Hund stellt Gefahr für Allgemeinheit dar

9. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Faustulus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)
Hund stellt Gefahr für Allgemeinheit dar

In unserer Nachbarschaft lebt ein äußerst „scharfer" Schäferhund, der von seinen offensichtlich alkoholsüchtigen und völlig überforderten Haltern immer wieder brutal getreten und mit einer Peitsche geschlagen wird (daher ist er in seinem Verhalten ja auch so gestört). Dennoch wird das Tier nicht an der Leine geführt und hat vor kurzem auch einen Nachbarn ohne erkennbaren Grund in die Hand gebissen. Inzwischen führen Besitzer kleinerer Hunde während ihrer Spaziergänge zum Schutz bereits Waffen wie Gaspistole oder Elektro-Schocker mit sich!

Die Gemeindeverwaltung, das Ordnungsamt sowie das Tierheim wurden bereits längst über diese unhaltbaren Zustände informiert, doch eine Reaktion ist nicht erkennbar.

Welche rechtlichen Möglichkeiten existieren, um diese unzumutbare Gefahr endlich zu in den Griff zu bekommen? Wie sollte man am besten vorgehen?

Danke für alle Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Faustulus):
Die Gemeindeverwaltung, das Ordnungsamt sowie das Tierheim wurden bereits längst über diese unhaltbaren Zustände informiert

In welcher Form genau?

Wobei das Tierheim der falsche Ansprechpartner ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Faustulus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Telefonisch. Liegt darin vielleicht das Problem?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Faustulus):

Die Gemeindeverwaltung, das Ordnungsamt sowie das Tierheim wurden bereits längst über diese unhaltbaren Zustände informiert, doch eine Reaktion ist nicht erkennbar.

Welche rechtlichen Möglichkeiten existieren, um diese unzumutbare Gefahr endlich zu in den Griff zu bekommen? Wie sollte man am besten vorgehen?

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Ordnungsbehörde. Sonst keine.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Ordnungsbehörde

Weswegen? Die wurden doch nie über irgendwas richtig informiert ...



Der gebissene Nachbar scheint da auch nichts machen zu wollen ... oder es anders zu sehen ... sonst hätte der ja sicherlich mal entsprechend Anzeige erstattet?



Es nützt auch nichts, wenn sich nur einer beschwert. Die Masse machts.



Dann müssen auch mal Beweise her. Also mindestens mal eine detaillierte Liste aller Vorfälle machen (gilt auch für die anderen).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ich sitze hier auf meiner Couch und frage mich .... wenn doch:

Zitat (von Faustulus):
der von seinen offensichtlich alkoholsüchtigen und völlig überforderten Haltern immer wieder brutal getreten und mit einer Peitsche geschlagen wird (daher ist er in seinem Verhalten ja auch so gestört)


dies beobachtet worden ist, warum man da nicht schon längst tätitg wurde. Man hätte ja gleich bei Beobachtung die Polizei rufen können, den Tierschutz informieren etc. ....

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