Hundebiss

18. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Nrw_Lady
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 67x hilfreich)
Hundebiss

Guten abend zusammen.
Am Samstag bin ich von einem Hund gebissen worden.Gott sei dank hatte ich eine dicke Jacke an,so dass der Arm einen dicken blauen Fleck davon trug.Das Bein ist nicht so glimpflich weg gekommen.Schmerzhafte Bißwunde.Ich war so geschockt,dass ich ers tmal nach Hause fuhr und ich dann das Ausmaß sah.Da ich eine frische Tetanusimpfung habe und
und ich Verbandsmaterial zu Hause hatte bin ich heute beim Arzt zur weiteren Behandlung gegangen.Wundverband und Antibiotika.
Muß ich eigentlich immer einen Anwalt einschalten um Schmerzensgeld fordern zu können,oder kann man sich mit der versicherung so einigen?Ich will da keinen großen Anspruch halt nur eine Wiedergutmachung haben!
Danke.
MFG

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"N_L"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Guten Abend,
Sie können Ihre Ansprüche selber geltend machen.

Ich hoffe Sie wissen wessen Hund das war? Und haben eventuell sogar schon die Versicherung+ Anschrift des Halters?

Formulieren Sie nun wie folgt:

Aufgrund des Angriffs des Hundes Ihres Versicherungsnehmers erhebe Ich folgenden Anspruch-

Zerbissene Jacke Euro?
Zerbissene Hose Euro?

Hämatom am Arm 200Euro
Bisswunde am Bein 500Euro

Schildern sie wie sich das ganze zugetragen hat, benennen Sie die Kosten für Jacke und Hose ganz genau, man wird Ihnen einen Vergleich anbieten.Ach ja Fahrkosten und Zeitaufwand beim Arzt auch aufführen.

Atteste vom Arzt beifügen.

Wenn Sie damit zufrieden sind, nehmen Sie Ihn an ,wenn nicht setzten sie eine 14 tägige Frist und schalten dann einen Anwalt ein!


Viele Grüsse und gute Besserung.








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#2
 Von 
Nrw_Lady
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 67x hilfreich)

Guten morgen,

vielen Dank für die schnelle un fundierte Auskunft.

Ich kenne die Halterin und sie will heute Ihre Versicherung benachrichtigen.Ich habe Ihr auch nahe gelegt das zügig zu machen!
Rufe die Halterin gleich an wegen der Versichrungsscheinummer.
MFG


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"N_L"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo NRW_Lady!

Viel wichtiger wäre es für Dich zu wißen, ob der Hund einen gültigen Impfschutz (Tollwut) hat - also schnellstmöglich den Impfpaß zeigen laßen!

Gruß Huya




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"Für die Dinge, die wir umsonst bekommen, zahlen wir manchmal den höchsten Preis."

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#4
 Von 
Nrw_Lady
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 67x hilfreich)

Hallo Huya,

das hat er Gott sei dank.
Ansonsten ist alles in die Wege geleitet.Versicherung der Hundhalterin habe ich heute angerufen.Der Personenschaden ist angelegt.Meine KK weiß auch Bescheid, das übliche halt.Die Halterin ist über 80Jahre und hat mir ne falsche Schadensnummmer angegeben.Gut, dass ich selber angerufen habe
Mal schaun,wichtig ist,dass die Wunde ohne Probleme heilt.
Sie ist leicht infiziert.....und schmerzt natürlich.
MFG

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"N_L"

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#5
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Kann ausgeschlossen werden das Nerven/Sehnen verletzt wurden... Sind Folgeschäden zu erwarten... Verdienstausfall?

Sorry, aber ich würde mich anwaltlich beraten u. vertreten lassen - Gerade mit dem Hintergedanken das Versicherungen zunächst an den eigenen Geldbeutel denken u. es sehr gut sein kann das man "für nen 50er" Dinge unterschreibt die einen später teuer zu stehen kommen!

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#6
 Von 
Nrw_Lady
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 67x hilfreich)

Hallo pOth

Meine Ansprüche aus dem Schaden werde ich erst formulieren,wenn die Wunden wirklich verheilt sind.Das dauert natürlich.Erste Stellungsnahme plus Fotos und Attest
sind schon auf dem Weg!
Falls die VS dann Mätzchen macht,werde ich mir Anwaltlichen Rat holen.
MFG

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"N_L"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nrw_Lady
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 67x hilfreich)

Gute Nachricht von der Versicherung.Sie hat alle meine Ansprüche,die ich geltend gemacht habe anstandlos akzeptiert.
Vielen dank für euere Hilfe.

LG

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"N_L"

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