Hosting-Vertrag geschlossen > Hoster reagiert nicht mehr

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)
Hosting-Vertrag geschlossen > Hoster reagiert nicht mehr

Hallo zusammen,
folgender Fall von einem Bekannten:
Er hat einen Hosting-Vertrag 2014 geschlossen und hat diesen (zum Glück) zum 8.2 gekündigt. Nun geht seit Donnerstag überhaupt nichts mehr, weder E-Mails noch die Homepage. Er hat am Donnerstag ein Support-Ticket aufgemacht und auch am Freitag bei der Notfall-Hotline angerufen, welche einen umgehenden Rückruf versprochen hat. Wurde natürlich nicht gemacht.
Heute hat er erneut angerufen, wieder wurde ihm ein Rückruf versprochen ("ich gebe es gleich an die Technik weiter"). Natürlich ist nichts passiert.

Wie wären hier die nächsten Schritte? Per Einschreiben zur Vertragserfüllung innerhalb von 3 Tagen (14 Tage sind hier ja zu lang - da ist der Schaden zu groß) auffordern und dann zurücktreten und weitere Zahlungen einstellen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Per Einschreiben zur Vertragserfüllung innerhalb von 3 Tagen (14 Tage sind hier ja zu lang - da ist der Schaden zu groß)


Wurde eine entsprechend schnelle Reaktionsfrist vertraglich vereinbart?

Wie beziffert sich der entstandene Schaden?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Wurde eine entsprechend schnelle Reaktionsfrist vertraglich vereinbart?

Meines wissens nicht. Aber innerhalb von 4 Tagen könnte man ja schon mal antworten.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Einfach malin den Vertrag schauen, welche Ausfallzeiten der Hoster sich vertraglich vorbehalten hat.
Ich habe letztes Jahr noch einen gesehnen der eine Uptime von 97%! garantiert hat ...



Die Reaktionsfrist müsste man dann entsprechend anpassen.
Desweiteren ist auch die Höhe des entstehnden Schadens mit zu berücksichtigen.



Aber 4 Tage kann angebemssen sein.
Zusätzlich würde ich das auch nochmal per E-Mail und Fax senden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Einfach malin den Vertrag schauen, welche Ausfallzeiten der Hoster sich vertraglich vorbehalten hat.
Ich habe letztes Jahr noch einen gesehnen der eine Uptime von 97%! garantiert hat ...



Die Reaktionsfrist müsste man dann entsprechend anpassen.
Desweiteren ist auch die Höhe des entstehnden Schadens mit zu berücksichtigen.



Aber 4 Tage kann angebemssen sein.
Zusätzlich würde ich das auch nochmal per E-Mail und Fax senden.


Wenn das ein privater Vertrag ist (kein Businessvertrag) dann kann es auch länger dauern.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und wenn es ein privater Vertrag ist, muss überhaupt erst mal ein Schaden nachgewiesen werden.
Analog Internet-Zugängen sind Gewerbetreibende, die private Verträge für ihr Business mitnutzen, regelmäßig extrem beschwert, Schaden geltend zu machen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Und wenn es ein privater Vertrag ist, muss überhaupt erst mal ein Schaden nachgewiesen werden.
Analog Internet-Zugängen sind Gewerbetreibende, die private Verträge für ihr Business mitnutzen, regelmäßig extrem beschwert, Schaden geltend zu machen.


Richtig. Allerdings sind sich die meisten Firmen dann zu geizig paar Euro mehr zu zahlen... :wipp:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Nein, es wird nur privat genutzt, Schaden ist hier also kaum einer entstanden.

Ich hab gestern erneut mit einem Bekannten telefoniert und währenddessen ist mir die Idee gekommen, dass der Hoster die Domain vielleicht gekündigt hat, und daher das DNS (zuständig für die Weiterleitung der E-Mails und auf die Homepage) nicht funktioniert. So war es auch. Die Domain war auch "gekündigt", aber erst für Ende Februar und sollte umgezogen werden. Also hab ich fix bei der Registry (Verisign) nachgefragt. Sie können leider keinen Auth-Code (zum umziehen der Domain) generieren.
Also hab ich beim Registrar angerufen und wie es scheint können die mir (wahrscheinlich gegen Gebühr, da sich die Domain in einem Status befindet, in dem Registry viel Geld für die "Rückholung" verlangt) den Auth-Code generieren.
Heute hat sich besagter Hoster auch gemeldet. "Uns liegt keine Störung vor". Anscheinend hat sich der Techniker nicht mal richtig damit beschäftigt, sonst wäre ihm ja aufgefallen, dass die Domain gekündigt ist.

Jedenfalls habe ich ihm jetzt geraten die Gebühren des Registrars sowie den Monat den er jetzt bei dem anderen Hoster noch mehr zahlen muss, dem Hoster in Rechnung zu stellen. Wenn der Hoster sich quer stellt, tritt er die Forderung an meine Firma ab und ich kann sie über die Kanzlei die mich vertritt geltend machen.

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