Hund in Mietwohnung verschwiegen?

4. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)
Hund in Mietwohnung verschwiegen?

Hallo,

ein Mieter hat sich einen Hund angeschafft und dies verschwiegen. Er hat mich als Vermieter weder informiert noch um Erlaubnis gefragt. Lt. Nachbarn ist der Hund schon mind. 6 Monate da...
Bei Unterschrift des MV hatte ich ausdrücklich gesagt, dass ich kein Hunde und Katzen in der 1-Zi.Wohnung möchte, außerdem ist im MV folgendes geregelt:

"Die Tierhaltung, insbesondere von Katzen und Hunden, ist generell untersagt, wenn nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist.
* Die Tierhaltung bedarf der vorherigen Erlaubnis des Vermieters.
Die Haltung kleiner Haustiere, die in der Regel in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, wie zum Beispiel Zierfische, Ziervögel oder
Hamster, ist immer erlaubt."

Hätte der Mieter von Anfang an was gesagt wäre ich zwar nicht begeistert gewesen und hätte schon gesagt er soll schauen, dass das Tier wo anders unterkommt, aber es so lange zu verschweigen finde ich nicht in Ordnung.

Im Gegenteil, auf Nachfrage hat er mich sogar noch angelogen und gemeint, das Tier sei bisher nur in Pflege und tagsüber da gewesen (die Nachbarn haben aber anderes berichtet).

Daraufhin habe ich dem Mieter eine Abmahnung geschickt mit der Aufforderung der Unterlassung der Tierhaltung, ihn auf den MV aufmerksam gemacht und eine Frist gesetzt.

Da das Tier nichts dafür kann habe ich mir dann doch noch lange überlegt was ich mache und wollte eigentlich eine Einigung finden, dass man das Tier nachträglich dann doch erlaub - auch wenn es mir eigentlich nicht passt. Allerdings hätte ich dann schriftlich mit dem Mieter vereinbart, dass er für sämtliche Schäden aufkommen, die das Tier verursachen könnte. Dazu gehört für mich auch, dass - falls der Mieter mal auszieht - er dafür sorgt, dass die Gerüche so gut wie möglich entfernt werden.

Ich war also schon fast soweit, den Hund nachträglich zu erlauben, da kam mir mein Mieter zuvor und sagt mir, es sei ihm total egal, er würde den Hund auf jeden Fall behalten, das stünde für ihn fest!!!

Da ist mir echt die Spucke weggeblieben und ich bin jetzt echt total verärgert über so eine Reaktion. Da ich ihm meine ursprünglich Entscheidung noch gar nicht sagen konnte bin ich natürlich jetzt nicht mehr gewillt, das Tier weiter in der Wohnung zu lassen.

Wäre mir der Mieter nicht zuvor gekommen wäre es ganz anders ausgegangen, aber so geht es dann auch nicht.

Die Unterlassungsfrist läuft demnächst ab und ich möcht die Kündigung aussprechen.

Was muss ich hier beachten?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Halten wir erstmal folgendes fest: Der BGH hat entschieden, dass ein generelles Verbot von Hunde- oder Katzenhaltung im Mietvertrag in Form einer Formularklausel ungültig ist. Wenn deine Klausel also eine absolutes Verbot sein soll, dann ist sie schlicht unwirksam, d.h. nicht existent.

Mir ist unklar, ob die Klausel wirklich so zu interpretieren ist. Man könnte sie auch versuchen, nur als Genehmigungsvorbehalt zu interpretieren. Sie ist aber auch dann meiner Meinung nach unwirksam, da aus der Klausel nicht hervorgeht, dass der Vermieter zu einer Genehmigung der Hundehaltung verpflichtet ist, sofern er nicht gut Gründe dagegen vortragen kann.

Heisst also erstmal, dass du aller Wahrscheinlichkeit nach eine unwirksame Klausel verwendet hast. Unwirksame Formularklauseln werden inhaltlich nicht interpretiert sondern komplett gestrichen. Es gibt also faktisch keine Klausel zur Tierhaltung in deinem Mietvertrag.

Und nun kommt wieder der BGH ins Spiel. Der hat entschieden, dass individuell zu prüfen ist, ob eine Hundehaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört. Wenn dem so ist, so ist keine Genehmigung des Vermieters erforderlich. Es ist - ohne gültige vertragliche Vereinbarung - meiner Meinung nach auch keine Informationspflicht vorhanden. Es muss ja auch niemand um Erlaubnis fragen, wenn er ein Sofa aufstellt.

Wenn aus irgendwelchen speziellen Gründen die Hundehaltung nicht vertragsgemäß ist, dann kann du abmahnen und dann entweder fristlos kündigen oder auf Entfernung des Hundes klagen. Das Kostenrisiko trägst du. Deine persönlichen Wünsche sind vollkommen irrelevant. Du wirst beweisen müssen, warum dieser Hund in deiner Wohnung nicht tragbar ist. Daher würde ich dringend empfehlen, vor irgendwelchen Schritten einen Anwalt für Mietrecht zu beauftragen. Es ist aber durchaus möglich, dass dieser dir kostenpflichtig mitteilt, dass du nichts gegen den Hund machen kannst. Schlimmstenfalls teilt dir das irgendwann ein Richter nach einem Prozess mit. Also überlege genau, welche Gründe du wirklich vorbringen kannst.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Damit man keine Fehler macht, ab zum Anwalt. Ein Forum ist für solche Sachen nicht geeignet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

Sorry, wenn ich mich einmische, aber mit Tieren kenne ich mich nun einmal aus. Der Mieter braucht nur zu erklären, dass er den Hund als Servicehund benötigt. (Angst- oder Panikattacken, Zuckerdetektor , wenn ein hypoglykämischer Schock droht etc.) Aus diesen Gründen dürfen die Hunde sogar im Fahrgastraum bei Überseeflügen mitfliegen.
Ich glaube, ich wäre da vorsichtig.

Crazy Horse

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Damit man keine Fehler macht, ab zum Anwalt. Ein Forum ist für solche Sachen nicht geeignet.
Auch ein Anwalt kann nicht zaubern. Der Vermieter muss so oder so individuelle Gründe für seine Ablehnung des Hundes haben. Ansonsten wird's mit und ohne Tierhaltungsklausel schwierig. Wenn der Vermieter die hat, dann kann er einen Anwalt befragen, ob diese ausreichen und wie er am besten vorgehen sollte. Wenn er die nicht hat, dann kann er natürlich auch einen Anwalt befragen. Nur wird der dann nicht viel machen können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn er die nicht hat, dann kann er natürlich auch einen Anwalt befragen. Nur wird der dann nicht viel machen können.

Gerade wenn es um Abmahnung oder gar Kündigung geht, ist die erste Anlauflaufstelle bestimmt kein Laienforum, sondern der RA vor Ort. So wie man vielleicht bei Grippe Amateure im Netz befragen kann, wenn man mit Atemnot auf dem Boden liegt, geht man auch nicht ins Netz, sondern ruft den Arzt vor es zu spät ist.
Auch werden danach Urteile nicht im Netz gesprochen, sondern vom Richter vor Ort. So eine Erstberatung beim RA kostet nicht die Welt, und ist gerade bei Vermietern von der Steuer abzugsfähig (hier hilft der Steuerberater des Vertrauens).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
Sorry, wenn ich mich einmische, aber mit Tieren kenne ich mich nun einmal aus. Der Mieter braucht nur zu erklären, dass er den Hund als Servicehund benötigt


Blödsinn.

Erlaubnis wurde nicht eingeholt, der Mieter oder der Hund sollen gehen, ab zum Anwalt, wenn man das wirklich durchsetzen will.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Blödsinn.

Erlaubnis wurde nicht eingeholt, der Mieter oder der Hund sollen gehen, ab zum Anwalt, wenn man das wirklich durchsetzen will.
Blödsinn ist eher diese Antwort. Es gibt keine Verpflichtung, um Erlaubnis zu fragen, sofern diese nicht wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. Und an solch einer wirksamen Vereinbarung fehlt es hier. Und natürlich kann man zum Anwalt gehen. Ob der etwas durchsetzen kann, hängt aber von den Gründen ab, wegen deren der Vermieter die Hundehaltung verbieten will. Ich will nicht, reicht nicht.

Zitat (von 0815Frager):
Gerade wenn es um Abmahnung oder gar Kündigung geht, ist die erste Anlauflaufstelle bestimmt kein Laienforum, sondern der RA vor Ort.
Wer eine Vermieterkündigung schreiben will, sollte zum Anwalt gehen. Da stimme ich dir zu. Ein Laienforum ist aber durchaus in der Lage Anhaltspunkte zu liefern, ob ein Anwalt sich vermeiden lässt, was man von diesem erwarten kann und was man vorbereitet tun kann.

Konkret muss sich der Vermieter hier erstmal entscheiden, ob er den Mieter loswerden will oder ob er irgendwelche befürchteten Folgen durch die Hundehaltung verhinden will. Bei letzterem kommt es auf die Befürchtungen an. Zumindest einige Dinge kann man - guter Wille auf beiden Seiten vorausgesetzt - einvernehmlich lösen. Um dazu Ratschläge zu geben, müssten die Befürchtungen aber erstmal bekannt sein.

Wenn der Mieter weg soll, dann sollte sich der Teilnehmer klar sein, dass dies auch mit einem Anwalt nicht so einfach werden wird. Er sollte sich also zumindest vorher überlegen, welche Gründe er für seinen Wunsch vorbringen kann. Verstoss gegen den Mietvertrag (das klingt im Eingangspost an), liegt meiner Meinung nach nicht vor, weil die Klausel unwirksam ist. Selbst wenn würde eine mangelnde Information bei berechtigter Hundehaltung nie und nimmer für eine Kündigung reichen. Es muss also nachgewiesen werden, dass die Hundehaltung in diesem Fall unter Abwägung aller Interessen nicht vertragsgemäß ist.

Wenn man sich also ein sinnvolles Gespräch bei einem Anwalt erwartet, sollte man Munition mitbringen. Natürlich kann ein versierter Anwalt auch selber potentielle Gründe ansprechen. Aber ob diese vorliegen, wird man erstmal feststellen müssen. Gibt es z.B. Lärm- oder Geruchsbelästigungen? Nachbarn mit Hundephobie oder -allergie? Sowas kann man vor der Beratung durch einen Anwalt abklären und damit die Anwaltsberatung deutlich ertragreicher machen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Es gibt keine Verpflichtung, um Erlaubnis zu fragen, sofern diese nicht wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde.


Und da wären wir mal wieder ...

Zitat (von Janine04):
Die Tierhaltung, insbesondere von Katzen und Hunden, ist generell untersagt, wenn nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist.
* Die Tierhaltung bedarf der vorherigen Erlaubnis des Vermieters.


Die Klausel ist mE wirksam. Wenn es einer von unseren wäre, würde ich ihn abmahnen, aufgrund der Fratzigkeit auffordern den Hund wieder abzugeben oder sich anderen Wohnraum zu suchen, nach abgelaufener Frist würde ich unseren Hausanwalt mit der Sache beauftragen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Allerdings muss ich einräumen, dass die Klausel schon grenzwertig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ein Laienforum ist aber durchaus in der Lage Anhaltspunkte zu liefern,

Vor allem gibt es Vollzeitkräfte welche hier Grundsätzlich die Meinung vertreten, Mieter darf alles, und lieber den Vermieter von einem echten Anwalt fern zu halten.
Zitat (von cauchy):
Konkret muss sich der Vermieter hier erstmal entscheiden, ob er den Mieter loswerden will

Auf etwas anderes läuft es nie hinaus, wenn der Mieter dem Vermieter so kommt. Auch wenn man selbst noch keine solche Mieter hatte (zum Glück oder eben Auswahl), es muss nicht sein so wie vom TE geschildert.
Zitat (von cauchy):
. Es gibt keine Verpflichtung, um Erlaubnis zu fragen,

Dann sollte man besser mal die Einschätzung von Experten lesen:
http://www.mietrecht.org/tierhaltung/hund-mietwohnung-ohne-erlaubnis/

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der dann hoffentlich erstmal nach den Gründen für das Hundeverbot fragt.


Der ist schon etwas länger im Geschäft, er würde was finden. Zuerst würde mir da einfallen der Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten, hier Einholung der Erlaubnis zur Hundehaltung. Hinzu käme, dass es je nach Größe und Rasse weitere Schwierigkeiten geben könnte.

Aber bei allem was Recht ist @TE, den nächsten MV sollten SIe mal von einem Fachmann prüfen lassen, da solche Formulierungen, wie Se sie im MV haben mE wirklich grenzwertig sind.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
aber mit Tieren kenne ich mich nun einmal aus.

Offensichtlich aber nicht mit den Abläufen vor Gericht.

Denn da würde das hier
Zitat (von Crazy Horse):
Der Mieter braucht nur zu erklären, dass er den Hund als Servicehund benötigt.

nicht lange standhalten. Denn wenn der Anwalt mehr als 2 Cent wert ist, wird er entsprechende Beweise verlangen.
Dann helfen unsubstantierte Behauptungen nichts mehr.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Vor allem gibt es Vollzeitkräfte welche hier Grundsätzlich die Meinung vertreten, Mieter darf alles, und lieber den Vermieter von einem echten Anwalt fern zu halten.
Verstehe ich nicht. Eigentlich haben in diesem Thread von den Vielschreibern bisher nur AltesHaus, du und ich gemeldet. Alle drei raten dazu einen Anwalt zu befragen. Halt nur mit dem Unterschied, dass ich darauf hinweise, dass dieser keine Garantie für das Erwünschte ist und dass man sich vorbereiten sollte. Also wen meinst du mit dieser Aussage?

Zitat (von 0815Frager):
Auf etwas anderes läuft es nie hinaus, wenn der Mieter dem Vermieter so kommt.
Aha. Einen Mieter, der sich nicht an eine ungültige Klausel hält, den muss man loswegen. Ja ne is klar.

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von cauchy):
. Es gibt keine Verpflichtung, um Erlaubnis zu fragen,


Dann sollte man besser mal die Einschätzung von Experten lesen:
http://www.mietrecht.org/tierhaltung/hund-mietwohnung-ohne-erlaubnis/

Lerne erstmal richtig zu zitieren und zu verstehen. Das Zitat von mir lautet korrekt: "Es gibt keine Verpflichtung, um Erlaubnis zu fragen, sofern diese nicht wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. " Und was steht im 1.Absatz der von dir verlinkten Seite?
Zitat:
Bevor man sich als Mieter und Vermieter mit den genauen Rechtsfolgen einer unerlaubten Hundehaltung auseinandersetzt, sollte immer zuerst der Blick in den Mietvertrag erfolgen: Was steht dort zur Haltung eines Hundes? Gibt es nämlich keine Regelung oder ist die dortige Regelung unwirksam, ist die Haltung eines Hundes meist grundsätzlich erlaubnisfrei.
Im übrigen teile nicht alle Aussagen des verlinkten Artikels bzw. finde diese mindestens fehldeutig. Auch ohne wirksame mietvertragliche Vereinbarung kann Hundehaltung nicht vertragsgemäß sein. Das habe ich aber auch so geschrieben.

Zitat (von AltesHaus):
Zuerst würde mir da einfallen der Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten, hier Einholung der Erlaubnis zur Hundehaltung.
Da setzt du die Wirksamkeit der Klausel voraus, sonst gibt es diese Pflicht nicht. Und an der Wirksamkeit zweifle ich bedenklich. Aber selbst wenn eine Pflicht zur Einholung der Erlaubnis existieren würde, wäre das alleine ohne Abmahnung und bei einmaligem Vorkommen kein erheblicher Vertragsverstoss, wenn (!) die Hundehaltung hätte genehmigt werden müssen. Man landet am Ende also wieder bei der Frage, ob die Hundehaltung vertragsgemäß ist oder nicht.

-- Editiert von cauchy am 04.12.2017 22:25

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#15
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

ooh, da habe ich ja was ausgelöst.


Als der Mieter einzog hatte er noch keinen Hund, der war auch nicht in Aussicht. Ansonsten hätte ich mich gleich gegen den Mieter entschieden. Der Mieter wohnt jetzt seit knapp 2 Jahren in der Wohnung, der Hund ist also nicht seit Anfang an da.

Nun zum MV: Der Abschnitt mit der Tierhaltung habe ich 1:1 aus der Vorlage eines MV von Haus und Grund herausgezogen und übernommen - zwischenzeitlich gibt es da wohl eine Änderung.
Zur Zeit der MV-Unterschrift war aber eben diese H+G-Vorlage noch die aktuellste.
Ich glaube nicht, dass H+G was als Vorlage nimmt, wenn es gesetzlich nicht geregelt ist.


Zwischenzeitlich konnte ich mit 2 Nachbarn sprechen. Beide haben bestätigt, dass der Hund schon länger da ist, auch nicht nur zur Pflege tagsüber - wie behauptet wurde - sondern auch nachts.
Außerdem würde er ständig bellen und heulen, vor allem abends und nachts, wenn der Mieter nicht zu Hause.
Lt. den Nachbarn war deshalb wohl auch schon mal die Polizei im Haus.....






-- Editiert von Janine04 am 05.12.2017 12:06

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Janine04):
Nun zum MV: Der Abschnitt mit der Tierhaltung habe ich 1:1 aus der Vorlage eines MV von Haus und Grund herausgezogen und übernommen - zwischenzeitlich gibt es da wohl eine Änderung.
Zur Zeit der MV-Unterschrift war aber eben diese H+G-Vorlage noch die aktuellste.
Ich glaube nicht, dass H+G was als Vorlage nimmt, wenn es gesetzlich nicht geregelt ist.


Ich kenne nun die MV von Haus und Grund nicht, aber die Formulierung ist einfach grenzwertig, das sollten Sie wirklich durch einen Fachmann zu gegebener Zeit abklären und anpassen lassen.

Zitat (von Janine04):
Zwischenzeitlich konnte ich mit 2 Nachbarn sprechen. Beide haben bestätigt, dass der Hund schon länger da ist, auch nicht nur zur Pflege tagsüber - wie behauptet wurde - sondern auch nachts.
Außerdem würde er ständig bellen und heulen, vor allem abends und nachts, wenn der Mieter nicht zu Hause.
Lt. den Nachbarn war deshalb wohl auch schon mal die Polizei im Haus.....


Und da habe wir schon den nächsten Grund zur Kündigung nach Abmahnung, wenn der Hund denn nicht wieder fortgegeben werden sollte.

Ich empfehle hier einen Anwalt ins Feld ziehen zu lassen und nicht auf selbstgebastelte Briefe zu vertrauen. Viel Erfolg.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Es ist irrelevant was du wolltest oder von wem der Mietvertragsvordruck ist. Egal ob mit gültiger oder ungültiger Klausel landet man am Ende bei der Prüfung, ob das Interesse des Mieters an der Haltung genau dieses Hundes in genau der Wohnung höher wiegt als die Interessen des Vermieters bzw. der Nachbarn. Ob die Klausel gültig ist oder nicht, mag die Interessensabwägung etwas verändern. Vielleicht kann bei wiederholten Verstössen gegen den Mietvertrag die Gültigkeit eines Genehmigungsvorbehalts auch relevant werden. Bei einer einmalig nicht eingeholten Genehmigung wird das aber keine Rolle spielen.

Zitat (von Janine04):
Außerdem würde er ständig bellen und heulen, vor allem abends und nachts, wenn der Mieter nicht zu Hause.
Lt. den Nachbarn war deshalb wohl auch schon mal die Polizei im Haus.....
Genau das sind die Dinge, die du dir überlegen solltest. Lärmbelästigung der Nachbarn wäre ein anerkannter Grund, aus dem sogar eine bereits erteilte Genehmigung widerrufen werden kann. Nur muss diese beweisbar sein. Allgemeine Aussagen sind da etwas schwierig. Frag nochmal konkret, wann genau die Polizei da war und versuche das Aktenzeichen herauszubekommen. Wenn die Nachbarn den Hund auch loswerden wollen, bitte sie, jede Lärmbelästigung durch den Hund mit Zeit und Datum zu notieren. So erhälst du Munition, um die Interessenabwägung in deine Richtung zu lenken.

Zitat (von AltesHaus):
Ich empfehle hier einen Anwalt ins Feld ziehen zu lassen und nicht auf selbstgebastelte Briefe zu vertrauen.
Dem stimme ich immernoch zu. Nur braucht der Anwalt halt Munition. Diese Aussagen der Nachbarn taugen dazu, wenn sie denn hinreichend konkret und glaubwürdig sind.

Wann warst du eigentlich das letzte Mal in der Wohnung? Diese Hundehaltung in einer Einzimmerwohnung liefert meiner Meinung nach einen ausreichenden Grund, nach Vorankündigung und Terminabsprache die Wohnung zu besichtigen. Wenn du dann mit Zeugen in der Wohnung bist und du erkennst durch den Hund verursachte Schäden, dann hast du weitere Munition für das Hundeverbot bzw. dann die Kündigung des Mieters.

1x Hilfreiche Antwort

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