Hotel zwingt mich 1 Sterne Bewertung zu entfernen von Google

4. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)
Hotel zwingt mich 1 Sterne Bewertung zu entfernen von Google

ich war vor kurzem Gast in einem Hotel für 1 Nacht. Am Tag der Abreise habe ich nach ca. 20 Minuten festgestellt das mir ein T-Shirt fehlt. Ich saß allerdings zu diesem Zeitpunkt schon im Auto und habe dann im Hotel angerufen, man teilte mir mit das man gleich im Zimmer gucken geht. Ich habe dann nach ca. 1 Stunde nochmal angerufen und man teilte mir das nichts vom Reinigungspersonal gefunden wurde. Sollte man dennoch was finden wird man mir das T-Shirt zuschicken. Bis heute ist nichts angekommen. Vom Service im Restaurant ganz zu schweigen war das Hotel eine Katastrophe und man hat mich am Telefon behandelt wie der letzte Mensch. Ich habe im August eine Bewertung verfasst.

"Ich war im Mai 2017 Gast im Hotel, bei der Abreise habe ich mein Adidas Poloshirt vergessen. Nachdem ich im Auto saß und Richtung Flughafen unterwegs war, ist mir aufgefallen das das T-Shirt fehlt. Ich habe dann umgehend im Hotel angerufen und darum gebeten mir das T-Shirt zuzuschicken. Bis heute ist nichts angekommen auf Nachfrage teilte man mir mit das beim "Sauber machen" nichts gefunden wurde. Schon eigenartig das innerhalb von 20 Minuten sachen auf dem Zimmer verschwinden. Ich werde nicht wiederkommen, auch die Art und Weise wie man mit mir am Telefon umgegangen ist eine Katastrophe vom Service Abends im Restaurant ganz zu Schweigen !!!"

Nun habe ich an unsere Firmenadresse eine E-Mail bekommen das sie meine Kontaktdaten haben wollen und wenn ich nicht bis zum 18 September diese Bewertung lösche werden sie rechtliche Schritte gegen mich einleiten wegen Verleumdung.
Ich kann hier keine Verleumdung erkennen oder liege ich falsch ?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Das Hotel muss zunächst nachweisen, dass Sie persönlich die Bewertung geschrieben und veröffentlicht haben (kann ja ein Bekannter gewesen sein, dem Sie die Story erzählten). Das ist die erste Hürde. Ich würde also gegenüber dem Hotel nichts zugeben.

Zitat:
Ich war im Mai 2017 Gast im Hotel, bei der Abreise habe ich mein Adidas Poloshirt vergessen. Nachdem ich im Auto saß und Richtung Flughafen unterwegs war, ist mir aufgefallen das das T-Shirt fehlt. Ich habe dann umgehend im Hotel angerufen und darum gebeten mir das T-Shirt zuzuschicken. Bis heute ist nichts angekommen auf Nachfrage teilte man mir mit das beim "Sauber machen" nichts gefunden wurde.


Unproblematisch


Zitat:
Schon eigenartig das innerhalb von 20 Minuten sachen auf dem Zimmer verschwinden.


Naja, hier beschuldigen Sie ja Niemanden direkt. Das T-Shirt kann ja auch ohne böse Absicht im Mülltüte entsorgt worden sein.
Der Vorwurf, dass das Hotel unvorsichtig mit dem "Müll" umgeht und vorschnell entsorgt, ist keine Verleumdung.
Ein Diebstahl wird ja nicht untergestellt. Das könnte man reininterpretieren - aber die andere Interpretation (vorschnelle Müllentsorgung) ist ja auch möglich.

Zitat:
Ich werde nicht wiederkommen, auch die Art und Weise wie man mit mir am Telefon umgegangen ist eine Katastrophe vom Service Abends im Restaurant ganz zu Schweigen !!!


Das ist Ihre persönliche Meinung. Die ist geschützt. Sie interpretieren Katastrophe halt anders als Andere.

Die tägliche Leistung der Deutschen Bahn ist in meinen Augen auch eine Katastrophe. Deshalb verleumde ich die Bahn aber nicht.


-- Editiert von vundaal76 am 04.09.2017 10:08

-- Editiert von vundaal76 am 04.09.2017 10:09

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Das Hotel muss zunächst nachweisen, dass Sie persönlich die Bewertung geschrieben und veröffentlicht haben (kann ja ein Bekannter gewesen sein, dem Sie die Story erzählten). Das ist die erste Hürde. Ich würde also gegenüber dem Hotel nichts zugeben.

Zitat:
Ich war im Mai 2017 Gast im Hotel, bei der Abreise habe ich mein Adidas Poloshirt vergessen. Nachdem ich im Auto saß und Richtung Flughafen unterwegs war, ist mir aufgefallen das das T-Shirt fehlt. Ich habe dann umgehend im Hotel angerufen und darum gebeten mir das T-Shirt zuzuschicken. Bis heute ist nichts angekommen auf Nachfrage teilte man mir mit das beim "Sauber machen" nichts gefunden wurde.


Unproblematisch


Zitat:
Schon eigenartig das innerhalb von 20 Minuten sachen auf dem Zimmer verschwinden.


Naja, hier beschuldigen Sie ja Niemanden direkt. Das T-Shirt kann ja auch ohne böse Absicht im Mülltüte entsorgt worden sein.

Zitat:
Ich werde nicht wiederkommen, auch die Art und Weise wie man mit mir am Telefon umgegangen ist eine Katastrophe vom Service Abends im Restaurant ganz zu Schweigen !!!


Das ist Ihre persönliche Meinung. Die ist geschützt. Sie interpretieren Katastrophe halt anders als Andere.


ich habe ihm meine Kontaktdaten gegeben und meine Telefonnummer da er ja an unsere Firmenadresse geschrieben hat und mir die Mail weitergeleitet wurde. Da ich keine lusten auf Ärger mit meinem Arbeitgeber haben will habe ich ihm meine Kontaktdaten gegeben. Er hat mich daraufhin angerufen und mir nochmal seinen Standpunkt klar gemacht und mich gefragt ob ich die Bewertung lösche oder nicht, ich habe nein gesagt daraufhin sagt er gut dann bekommen sie Post von meinem Anwalt. Ich habe zugegeben das ich es geschrieben, die Bewertung entspricht der Wahrheit und verleumden tue ich niemanden.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Wie dumm kann man nur sein?
Damit haben Sie einen Joker aus der Hand gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wie dumm kann man nur sein?
Damit haben Sie einen Joker aus der Hand gegeben.


wieso wie dumm ? ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen und niemanden verleumdet oder sonst was getan !!!

0x Hilfreiche Antwort

Largo303 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn die Beurteilung sachlich richtig ist, sehe ich auch keine Grundlage dafür, dass man sie zurücknehmen sollte. Ich würde einfach nicht reagieren.

Zitat:
Naja, hier beschuldigen Sie ja Niemanden direkt. Das T-Shirt kann ja auch ohne böse Absicht im Mülltüte entsorgt worden sein.

Korrekt. Und ich würde es weiterhin offen lassen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Largo303
#7

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Das Vorliegen einer Verleumdung setzt Voraus, dass eine unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde.

Nach Ihren Angaben entsprechen die von Ihnen gemachten Angaben der Wahrheit. Das Gegenteil wird demnach nicht zu beweisen sein.

Auch in Ihre Äußerung "Schon eigenartig das innerhalb von 20 Minuten Sachen auf dem Zimmer verschwinden." kann nicht mit Sicherheit so ausgelegt werden, dass Sie hier eine bestimmte Person eines Diebstahls bezichtigen, ohne hierüber Kenntnis zu haben.

Eine Verleumdung ist hiernach nicht zu erkennen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Largo303):
wenn ich nicht bis zum 18 September diese Bewertung lösche werden sie rechtliche Schritte gegen mich einleiten wegen Verleumdung.


Eine strafbare Verleumdung läge nur vor bei a) der Behauptung einer (für den anderen ungünstigen) Tatsache, b) die "wider besseres Wissen" verbreitet wird, d.h. deren Unwahrheit der Verleumder nachweislich kannte. Wenn also das Hotel nachweisen könnte, daß der verleumdende Gast das angeblich vergessene T-Shirt in Wahrheit niemals besessen, oder jedenfalls mitgenommen hatte, dann läge eine verleumderische Behauptung unwahrer Tatsachen vor.

Dagegen ist der Straftatbestand einer üblen Nachrede (schon) dann erfüllt, wenn eine nachteilige Tatsache behauptet wird, die (lediglich) "nicht erweislich wahr" ist:

"bei der Abreise habe ich mein Adidas Poloshirt vergessen. (...) Ich habe ... im Hotel angerufen und darum gebeten mir das T-Shirt zuzuschicken. Bis heute ist nichts angekommen auf Nachfrage teilte man mir mit das beim "Sauber machen" nichts gefunden wurde."

Darin könnte eine (schlüssig) erklärte Behauptung der Tatsache gesehen werden, daß ein Poloshirt im Zimmer zurückgelassen wurde, dieses vom Hotelpersonal zwar bemerkt wurde, darüber aber unrichtig informiert wurde. ( Vielleicht könnte darin sogar die Behauptung der Tatsache gesehen werden, die Hotel-Information sei vorsätzlich unrichtig geschehen, das T-Shirt in Wahrheit gefunden und unterschlagen worden. )

Solche Tatsachen-Behauptungen wären als Üble Nachrede strafbar, sofern nicht nachgewiesen werden könnte, daß a) überhaupt ein T-Shirt wie das genannte im Hotel zurückgelassen worden war, b) daß es vom Personal entdeckt und an sich genommen worden war, c) daß dem Hotel dieses alles bekannt war und d) daß die Mitteilung des Hotels unrichtig war.

RK

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Zitat:
wieso wie dumm ? ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen und niemanden verleumdet oder sonst was getan !!!

Weil - falls eine Klage bzw. Einstweilige Verfügung kommt - man immer noch den Nachweis von der Gegenseite verlangen dürfte, dass man selbst die Bewertung geschrieben hat. Das ist eine Hürde - und macht es eben unwahrscheinlicher, dass die Gegenseite gegen Sie juristisch vorgeht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Ich sehe es ähnlich wie RrKOrtmann. Ich finde die von dir getätigte Bewertung äußerst bedenklich. Auch wenn du keine expliziten Beschuldigungen aufstellst, so wird aus deiner Formulierung schon klar was du implizit sagen willst. Dass du das T-Shirt dort vergessen hast (wer sagt denn dass du es nicht versehentlich irgendwo anders verloren oder in eine Tasche gepackt hast?) ist sicherlich nichts, was in eine Bewertung über die Qualität gehört.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Zitat:
wenn ich nicht bis zum 18 September diese Bewertung lösche werden sie rechtliche Schritte gegen mich einleiten wegen Verleumdung.


Wobei es aber keine Verleumdung ist...

Das Hotel glaubt, dass der Bewerter den Weg des geringsten Widerstands geht und die Bewertung löscht. Manche Gäste lassen sich ja leicht einschüchtern. TE zum Glück nicht!

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Wo und wie findet da "Zwang" statt?
Bisher gab es ja nur Anfragen / Vorschläge / Ankündigung eines Anwaltes.


Strafrechtlich sehe ich da nichts von Belang.
Zivilrechtlich könnte das anders sein.

Ich würde mal abwarten, welche Argumente der Anwalt ins Feld führt - wenn denn jemals ein solches Schreiben kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Ich sehe es ähnlich wie RrKOrtmann. Ich finde die von dir getätigte Bewertung äußerst bedenklich. Auch wenn du keine expliziten Beschuldigungen aufstellst, so wird aus deiner Formulierung schon klar was du implizit sagen willst. Dass du das T-Shirt dort vergessen hast (wer sagt denn dass du es nicht versehentlich irgendwo anders verloren oder in eine Tasche gepackt hast?) ist sicherlich nichts, was in eine Bewertung über die Qualität gehört.

Offenkundig sieht ein Rechtsanwalt - siehe oben - das völlig anders. Und der liegt m.E. mit seiner Einschätzung völlig richtig.

Dem TE kann man nur raten, sich lieber auf die Einschätzung eines Rechtsanwalts zu verlassen als auf die Spekulationen von WWW-Forums-Usern...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Auch Anwälte liegen nicht immer richtig. Dass es hier zwei verschiedene Meinungen gibt, ist vor allem darin geschuldet, dass man das Ganze aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten kann.
Insgesamt tut man immer gut daran, einen Vorwurf auch bis zu einem gewissen Grad beweisen zu können. Hier gibt es einen zweigeteilten Vorwurf:

1. Man wurde nicht gut und höflich behandelt

Das ist eine subjektive Einschätzung. Jemand, der solche subjektiven aber sachlichen Äußerungen in eine Bewertung schreibt, dessen freie Meinungsäußerung ist geschützt.

2. Das Shirt ist verschwunden.

Nirgendwo stand etwas von Unterschlagung in der Beurteilung. Nirgendwo stand, dass das Personal es gestohlen hätte. Und wie ich oben schrieb: Man tut gut daran, so etwas auch nie zu behaupten. vundaal sagt zu Recht, dass es auch einfach versehentlich hätte entsorgt werden können. Wenn der TE das Telefonat als solches beweisen kann (Verbindungsnachweis) ist die Geschichte plausibel.

Der Anwalt oben wertet das alles so, wie einige User hier, dass man da keine Unterstellung einer Straftat herauslesen darf. RrKOrtmann weist zu Recht darauf hin, dass es schwierig sein kann, denn einfach so wilde Geschichten zu erfinden um sie dann als negative Bewertungen in eine Bewertungsseite zu stellen, ist natürlich auch nicht erlaubt.

Ich gehe zwar nicht davon aus, dass es wirklich zum Rechtsstreit kommen würde vor Gericht, aber man tut gut daran, seine Geschichte so gut es geht, zu untermauern. Man muss sicherlich kein Video haben, wo man genau dieses Shirt beim Rausgehen liegen gelassen hatte.

Manchmal sind die Übergänge fließend. Strafrechtlich muss natürlich dem TE Vorsatz einer Falschaussage bewiesen werden, was nahezu unmöglich wird.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Largo303):
Ich kann hier keine Verleumdung erkennen oder liege ich falsch ?


Nö, sehen Sie völlig richtig. Wenn überhaupt wäre es üble Nachrede.

Die T-shirt Geschichte sehe ich dabei aber als nachrangig an.

Zitat (von Largo303):
auch die Art und Weise wie man mit mir am Telefon umgegangen ist eine Katastrophe vom Service Abends im Restaurant ganz zu Schweigen !!!"
Diese Aussage ist m.M.n gravierender weil einerseits absolut unbestimmt und andererseits noch durch die 3 Ausrufezeichen verstärkt.

In einem Urteil hat ein ich meine OLG mal geschrieben, dass die Bewertungen so konkret sein müssen, dass der Bewertete die ihm angelasteten Vorwürfe zumindest erkennen und mit einer Gegendarstellung reagieren kann.

Ich würde anregen, die Bewertung bei unverändertem Tenor insoweit abzuändern.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

ich warte ab, der gute Mann wollte mich einschüchtern in dem er an unsere Firmenadresse schreibt und meine Kontaktdaten verlang. Ich habe anschließend mit ihm telefoniert und er zeigte sich wenig einsichtig im gegenteil er wollte mir durch die Blume sagen das es vielleicht kein T-Shirt gab. Es soll ja leute geben die bei sowas Einknicken ich nicht und ich habe mir auch nichts zuschulden kommen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

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