Hotel Überbuchung

15. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mücke04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hotel Überbuchung

Person A hat bei Firma B einen Reisegutschein gekauft.Reisewert ist doppelt so hoch wie der Einkaufswert.Bevor Person A diesen gekauft hat, hat er bei Hotel C nachgefragt ob in der Zeit 17.06.2017 bis 24.07.2017 ein Zimmer frei wäre,dies wurde von Hotel C bejaht.
Reisegutschein wurde gekauft und Reise gebucht,darauf erfolgte auch eine Buchungsbestätigung von Hotel C.Dies geschah am 07.05.2017
Hotel C teilte 2 Tage vor Reiseantritt mit das das Hotel C überbucht ist und der Termin verschoben werden muss gab aber kein Ersatztermin bekannt oder sonstigen gleichwertigen Hotelersatz.In den AGBs von Hotel C wird nur auf eine Stornierungsgebühr seitens des Reisenden hingewiesen.Hotel C tat dies per Email.Auf Anruf von Person A wurde man herablassend behandelt und ein Ersatztermin genannt für 1 Monat später vielleicht.Diesen Termin kann nicht zugesagt werden auf Grund kein Anspruch auf Urlaub.Hotel C weigert sich den Betrag für die nicht geleistet Unterkunft zurück zu erstatten und verweist auf Firma B wo der Gutschein gekauft wurde. In den AGBs von Firma B steht aber ein Anspruch nur innerhalb 14 Tage nach Kauf.Firma B hat sich bisher nicht dazu geäußert.
Welche Ansprüche kann Person A jetzt wirksam machen?
Wer zahlt den Reisepreis zurück?
Wie sollte Person A vorgehen?

Vielen Dank für eure Antworten!
Mücke04

-- Editier von Mücke04 am 15.06.2017 17:32

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Mücke04 ):
darauf erfolgte auch eine Buchungsbestätigung von Hotel C

Und diese war verbindlich?



Der Verläufer des Gutscheins: war das nur ein Vermittler des Gutscheins oder ein Reiseveranstalter der die Leistung in Form eines Gutscheins verkauft hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mücke04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war nur ein Vermittler von Gutscheinen.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das Hotel liegt in Deutschland?

Zitat:
darauf erfolgte auch eine Buchungsbestätigung von Hotel C.


Es besteht ein wirksamer Vertrag zwischen dem Gast und dem Hotel.

Ist das Hotel in dem besagten Zeitraum denn über andere Buchungsplattformen (booking und co) buchbar?
Der Gast sollte das Hotel noch einmal schriftlich und nachweislich auffordern, den Vertrag einzuhalten, ansonsten wird ein Ersatzkauf gemacht. Die vollständigen Kosten für den Ersatzkauf (gleiches Hotel zur höheren Rate oder anderes gleichwertiges Hotel) müsste das Hotel im Nachgang erstatten.

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

fuer den Fall das eine Reservierung verbindlich bestaetigt wurde, dann gilt diese auch selbstverstaendlich. Haelt das Hotel sich nicht an seiner Zusage, dann kann der Mieter Abhilfe verlangen. Wird eine solche Abhilfe verweigert dann kann er swelst Abhilfe schaffen, evl. Mehrkosten waeren durch das Hotel, das vertragsbruechig wurde, zu tragen.

Was steht denn in den AGB zum Reisegutschein? Das waere natuerlich interessant zu wissen? Hat der Reisegutschein nur eine Art 'Standby-Charakter', dann koennte der Hotelier u.U. regulaere Buchungen vorziehen.

Auch faellt auf, dass Sie fuer mehr als 5 Wochen buchten. Laesst eine derart lange Zeit der Gutschein ueberhaupt zu?


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#5
 Von 
Mücke04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ist das Hotel in dem besagten Zeitraum denn über andere Buchungsplattformen (booking und co) buchbar?

Das wurde jetzt mal versucht, ist aber überall ausgebucht.
Heute wurde Person A von einer anderen Firma D darauf hin gewiesen das Firma B den Reisegutschein zurück erstatten muss,das kann sich Person A gar nicht so vorstellen.Da daß Rückgaberecht nur 14 Tage nach Erhalt gültig ist.

Zitat (von bernardoselva):
Was steht denn in den AGB zum Reisegutschein? Das waere natuerlich interessant zu wissen? Hat der Reisegutschein nur eine Art 'Standby-Charakter', dann koennte der Hotelier u.U. regulaere Buchungen vorziehen.


Denn genau aus diesem Grund,der Gutschein hat eine Gültigkeit bis 20.12.2017,nur hat Person A bis dahin ja kein Urlaub mehr den er für Hotel C nehmen könnte.
Der Gutschein wurde gezielt für diese Reisedauer gekauft mit Absprache Hotel C.
In den AGBS von Firma B steht nur das man sich bezüglich der Buchung an Hotel C wenden sollte,dies tat Person A ja schon vor dem Kauf des Gutscheins.

Zitat (von bernardoselva):
Auch faellt auf, dass Sie fuer mehr als 5 Wochen buchten. Laesst eine derart lange Zeit der Gutschein ueberhaupt zu?


Das ist ein Tippfehler, tschuldigung

Viele Grüsse
Mücke04

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#6
 Von 
Mücke04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mücke04 ):
Bevor Person A diesen gekauft hat, hat er bei Hotel C nachgefragt ob in der Zeit 17.06.2017 bis 24.07.2017 ein Zimmer frei wäre,dies wurde von Hotel C bejaht.


Die korrekte Zeit ist 17.06.2017-24.06.2017

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