Die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft berät und vertritt Sie seit 1985 im Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht. Unser wichtigstes Spezialgebiet ist dabei das Beamtenrecht. Dies betrifft insbesondere die Themengebiete Beurteilung und Beförderung, Umsetzung und Versetzung, Dienstunfähigkeit und Zurruhesetzung.
Im Bereich des Disziplinarrechts haben wir in vielen behördlichen und gerichtlichen Verfahren besonders umfangreiches Spezialwissen angesammelt. Die Beratung und Begleitung in Strafverfahren, die sich gegen Beamte richten, gehört ebenfalls hierzu. Regelmäßig ist es bei Strafverfahren gegen Beamte nämlich wichtig, auch die disziplinarischen Konsequenzen von vornherein mit in die Wahl der Strategie einzubeziehen.
Seit 1994 hat sich auch die Betreuung und Beratung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu unserem dritten Spezialgebiet entwickelt. Hierunter fällt sowohl die vorbereitende Beratung als auch die Vertretung im Klageverfahren, z.B. um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens.
Bei unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir ohne örtliche Begrenzung bundesweit tätig.