Hund aus Tierheim 13Jahre statt 6 Jahre

28. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Hund aus Tierheim 13Jahre statt 6 Jahre

Hallo, mich interessiert die Rechtliche Lage bei folgenden Fall:

Jemand holt sich einen Hund aus einem Tierheim. Dieser Hund ist mit einem Transponder ausgestattet der schon beim Auffinden implantiert war. Es handelt sich um ein Fundtier. Das Tierheim teilt dem neuen Halter mit der Hund sei ca. 6 Jahre alt aufgrund deiner Gebissuntersuchung durch den Heimtierarzt.

Später stellt der neue Halter anhand der Transpondernummer, sowie der zweiten Meinung eines Tierarztes fest, dass das Tier aus dem Jahr 1998 ist und somit 13 Jahre, sprich 7,5 Jahre oder ein halbes Hundeleben älter als vom Tierheim angegeben ist.
Wäre das Tierheim nicht verpflichtet den Transponder bei z.B. Tasso abzufragen und diese Daten zu nutzen. Handelt es sich hierbei um Betrug/Verschleierung/Fahrlässigkeit dem neuen Halter gegenüber, da dieser nun viel früher mit auftretenen Krankheiten und Kosten des Tieres rechnen muss und zudem weniger "Restzeit" mit dem Tier verbringen kann. Kann der neue Halter vom Tierheim diesbezüglich etwas fordern (z.B. Rückzahlung der Schutzgebühr, beteiligung an den evtl. anfallenden Behandlungskosten,Schadensersatz etc)?

Wie ist die Rechtslage hier?

Vielen Dank im Vorraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

das ein betrug vorliegt kann man nicht einfach so aussprechen, da sich die tierheimmitarbeiter auf die aussage des tierarztes in der regel verlassen.
du kannst sie mit deinen neuen erkenntnissen konfrontieren
und bitten, dass tier zu rückzunehmen.
nach meinem wissen ist kein tierheim verpflichtet an hand des eingesetzten chips das alter des hundes zu bestimmen.
den besitzer/halter des tieres ausfindig zu machen falls er registriert ist schon!
ich denke ein sehr vernünftiges gespräch wird abhilfe schaffen.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Neben der ganzen rechtlichen Seite habt ihr aber hoffentlich nicht vor, den Hund wieder abzugeben???


´´beteiligung an den evtl. anfallenden Behandlungskosten,Schadensersatz etc da dieser nun viel früher mit auftretenen Krankheiten und Kosten des Tieres rechnen muss und zudem weniger "Restzeit" mit dem Tier verbringen kann´´

Das sind Eventualtitäten, die auch mit einem jungen Tier passieren können, z. b. durch einen Unfall oder eben Krankheiten, die nichts mit dem Alter zu tun haben. Man kann es auch so sehen, dass es gerade für den alten Hund sehr wertvoll ist, dass er bei euch ein Zuhause gefunden hat.

Sprecht das doch einfach mal beim Tierheim an. Wenn deren Tierarzt sich um 50% verschätzt, dann ist er beruflich nicht der fitteste. Ich schließe mich an, dass das Tierheim keine Verpflichtung hat, das Alter anhand des Chips zu ermitteln, wenn ein Facharzt die Untersuchung gemacht hat.

-- Editiert am 28.07.2011 13:28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Also Rückgabe des Tiers kommt von meiner Seite aus nicht in Frage. Der der am wenigsten für diesen Umstand kann ist das Tier.

Dass ein Chip ausgelesen wird wenn ein Fundtier aufgegriffen wird gehört jedoch nach meiner Auffassung zum Standart Verfahren eins jeden Tierheims und die Abfrage kann man online bei Tasso innerhalb von einer Minute machen, selbst ich als private Person. Deshalb würde ich sagen dass es sich deshalb entweder um bewuste Täuschung oder Fahrlässigkeit handelt. Wenn ich ein gebrauchten PKW verkaufe an dessen Tacho manipuliert wurde hafte ich gegenüber den Käufer auch erstmal.

Aber schreibt mir weiter eure Sicht bzw. die Rechtslage. Ich werd heute abend nach der Arbeit beim Tierheim mal auflaufen und ein sachliches Gespräch suchen, nur vera... lasse ich mich da nicht mehr.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)



Bei der Stichwortsuche im Internet lese ich lediglich von der <B>Möglichkeit</B> der Altersbestimmung anhand des Chips - falls vorhanden - bei Findlingen, nirgendwo aber von der <B>Pflicht</B> der Tierheime.

Schön, dass das nicht zum Schaden für das Tier wird.




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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

man kann eine abfrage bei tasso stellen, muß aber nicht.
ebenso kann es sein, dass der hund bei tasso nicht registriert wurde da es keine pflicht ist. diese vermutung liegt auch nahe bei fundtieren ( ausgesetzte). ansonsten wäre das fundtier wieder beim besitzer.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Hund war beim Auffinden gechippt und auch bei Tasso registriert, daher haben wir den richtigen Namen des Hundes bekommen. Warum der nicht wieder zum Besitzer gegangen ist keine Ahnung.

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