Hundebiss - Wie sieht das rechtlich jetzt für mich aus?

11. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
muhjes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
Hundebiss - Wie sieht das rechtlich jetzt für mich aus?

Hallo!

Ich brauche mal eine Meinung...
Vor ca. 2 Monaten ist mein 1-jähriger Golden Retriever Rüde von einem Dogo Argentino gebissen worden.
Mein Hund war mit anderen an einem See, unangeleint schwimmen und spielen als der Dogo (ebenfalls unangeleint) samt Herrchen am See vorbeilief. Dieser fragte bereits von weitem ob ein Rüde bei den Spielenden dabei sei, was ich bejate.
Kaum ausgesprochen standen sich die Beiden auch schon gegenüber und mein Golden hat ihm deutlich gezeigt, daß er nicht die dominate Rolle einnehmen möchte, ließ ihn anschließend links liegen um weiter im See zu planschen. Der Dogo folgte ihm daraufhin und schnappte ihn sich kaum das er das Wasser erreicht hatte. Mein Hund wurde für eine geraume Zeit unter Wasser gedückt und erheblich am Ohr verletzt.
Erst nach mehrmaligem Rückruf des Besitzers ließ der angreifende Hund von meinem ab und Herrchen und Hund machten sich ohne Angabe von Adressdaten aus dem Staub.
Erst nach 3-wöchentlicher Suchaktion konnte ich den Halter des Hundes ausfindig machen und dieser teilte mir mit, daß er keine Haftpflichtversicherung für seinen Hund hätte und er mir das Geld für die Behandlungskosten auf zwei Raten überweisen möchte.
Damit habe ich mich einverstanden erklärt und auch im letzten Monat eine Zahlung über € 100,-- erhalten.
Nach nochmaliger Nachfrage wann ich mit der zweiten Zahlung zu rechnen habe teilte er mir heute mit, daß mich ein 50%ige Teilschuld treffen würde und er nicht bereit sei die Behandlungskosten allein zu tragen.
Wie sieht das rechtlich jetzt für mich aus? Hat jemand einen Tipp für mich?

Schon mal vielen Dank, muhjes

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49 Antworten
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#1
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

War denn dort Leinenpflicht? Wenn ja, trifft Dich schon eine Teilschuld. Wenn Zeugen vorhanden sind, wuerde ich aber klar machen, dass diese nicht 50% betraegt. Nach Deiner Auskunft hat er ja seinen Hund nicht im Griff gehabt. Lass Dir ggfs. Zeugenaussagen schriftlich geben, dann kannst Du sie ihm auch vorlegen.

Schoenen Gruss, Olli

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#2
 Von 
muhjes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank Olli!
Ich habe gestern auch nochmal mit einem Anwalt telefoniert. Deine Auskunft stimmt überein mit dem was ich dort auch gehört habe.
Meine Schuld an der Sache ist verschwindend geringt, da es sich bei dem angreifenden Hund um einen Hund der Kampfhundebestimmung (Listenhund) handelt. Der Halter des Hundes hat grob-fahrlässig gehandelt, da er den Hund unangeleint, ohne Maulkorb, unkastriert und allem Anschein nach auch ohne Wesenstest hält und laufen läßt.
Mir wurde angeraten den Fall dem Ordnungsamt zu melden, da es sich hierbei um eine Gefahr gegenüber der Allgemeinheit handelt.
Was haltet Ihr davon?

Grüße und Dank, muhjes

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#3
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Halte ich fuer korrekt. Bedenke aber bitte, dass manche Bundeslaendern mit auffaelligen 'Kampfhunden' kurzen Prozess machen. M.E. ist der Hund hier auch nur ein Opfer seines inkompetenten Herrn. Vielleicht bringst Du vorher in Erfahrung, was Deine Stadt dann mit dem Hund macht, also ob es erst Maulkorb/Leinenpflicht gibt oder ob er evtl. sofort eingeschlaefert wird.

Schoenen Gruss, Olli

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#4
 Von 
muhjes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Das ist eine sehr gute Idee, das werde ich gleich mal in Erfahrung bringen.
Ich möchte ja dem Hund nichts schlimmes, der kann ja von allen am Wenigsten dafür. Ich denke nicht, daß man ihn für seinen Charakter bestrafen sollte!
Vielen Dank für Deine Mails!!

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#5
 Von 
wengo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)

@muhjes, was hat kastration mit einem hundebiss zu tun?

wie deutlich hat dein GR gezeigt das er nicht dominant ist :) , es gibt hunderte von zeichen die hunde untereinander sympatich oder unsymphatich machen, da dein GR weglief... kann das als flucht gewertet werden. dogos sind jagthunde und keine "kampfhunde", schuldzuweisungen sind fehl am platz, da in nicht bebauten gebieten meist leinen und maulkorppflicht nicht bestehen! auch das verhalten des dogobes. verurteile ich!

ihr solltet euch die kosten teilen, was billiger kommt als jetzt einen prozess anzustrengen, wenn der dogobes. jetzt schon keine haftpflicht hat.

leider hast du bundesland vergessen zu erwähnen! somit sind meinen aussagen pauschal.

zum schluss sei noch erwähnt, gesetzt der fall der dogobes. hätte seinen ohne leine aber mit maulkorb laufen lassen und dein GR haätte nach herzenslust zugebissen,da er gemerkt hätte das der dogo wehrlos wäre in diesem fall?

im prinzip ist die sache sehr glimpflich ausgegangen, wenn man bedenkt das ein dogo eine wildkatze(gepard) in 20 min. niederkämpfen kann!!! das heisst aber nicht das der dogo deswegen menschen anfällt!!!!!
er ist ein reiner jagthund und wurde in reinweiss gezüchtet damit die jäger ihn bei der jagt vom wild unterscheiden konnten!
ich besitze selber keinen dogo dafür aber american pit bull terrier und staffordshire bull terrier, und befasse mich seit über zeh jahren mit diesen rassen.

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#6
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

Zitat wengo: '... da dein GR weglief... kann das als flucht gewertet werden. dogos sind jagthunde und keine kampfhunde, schuldzuweisungen sind fehl am platz'.

Weiteres Zitat wengo: 'im prinzip ist die sache sehr glimpflich ausgegangen...das heisst aber nicht das der dogo deswegen menschen anfällt!!!!!'

Merkst Du eigentlich, was Du da schreibst?

Wenn der Dogo auf Flucht instinktiv mit Jagd reagiert, was macht er dann, wenn z.B. Kinder in seiner Nähe fangen spielen???

Ich würde auf die Erstattung der Behandlungskosten UND auf einem Wesenstest (am besten für Hund UND Halter) bestehen, wenn der Dogo meinen Hund angefallen hätte!

Zudem gibt es meines Wissens nach KEINE Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang für Hunderassen, die als 'Kampfhunde' eingestuft sind...

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#7
 Von 
muhjes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

@wengo:
Wir befinden uns in Hessen. Also ich kann Deine Meinung auch nicht teilen. Mein Hund hat sich nach anfänglichem Beschnüffeln sofort auf den Rücken gelegt und den Schwanz eingezogen, also Sorry, wenn das nicht als Demut gewertet werden kann, was denn dann??? Nachdem sich der Dogo abgewendet hatte ist er aufgestanden und Richtung Wasser gegangen, nicht gelaufen (Flucht?). Wir haben uns an einem Campingplatzsee befunden, kann also durchaus als bebaute Fläche bezeichnet werden. Zudem kann ich nur sagen, daß hätte der Dogo einen Maulkorb getragen, hätte mein Hund auch nicht zugebissen oder ähnliches. Er wurde mal von einem Westi gebissen und selbst dort hat er keine Gegenwehr gezeigt!

@Löni
Vielen Dank für die Unterstützung! Ich bin ganz Deiner Meinung. Habe mich aber bereits mit dem Hundebesitzer geeinigt. Er ist allen Anschein nach nichteinmal berechtigt einen Kampfhund zu führen! Ich sehe es als Gefahr für alle Hunde und evtl. auch für kleinere Kinder und werde wohl auch eine Meldung ans örtliche Ordnungsamt vornehmen.

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#8
 Von 
wengo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)

HALLO; "kampfhund", bitte lasst doch diesen begriff weg, wenn ihr schon keine ahnung habt.

wie ich bereits erwähnt hatte, war die reaktion des dogohalter auch nicht korrekt!

@lönie, dein wissen in allen ehren, aber erkundige dich bitte genauer wenn du über maulkorb und leinenzwang redest!

zitat>Wenn der Dogo auf Flucht instinktiv mit Jagd reagiert, was macht er dann, wenn z.B. Kinder in seiner Nähe fangen spielen???<zitat ende
sozial erzogene hunde kennen den unterschied zwischen kindern und tieren!

es ist erbärmlich immer mit dem begriff "kampfhund" auf sowas rumzureiten, insbesondere wenn man keine ahnung hat und sich der "BILDMentalität" bedient.

seit 1835 sind hundekämpfe verboten!!
illegalität wird es immer geben!!!

nach euren aussagen könnt ihr den begriff "kampfhund" noch nicht einmal definieren.

kl. beispiel; in england gibt es 500.000 staffordshire bullterrier und 100.000 bull terrier, wen es nach der population geht wie es ja immer angeprangert wird, müsste england schon ausgestorben sein! warum beisst in england der schäferhund und der rottweiler mehr zu, obwohl die population dort sehr niedrig ist? just macht claudia schiffer schlagzeilen in england das ihre hunde(schäfer und noch ein mix) zugebissen haben!!!!!!

@muhjes, dein hund hat sich unterworfen, ok, der gogo hat sich abgewendet.... wie weit warst du weg von den beiden? konntest du hören ob deiner danach irgendwelsche laute von sich gegeben hat? ein leichtes knurren reicht schon, da der dogo wohl keine intresse hatte mit deinem zu spielen.

wie gesagt es gibt hunderte merkmale die hunde untereinander austauschen, die wir menschen noch nicht einmal wahrnehmen!!!!!



-- Editiert von wengo am 13.09.2006 11:53:38

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#9
 Von 
muhjes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

@wengo
Gut, lassen wir den Begriff Kampfhund und nennen ihn einfach Listenhund, damit liege ich ja dann nicht so falsch, oder?!
Ich stand in diesem Moment direkt neben den beiden Hunden und hätte meinen auch zu jeder Zeit unter Kontrolle gehabt. Es gab keine Anzeichen von einem Knurren oder ähnlicher Laute. Er hat auch gar nicht weiter probiert den Dogo zu animieren, weil er ja von vorne herein zwei weibliche Kumpels dabei gehabt hatte. Er ist halt freundlich und wollte den "Neuen" begrüßen.
Ich bin auch hinter meinem Hund her in Richtung Wasser gegangen und stand bei der Beißattake ca. 2m daneben, da war es für mich allerdings zu spät noch einzugreifen, da ich den angreifenden Hund nicht kannte und mir die Gefahr zu groß erschien, daß er auch mich beissen würde.

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#10
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

@wengo: Zitat: 'war die reaktion des dogohalter auch nicht korrekt!'

weiteres Zitat:'sozial erzogene hunde kennen den unterschied zwischen kindern und tieren!'

Offenbar ist bei dem Dogo-Halter eben NICHT unbedingt vorauszusetzen, dass er seinen Hund richtig erzieht und ihn IMMER unter Kontrolle hat, DARUM sehe ich den Hund (in Verbindung mit diesem Halter) als potentielle Gefahr auch für Menschen.

Und noch was! Du schreibst: 'ok, der gogo hat sich abgewendet.... wie weit warst du weg von den beiden? konntest du hören ob deiner danach irgendwelsche laute von sich gegeben hat? ein leichtes knurren reicht schon'. -->Diese Aussage sagt mir (Du bist ja angeblich 'Listenhund-Experte'!): der Dogo hat von Natur aus eine sehr geringe Reizschwelle und es ist normal, dass er angreift, sobald er nur angeknurrt wird!? Das ist ja wohl ein Eigentor ;) !

Zur Klarstellung: ich bin selbst Hundehalter und verteufele nicht alle Rassen die der Kategorie 'Listenhund;)' angehören...allerdings sollte sich JEDER Hundehalter klar darüber sein, dass sein Tier -sofern nicht richtig erzogen- z.T. großen, u.U. sogar tödlichen Schaden anrichten kann. Darum plädiere ich auch dafür, dass Menschen, die sich für die Hundehaltung nicht eignen, auch keine Hunde besitzen dürfen.

Und ich glaube immer noch, dass Maulkorb und Leine an öffentlichen Orten, an denen sich üblicherweise auch Menschen aufhalten, Pflicht sind...alles andere wäre m.E. völlig unsinnig.



-- Editiert von Löni am 13.09.2006 14:41:08

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#11
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Das Suspekte ist ja, zumindest mir aus Berlin bekannt, dass eben dort wo viele Menschen sind (Einkaufsstrassen, Plaetze, sofern nicht gerade eine Veranstaltung dort stattfindet) kein Leinenzwang besteht! In Waeldern/Parks etc. wo der Hund mal die Moeglichkeit haette sich auszutoben, muss er an die 2m-Leine. :(
Aber es gibt wohl irgendwo in 1/2 - 1 stuendiger Autoreichweite auch Hundeauslaufgebiete :(
Die Gesetzgebung ist da der BILD-Polemik voll aufgesessen. Wenn es fuer missachtete Leinenpflicht bis zu 50.000 Euro Strafe geben kann, muessten Autofahrer, die vor einer Grundschule mit 20km/h zuviel geblitzt werden den Fuehrerschein lebenslang abgeben und mind. 5 Jahre in den Knast :(

Schoenen Gruss, Olli

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#12
 Von 
muhjes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

@olli
Ich muß sagen, das ist suspekt!
Aber bei den sog. Listenhunden besteht generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Bei uns in Hessen wird da unterteilt in generell gefährlich und unter Umständen gefährliche Hunde (man entschuldige das ich nicht die genaue Wortwahl wiedergebe). Die uneingeschränkt gefährlichen Hunden müssen trotz Wesenstest grundsätzlich mit Maulkorb und Leine geführt werden, bei den unter Umständen gefährlichen (darunter fällt auch der Dogo) kann dieser Zwang durch den Wesenstest gelockert werden.
Aber ich denke es sollte generell für jeden Hundehalter klar sein, daß man seinen Hund in Situationen, denen man nicht gewachsen ist, den Hund grundsätzlich anleint oder unter Kontrolle bringt, egal welche Rasse.

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#13
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

---quote: ---
Aber ich denke es sollte generell für jeden Hundehalter klar sein, daß man seinen Hund in Situationen, denen man nicht gewachsen ist, den Hund grundsätzlich anleint oder unter Kontrolle bringt, egal welche Rasse.
---
Wenn das mal endlich alle Hundebesitzer kapieren wuerden... :(

Schoenen Gruss, Olli

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wengo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)

unwiederlegbar gefährlich!
was heisst das?
insbesondere wenn in "HESSEN" von 255 pitbull terriern 254 den wesenstest bestehen.
wen von 98 staffortshire bull teriern alle 98 den test bestehen.

das zum thema unwiederlegbar gefährlich!!!!

die grösste durchfallqooute haben die mischlinge dieser rassen!!
zitat olli >Die Gesetzgebung ist da der BILD-Polemik voll aufgesessen. Wenn es fuer missachtete Leinenpflicht bis zu 50.000 Euro Strafe geben kann, muessten Autofahrer, die vor einer Grundschule mit 20km/h zuviel geblitzt werden den Fuehrerschein lebenslang abgeben und mind. 5 Jahre in den Knast < ende

da sieht man den realitätsverklusst der politiker, ganz zu schweigen von den strafen für kinderschänder!!!!!
bevor ihr über einen hundebiss debatiert sollten die wichtigen straftaten erst mal diskutiert werden.

ich glaub HH wars neulich; 522 messerübergriffe von jugendlichen unter 18 jahren.................hallo, sorry muhjes und du regst dich über den biss ins ohr auf?

olli hat da schon recht!!!

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#15
 Von 
muhjes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

@wengo
Ok ok... Es gibt schlimmeres als den Biss in das Ohr meines Hundes, stimmt. Hätte der Hund mein Kind gebissen wäe das Ganze von meiner Seite auch nicht ganz so kulant ausgegangen.
Dennoch ging es mir ganz einfach darum wie Andere den Sachverhalt zu der Situation sehen.
Ich habe mich ja mittlerweile mit dem Hundebesitzer geeinigt und wir sind auf eine faire Lösung gekommen mit der wir beide leben können.

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#16
 Von 
wengo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)

@muhjes, das freut mich und ich hoffe dein retriever hat sich wieder erholt.

klar wenn kinder dazwischen sind ist das immer schlimmer.

ich kann auch nicht verstehen wie der hundehalter seinen dogo frei rumlaufen lässt, die warscheinlichkeit das der jagttrieb gewecht wird liegt doch auf der hand.

hm.. muhjes, noch ne frage wie war die farbe des dogos?
hatte er besondere abzeichen?


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#17
 Von 
muhjes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

@wengo
Der Dogo war weiß und hatte vereinzelt zart braune kliene Flecken, die aber kaum auffallen.

@all
Vielen Dank, Ihr habt mir mit Euren Meinungen sehr weitergeholfen!

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wengo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)

tja da der dogo braune färbungen hatte ist es kein reinrassiger hund.

dogs werden "rein weiss" gezüchtet, und ich kenne einige dogohalter!
jede färbung ist somit ein mix.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Nightshift
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)

Wie bereits von meinen Vorgängern gesagt, hast Du rein rechtlich eine Teilschuld, da beide Hunde nicht angeleint waren.

Ich glaube Dir schon, dass Deiner so ein pazifistisches Kerlchen ist ;) , und sich direkt unterworfen hat. Bei direktem Hundekontakt mit Fremden bleibt aber immer das Risiko, dass der andere ihn nicht leiden mag. Es sind nunmal nicht alle Hunde Kumpels :(

Tut mir leid für ihn, dass er das schmerzlich erleben musste. Glücklicherweise waren die Verletzungen ja halb so wild!

Prinzipiell halte ich es für fahrlässig, wenn man einen Hund von der Leine läßt, der sich im Ernstfall nicht zu 99,9% Sicherheit zurückrufen läßt. Das gilt sowohl für den, "der ja nur spielen will", und nochmal mehr für einen, der gern mal Zoff macht.

Wenn sich alle daran halten würden, gäbe es solche Vorfälle nicht mehr!

Ich bin froh, dass Du Dich mit dem anderen Besitzer einigen konntest. Manch anderer hätte weitaus aggressiver und hysterischer reagiert, denke ich. Hut ab, dass Du den Dogo nicht zur Bestie abstempelst, obwohl der Deinen Softie zu vermöbelt hat. Ich hoffe, der Mann hat daraus gelernt und bemüht sich, seinen nun etwas besser unter Kontrolle zu halten.

Gruss
Nightshift

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Cussy
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 31x hilfreich)

Hm, ich finde das immer wieder merkwürdig, beim Dogo wird auf den Jagdtrieb gegangen, was ist dann beim GR? Der hat auch nen Jagdtrieb, ist nämlich auch ein Jagdhund, nur das wissen die meisten gar nicht, weil er ja immer so lieb ist und so unschuldig gucken kann. Wie sich ein Hund verhält, liegt nicht am Hund, sondern am Besitzer ( Erzieher) des Hundes, so sehe ich das zumindest.
Meinen Hund lasse ich prinzipiel ohne Leine laufen, ob nun im Ort oder ausserhlab in Wald und Flur. Kommen kleine Kinder legt sie sich automatisch an die Seite, damit die Kleinen keine Angst bekommen, kommt ein anderer Hund, wird er ignoriert. Wird sie von einem anderen Hund gebissen (schon vorgekommen) dann guckt sie nur und geht weiter. Interessiert sie nicht. Dazu muss man sagen, das gute Tier hört aufs Wort, egal um was es geht. In eine Rauferei war sie noch nie verwickelt, aber spielen mit anderen Hunden tut sie sehr gerne. So ist es auch mit dem Hund einer Freundin von mir. Dazu muss man sagen, meine ist auch ein GR und mittlerweile 9Jahre alt, der Hund meiner Freundin ist ein Bit Bull und 5 Jahre alt (aus dem Tierheim, war am anfang sehr agressiv, jetzt ist da nix mehr von zu merken, lässt alles mit sich machen).

Nur der Jack Russel vom Nachbarn, der geht auf alles drauf, was sich bewegt, wurde ihm aber auch so antrainiert, ist der Besitzer sehr stolz drauf.
Von daher bin ich definitiv der Meinung, es liegt an der Erziehung und dem Umgang mit dem Tier und nicht am Hund selbst.

So mit noch viel Spaß mit Euren Hunden, ich werde die Zeit mit meiner noch genießen, auch wenn ich sie selten sehe, da ich sie nicht aus ihrer gewohnten Umgebung reisen wollte, als ich aus dem großen Haus meiner Eltern in eine kleine Wohnung gezogen bin.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
stefansky
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Da haste recht - das Problem ist meist am anderen Ende der Leine zu suchen!

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
gemischt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

einfache antwort egal was für eine hunderasse , leine gibt eigentlich immer die kontrolle, manche würden so dem ärger aus dem wege gehen

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Vor einem Hund der beißt muss die Gemeinschaft geschützt werden.

Hierbei ist es vollkommen egal ob dieser nur seinem Jagdtrieb folgt.

Hier wurde geraten, dass man erst nachfragen soll wie in einem Bundesland auf eine Meldung
reagiert wird bevor man ihn den Behörden meldet.

Falls die Reaktion des Landes zu heftig ist soll man dann im Umkehrschluss auf die Meldung verzichten?
Also darauf warten, dass etwas schlimmeres passiert.

Es darf nicht sein, dass ein Hund einfach hingeht und einen anderen Hund oder sogar Menschen beißt.

Hier werden gerne Entschuldigungsgründe gesucht um so ein Verhalten zu rechtfertigen.

Es wird Mitschuld gesucht bei dem, der keine Leine mithatte.
Die ist doch im Verhältnis zum des ohne Grund beißenden Hundes verschwindend gering, so dass sie gegen das grobe schuldhafte Verhalten des beißenden Hundes bzw. Besitzers vollkommen zurücktritt.



1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Bei mir gab es mal im Bekanntenkreis einen Beissvorfall. Hund (DSH) lag schlafend unterm Tisch in einem Restaurant. Ein Kind, ca. 6-7 Jahre (Mutter hatte mal wieder die Aufmerksamkeit *irgendwo*), geht auf den Hund zu, um ihn zu streicheln. Soweit okay. Nur dass das Kindchen dem Hund auf den Schwanz latschte und gerade in diesem Moment mit der Hand nach ihm langte. Resultat: Der geweckte Hund schnappt nach dem Kind. Nix dolles, blaue Flecken am Arm und Hund zeigt keine Anzeichen, das Kind weiter angehen zu wollen und zieht sich sofort unter den Tisch zurueck.
War eine blosse Schreck- bzw. Abwehrreaktion, die ein Mensch mit der Hand gemacht haette.
Gott sei dank hat die Mutter kapiert, dass sie diejenige war, die da haette ein Auge aufs Kind haben sollen. Sonst haette der Hund hierzulande umgebracht werden koennen.
Hunde sollen nicht beissen. Okay. Nur dummerweise sind sie (wie die meisten Lebewesen) keine Roboter.
Anderes Beispiel: Ich kriege von hinten einen kraeftigen Stoss in die Rippen, drehe mich um und sehe, wie eine Hand auf mein Gesicht zufliegt. Meine (natuerliche, REFLEXARTIGE) Reaktion waere, die Hand abzuwehren (NICHT: denjenigen zu massakrieren). Richtig waere, nach Stefan5, offenbar zu fragen: 'Entschuldigen Sie, wird das ein Angriff?' und sich hierbei jedwede Reflexe zu verkneifen. Koennte ich nicht.
Sorry, Hunde sind auch nur Lebewesen mit Instinkten. Und was wir mit der Hand machen, kann eben der Hund zumeist nur mit dem Maul.

Schoenen Gruss, Olli

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@Olli,
wenn ein Hund ein Kind an einem Zaun beißt oder wie geschildert am See auf einen anderen Hund zugeht und beißt dann ist das keine Schreckreaktion.

Aber richtig ist, dass auch in den genannten Beispielen (Kind tritt aus Versehen auf Hund und der beißt) eine volle Haftung des Hundehalters gerechtfertigt ist.

Extrembeispiel:Rechtfertigt ein Treten auf den Schwanz das Abbeißen der Nase eines Kleinkindes?

Ich sage doch nicht, dass man den Hund gleich einschläfern soll, wenn er tatsächlich aus Schreck einmal beißen sollte. Dies wird auch keine Behörde verlangen.
Richtig ist so ein Verhalten des Hundes aber nicht. Normalerweise springt ein Hund erschrocken auf und läuft weg.

Was wäre mit einem Hund der bei jedem Erschrecken zubeißt.

Aber was spricht generell gegen eine Meldung? Muss so etwas geheim bleiben?

Wenn sich bei der Behörde aber die Beißmeldungen häufen kann diese angemessen reagieren.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Naja, genau da liegt ja sprichwoertlich der Hund begraben... Wie reagieren Behoerden, wenn sie hoeren, dass ein Hund einem Kind z.B. einen Finger abgebissen hat. Waere in meinem Beispiel durchaus denkbar gewesen. Der Hund konnte nicht fliehen und hat in einer Reflexhandlung einen auf sein Gesicht zufliegenden Gegenstand (auch wenn es sich hier um eine Kinderhand handelt) abgewehrt. Was jeder Mensch in einer vergleichbaren Situation mit der Hand gemacht haette, hat also der Hund mit dem Maul erledigt, nur dass die Hand eben keine Zaehne und weniger Kraft hat.
Deutsche Behoerden sind nunmal mit Buerokraten besetzt. Die lesen: 'Beisvorfall an Kleinkind'
und schon ist da bei einigen klar: Totmachen.
Gab mal nen Bericht bei ARD ueber eine Hundehalterin, die ihren Rotti zum Wesenstest gegeben hat.
Hat alle Tests bestanden, wurde aber zum Schluss in einem Wagen vom Ordnungsamt wieder zurueck gefahren, wo auch 2 andere Hunde in Kaefigen sassen. Die beiden anderen (Polizeihunde, DSH) haben eifrigst gebellt und geknurrt und irgendwann hat der Rotti gegen die Kaefigwand geschnappt.
Das genuegte den Sesselpupern im Amt, den Hund einschlaefern zu lassen. Die Besitzerin hat davon erst im Nachhinein erfahren. Sicherlich sind solche Faelle die Ausnahme, aber ich wuerde es nicht darauf ankommen lassen. Zumal fuer die dafuer zustaendigen Beamten nichts auf dem Spiel steht. Schlimmstenfalls gibt es einen Anranzer vom Chef, ein Benachrichtigungsschreiben an den Besitzer ('ups... Hund war doch nicht gefaehrlich... egal.')
und ganz schlimmstenfalls noch einen Schadensersatz, der natuerlich 1. sehr makaber auf den Hundebesitzer wirken muss und 2. dem zustaendigen Sesselpuper auch nicht vom Lohn abgezogen wird. Gegen das Melden an sich habe ich auch nichts, aber deutschen Beamten (die beim Vorfall selbst nicht dabei waren) das Leben des Hundes anzuvertrauen...
Dann ist die Frage, was haben die 'Zeugen' gesehen, und die sehen auch selten die Realitaet, wenn ein Hund ein Kind beisst. Mach ein Ar*** nutzt dann auch die Chance, seinen Hundehass mithilfe der mancherorts ohnehin hundefeindlichen Stimmung auszuleben und biegt sich die Wahrheit entsprechend zurecht...
Sorry, ich hab da schon zuviel selbst erlebt und im Bekanntenkreis gehoert.
Und zur Gefaehrdungshaftung noch ein Beispiel, interessehalber:
Kanalisationsarbeiten, Grube (ca. 1.50 m tief) ist mit rot/weisser Abzaeunung versehen. Mutter geht mit Kind Sonntags dran vorbei (logischerweise kein Arbeiter dort), Mutter schert sich nicht ums Kind und dieses liegt 2 Sekunden spaeter 1.5 m tiefer und hat sich nen Arm gebrochen. Deiner Aussage nach muessten die Bauarbeiter haftbar sein (bzw. die Baufirma), weil sie die Grube nicht zwischen den Bauarbeiten zu gemacht haben oder alternativ jemanden dort als Wache aufgestellt haben. Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Die Mutter hat ganz klar ihre Aufsichtspflicht verletzt. Ob die Gefahr nun durch eine offene Baugrube oder einen (durch einen Zaun vom Kind ferngehaltenen) Hund ausgeht, spielt doch vom Prinzip keine Rolle. Bzgl. des Falles mit dem Hund am See geb ich Dir ja Recht, was den Vorfall mit dem durch den Zaun hindurch gebissenen Hund betrifft fehlt mir allerdings nach wie vor eine detaillierte Situationsbeschreibung der Threaderoeffnerin. Zu verlangen, dass ein Hund unter keinen Umstaenden zu beissen hat bedeutet allerdings, dem Hund jedwedes natuerliches, und auch fuer Menschen normales, Verhalten (insbesondere Abwehrreflexe) abzugewoehnen.

Schoenen Gruss, Olli

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@Olli,
das Problem ist weniger, dass der Hund nicht unter allen Umständen nicht beißen soll, sondern wenn er es macht man eben fast immer dafür haften soll. Und genau das ist die Gefährdungshaftung.

Man haftet dafür, dass man eine gefährliche Sache (hier den Hund) in Verkehr bringt. Ohne den Hund würden ja keine Bisse passieren.

Dein Ansatz ist m.E. eher, dass Du eine Haftung für den Hundehalter immer nur bei einem Verschulden für richtig hältst. Was vertretbar ist.
Dies hat der Gesetzgeber aber anders und pragmatischer entschieden.

Ich sehe es halt so, dass für einen geringen Beitrag zur Hundehaftpflicht sich der Halter ja finaziell absichern kann, dass er fast immer haftet.
Dann entsteht nach einem Vorfall keine Diskussion ob das Kind oder Andrere irgendetwas falsch gemacht haben.

Dein Beispiel mit dem Gitter lässt außer acht, dass das Kind quasi von selbst hineinfällt, im Zaunfall aber der Hund durch den Biss aktiv ins Geschehen eingreift (wobei der Zaun ja also gerade nicht vor bissen schützt, dann müsste er zumindest hüfthoch und so engmaschig sein, dass nicht einmal ein Kinderfinger durchpasst.

Vor allem liegt aber in dem Beispiel mit dem Bauzaun kein Fall der Gefährdungshaftung vor.

Unter Gefährdungshaftung versteht eine Haftung auch ohne Verschulden.
Normalerweise haftet man nur wenn auch ein Verschulden vorliegt.

Die Gefährdungshaftung gibt es nur für ganz konkrete Sachen (insbesondere Tiere die nicht der Nutzunmg dienen und Kfz)die genau gesetzlich bestimmt sind.

Beim Bauzaunfall haftet also nur derjenige den ein Verschulden an dem Unfall trifft,
wobei der Baustellenbetreiber für ein Verschulden seiner Gehilfen haftet.

Wenn die Baustelle nicht ordnungsgemäß abgesichert war kann den Betreiber ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht treffen. Verschulden liegt vor wenn dieser Verstoß zumindest fahrlässig erfolgt ist.

Hierzu müsste man wissen, was für die ordnungsgemäße Absicherung einer Baustelle notwendig ist.

Wenn an einer hohen Brücke oder Balkon nur in etwa Hüfthöhe ein Geländer wäre, wäre dies mit Sicherheit nicht ausreichend, da die verständliche Gefahr bestände, dass kleine Kinder abstürzen könnten. Ich denke da sind wir uns einig.

Bei einer Baugrube sehe ich das ähnlich. Es gibt ja auch komplette Gitter die die Grube versperren können.
Und da das Kind hineinstürzte spricht schon einiges dafür, dass die Grube nicht ausreichend gesichert war.

Je wahrscheinlicher Kinder mit einer Gefahrenquelle in Kontakt treten können umso größer muss der Schutz sein.

Und man darf die Aufsichtpflicht auch nicht überspannen.
Nicht bei jedem vermeidbaren Unfall liegt immer gleich eine Aufsichtsverletzung vor.

Dies würde ja bedeuten man müsste seine Kinder immer an der Hand oder an der Leine haben ansonsten handelt man immer aufsichtspflichtwidrig.

Ich sehe also gute Chancen, den Baustellenbetreiber aufgrund Verstoßes gegen die Verkehrsicherungspflicht in die Haftung zu nehmen.

Dieser wird versuchen ein Mitverschulden der Mutter wegen Verstoßes gegen die Aufsichtspflicht einzuwerfen.
Dies hängt aber von den konkreten Umständen ab (Alter des Kindes, genaue Sicherung der Unfallstelle, wie verhält sich das Kind ansonsten etc.)

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

@Stefan5:

Meine Sorge gilt ja auch weniger der Frage des Schadensersatzes. Eine Versicherung ist ja, wie Du schon sagst, dafuer da, eben solche Vorfaelle klaeren zu koennen. Mich persoenlich interessiert da auch wenig, ob die Mutter eine Mitschuld bekommt. Das Problem sind m.E. eher Buerokraten, die leichtfertig den Hund zum Abschuss freigeben, obwohl sie zum Sachverhalt rein gar nichts sagen koennen.
Deswegen meine Sorge, solch einen Vorfall zu melden. Waere sicher etwas anderes, wenn der Hund ohne Provokation (genau das geht eben aus dem Eingangsposting nicht hervor) auf offener Strasse das Kind angegriffen haette.
Ein ungluecklicher Vorfall wie von mir beschrieben, ein paar Hundehasser als 'neutrale Zeugen' und ein uebereifriger Amtstierarzt koennen ganz fix einen harmlosen Familienhund unter die Erde bringen.
Deswegen der Rat, solch einen Vorfall, wenn er nicht wirklich eindeutig ist, nicht sofort zu melden.
Was mein Beispiel mit der Baustelle bezogen auf den Hund betrifft: Ein Zaun soll doch vor Zugriff des Eigentums schuetzen, egal ob nun rot-weisser Bauzaun oder Gartenzaun. Nun ist ja eine Baustelle an sich schon als Gefahr zu erkennen, von der man Kinder schuetzen muss.
Aber ein grosser Hund hinter einem Zaun sollte doch dieselbe Signalwirkung haben, oder?

quote:
Wenn an einer hohen Brücke oder Balkon nur in etwa Hüfthöhe ein Geländer wäre, wäre dies mit Sicherheit nicht ausreichend, da die verständliche Gefahr bestände, dass kleine Kinder abstürzen könnten. Ich denke da sind wir uns einig.


Gerade von Kanalisationsarbeiten kenne ich eben nur huefthohe Absperrungen. Da passt ein Kind, wenn es denn will (und besonders wenn es erst 2 Jahre alt ist) gut drunter durch. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass da fast jede Baufirma fahrlaessig handelt...

quote:
Je wahrscheinlicher Kinder mit einer Gefahrenquelle in Kontakt treten können umso größer muss der Schutz sein.


Und diesen Schutz sollte doch in erster Linie die Aufsicht der Mutter bieten, sie kann ja im Gegensatz zum Kind sowohl den Bauzaun als auch den Hund hinterm Zaun als Gefahr erkennen.
Es gibt eben eine ganze Menge Gefahren, vor denen ein Kind geschuetzt werden muss. Viele davon sind aber leider unvermeidbar. Die Aufsichtspflicht umfasst doch gerade den Schutz des Kindes vor erkennbaren Gefahren.

Schoenen Gruss & schoenes WE,

Olli




-- Editiert von olliminator am 10.11.2006 15:31:00

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@Olli,

wegen der Art des Bauzaunes kann man sicher geteilter Meinung sein. Dies hängt sicher auch davon ab wie tief es runter geht.
Wenn man aufgrund der Tiefe schwer verletzt werden würde, reicht ein Zaun mit Brett in Hüfthöhe mit Sicherheit nicht aus.

Und bezüglich der Aufsichtspflicht für Kinder:

Was ist mit einem sechsjährigen der allein in die Schule geht? Wenn dieser an einen Zaun kommt und der Hund beißt? Hier liegt ja keinesfalls eine Aufsichtsverletzung vor.
Man kann Kinder nicht rund um die Uhr beaufsichtigen.

Meine Ansicht geht halt in die Richtung Schutz der Kinder soweit es geht.Soviel Schadensersatz wie möglich.

Zu dem Problem der übereifrigen Behörden bei Hundebissen kann ich nichts sagen, da mir keine Praxisfälle bekannt sind. Dass man aber einen Hund einschläfert ohne Möglichkeit des Widerspruchs wäre mehr als ungewöhnlich und auch nicht rechtsstaatlich. Es besteht ja kein sofortiger Handlungsbedarf.

Viele Grüße und ebenfalls ein schönes Wochenende

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wengo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)

@stefan 5

was verstehst du unter rechtsstaatlich?<vollgrinz>

ich nahm wenigstens an das leute die hier schreiben wissen das unser rechtsstaats system marode ist und zweierlei recht grundsätzlich existiert!

zu einem 6jährigem kind, das alleine zur schule geht, sollten die eltern diesem schon beigebracht haben das man fremde hunde hinter zäunen nicht ärgert und baugruben fernbleibt! sollte das kind geistig dazu nicht in der lage sein, wird die aufsichtspflicht der eltern zwangsläufig erweitert!

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