Hallo zusammen,
ich war mit meiner 2 jährigen Hündin, einem Dackelmix (9 Kg) im Wald spazieren. Mir kam eine Frau entgegen, die einen ca. 30 Kg schweren Hund hatte, der aber noch sehr jung war. Diese beiden wollten zusammen spielen und haben dann beide von der Leine gemacht.
Meine Hündin ist vorweg gelaufen und der andere hinter ihr her, hat dann versucht sie zu fangen und ist ihr auf den Rücken gesprungen. Meine Hündin konnte das Gewicht des anderen Hundes selbstverständlich nicht halten und ist dann mit den Hinterbeinen auf den Boden gekommen. Blöd war nur, dass die beiden im Lauf waren und auf einer Strasse, so dass meine Hündin tiefe Fleischwunden an den Hinterbeinen hatte.
Dafür gibt es auch Zeugen für den Vorfall.
Ich bin dann sofort zum Tierarzt, was dann auch genäht werden musste.
Insgesamt war der Betrag dann 415 Euro.
Die Halterin des anderen Hundes hatte eine Haftpflichtversicherung für den Hund, die dann auch die Hälfte übernommen hat.
Nun hat mir die Versicherung aber gesagt, dass ich die andere Hälfte zahlen soll.
Kann das so richtig sein?
Jemand verletzt meinen Hund und ich muss dafür aufkommen?
Wenn die Versicherung der Halterin nur die Hälfte zahlt, dann muss diese doch die Versicherungsnehmerin anschreiben, dass SIE dann die andere Hälfte zahlen muss oder sehe ich das falsch?
Soll ich mir dafür einen Anwalt nehmen?
200 Euro sind für mich sehr viel Geld, da ich Rentner bin.
LG
-- Editiert von fb458999-70 am 28.11.2017 17:00
Hündin verletzt
28. November 2017
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Frage vom 28. November 2017 | 16:57
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hündin verletzt
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 28. November 2017 | 20:12
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
JaZitatKann das so richtig sein? :
Ist ja schließlich auch dein Hund. Die Versicherung sieht schon eine Teilschuld an der Verletzung des Tieres, weil man eine Fußhupe und ein tollpatschiges Mondkalb, das nicht weiß welche Kraft es hat, zusammen toben lässt. Da passieren so Tobeunfälle.ZitatJemand verletzt meinen Hund und ich muss dafür aufkommen? :
Die Versicherung handelt im Sinne des Versicherungsnehmers und weißt zu unrecht gestellte und zu hohe Forderderung ab. Hier sieht die Versicherung wohl eine Teilschuld bei dir.ZitatWenn die Versicherung der Halterin nur die Hälfte zahlt, dann muss diese doch die Versicherungsnehmerin anschreiben, dass SIE dann die andere Hälfte zahlen muss oder sehe ich das falsch? :
200€ sind viel Geld für dich, da armer Rentner, viel Geld. So wie der Thread geschrieben ist, ist es nur schwer für die Behandlungskoten des Hundis aufzubringen, ist aber wie selbstverständlich verfügbar, wenn man einen Anwalt bezahlen muss?ZitatSoll ich mir dafür einen Anwalt nehmen? :
#2
Antwort vom 28. November 2017 | 23:00
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Man kann nun mal nicht jedes Risiko des Lebens abdecken. Hätte der große Hund angegriffen oder sowas, dann wäre das wohl etwas anderes gewesen, aber diese Sache läuft meiner Meinung nach unter Pech gehabt. Sie sind mit 50% gut bedient, würde ich sagen - mehr wird da nicht zu holen sein.
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#3
Antwort vom 28. November 2017 | 23:18
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Naja wenn ich mit einem Auto gegen ein anderes fahre, dann zahlt ja auch die Versicherung, weil es von mir kaputt gemacht worden ist. Vor einem Gesetz ist ein Tier ja auch eine Sache. Wenn meine Versicherung aus irgendeinem Grund nicht zahlt oder nicht alles zahlt, dann wird mich der Gegner ja auch anschreiben und sagen, dann musst Du das halt aus eigener Tasche zahlen.
#4
Antwort vom 29. November 2017 | 00:43
Von
Status: Unbeschreiblich (119640 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatNaja wenn ich mit einem Auto gegen ein anderes fahre, dann zahlt ja auch die Versicherung, weil es von mir kaputt gemacht worden ist. :
Nö, auch da wird die Mitschuld geprüft.
ZitatWenn meine Versicherung aus irgendeinem Grund nicht zahlt oder nicht alles zahlt, dann wird mich der Gegner ja auch anschreiben und sagen, dann musst Du das halt aus eigener Tasche zahlen. :
Klar.
Nur wird man es ohne Rechtsgrundlage halt nicht durchsetzen können.
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