Hund war an der Leine aber der andere nicht.Er musste öfters operiert werden und starb dann an denn Folgen

Hat man da anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz?
Sie war jetzt auch schon mehrmals Krank geschrieben weil sie das nicht verkraftet.
Und wenn ja kann man das auch ohne anwalt machen oder sollte da man schon einen nehmen?

PS.Der Hund wo zugebissen hat ist versichert...

Gruß Downunder

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
puppe
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 183x hilfreich)

Hallo,
oh je wie tragisch. Deine arme Schwiegermutter,sowas mit ansehen zu müssen!
Ist mit dem Besitzer des beißenden Hundes zu reden ? Das würde ich zunächst versuchen, die Versicherung müßte eigentlich schon für die Tierarztkosten aufkommen.
Schmerzensgeld gibt es bei Tieren, soweit mir bekannt ist, nicht.
Alles Gute
puppe

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Downunder24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ist schon traurig.Ihr Hund war ein Basenji.Der war glaub eine Rasse Hund und hatte auch schon Pokale gewonnen.Der Hund wo zugebissen hat war ein Schäferhund.
Die Artzkosten übernimmt die Versicherung.(Sind glaub zwischen 1500€-2000€).
Sie wollte es auch bei belassen aber jetzt wo ihr Hund starb möchte sie weitere Schritte einleiten.Mal sehen was draus wird.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

'... ein Schäferhund wars, kaum zu glauben!'
ja was glaubt man denn was gerade ein, wol möglich unsozialisierter, schäferhund alles drauf hat?

zum fortgang: ich würde in so einem fall sofort den halter des hundes anzeigen und schadensersatz fordern, auch wenn es den eigennen hund nicht wieder zum leben erweckt :( . da gäbe es keine frage!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Tierarztkosten und (angemessener) Schadenersatz (Wert des Hundes) sind vom Halter des anderen Hundes zu leisten.

Zum Schmerzensgeld der Schwiegermutter (der Hund scheidet mangels Rechtfähigkeit als Anspruchssteller aus ):

Das AG Recklinghausen (15 C 754/88 ) hat entschieden, dass einem Hundehalter, der ansehen muss, wie sein Hund durch einen anderen Hund schwer verletzt wird, auch unter dem Gesichtspunkt des „Schockschadens“ kein Schmerzensgeldanspruch zusteht, da es sich bei dem Hund um eine Sache handelt, deren Beschädigung grundsätzlich nie zu einem Schmerzensgeldanspruch des Eigentümers führen kann. Das Urteil ist das soweit ersichtlich einzige zu diesem Themenbereich und kann daher wohl als „Grundsatzurteil“ angesehen werden.

Ich find’s auch richtig, denn was dem einen sein Hund ist, ist dem anderen sein Auto (Verkehrsunfall), sein Haus (Grafitti) oderOmas gute Sonntagstischdecke (Saucenfleck). Demnächst haben wir dann lauter geschockte Kläger.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Hi @Siegfried, ich hatte auch schon ueberlegt was zu schreiben...
Leider hat Mausi1939 aber mit diesem ziemlich pietaetlosen Vergleich die Situation in D ziemlich gut getroffen. Waehrend ein Auto in anderen Laendern ein Gebrauchsgegenstand ist, wird hier nicht selten ein Fetischobjekt daraus gemacht. Man muss eigentlich schon dankbar sein, dass auch ein Auto 'nur' als Sache angesehen wird.
Was das zitierte Gerichtsurteil betrifft, bin ich unsicher ob ich das fuer nachvollziehbar halte. Einerseits kann man ja heutzutage jeden Mist als seelische Grausamkeit durchkriegen, andererseits reduziert sowas auch den Wert des Tieres wieder aufs Geld... und der naechste musste dann mit ansehen, wie Nachbars Katze seine Rennmaus inhaliert hat, oder die Ameisenfarm verwuestet...

-----------------
" Kopf gut schütteln vor Gebrauch!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Sorry Siegfried, aber jemandem der unschuldige *****en tötet, dem nehme ich den moralisierenden Tierfreund nicht ab.

Trotzdem habe ich Ihre moralische Bewertung zur Kenntnis genommen und bitte Sie im Gegenzug, den Gesetzestext und die dazu ergangene Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen. Wer in einem Rechtsforum eine Frage zur Diskussion stellt, der erwartet eine rechtliche Antwort und keine moralische Unterstützung - dafür gibt’s die Telefonseelsorge.

Solange das Gesetz Tiere als Sachen behandelt – haben Sie ja selber ausgeführt – hinken meine Vergleiche nicht. Vielmehr geht Ihre „Tiere-sind-auch-Lebewesen“-Argumentation an der Rechtslage völlig vorbei.

Ich finde die Rechtsprechung auch richtig, dass für Sachbeschädigung kein Schmerzensgeld gezahlt werden muss, und denke, das von mir formulierte Autobeispiel illustriert das eigentlich ganz plakativ. Im Verkehrsrechtsforum gibt es eine Diskussion zur Tierhalterhaftung bei einer vors Auto gelaufen Katze Stellen Sie sich vor, es würden da Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht. Aus meiner (und vielleicht auch aus Ihrer?) Sicht sollte es keinen Unterschied machen, ob der Katzenhalter mit ansehen musste, wie die Katze überfahren worden ist, oder ob der Autofahrer einen Heulkrampf gekriegt hat, als er die Beule an der Stoßstange seines Neuwagens gesehen hat. Beide Sachverhalte sollten gleich behandelt werden, d.h. kein zusätzliches Schmerzensgeld.

Im Übrigen wird durch einen zusätzlichen Schmerzensgeldanspruch des Tierhalters – und um den geht es hier - für den Tierschutz nicht das Geringste getan.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

:cheers:

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