Horror Nachbar - Gewaltbereit und psychischer Terror

19. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
giefour
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Horror Nachbar - Gewaltbereit und psychischer Terror

Hallo 123Recht-Team und Community,
ich wohne in Berlin und seit ca. 4 Jahre in meiner Wohnung. Wir haben seit dem Einzug Probleme mit dem Nachbarn unter uns, der versucht mit verschiedenen Methoden uns aus dieser Wohnung zu ekeln. Die Vormieterin hatte bereits solche angst das sie gezwungen war auszuziehen und bei unserer Wohnungsübergabe anwesend zu sein um uns vor diesen Nachbarn zu waren. Das er bereits bei ihr wenn sie nach 22 Uhr durch ihre Wohnung nur lief oder gar die Klospülung genutzt hat er schreiend hoch kam an die Wohnungstür, laut geklopft sie angebrüllt und gedroht hat. Ihr im Hausflur aufgelauert habe um sie abzufangen. Dies soll monatelang so gegangen sein und die Hausverwaltung war eingeschaltet nur war denen die Hände insoweit gebunden das sie lediglich abmahnen und anschreiben konnten da sie zu viel Angst hatte eine Anzeige gegen Ihn zu erstatten.
Das bedeutet die Hausverwaltung kennt diesen Nachbarn nur zu gut und die Anwältin ebenfalls.
Nun zu uns. Bei uns hat es ähnlich begonnen nur das er anfänglich reservierter war da durch meine Anwesenheit scheinbar nicht sein Beuteprofil insoweit gegeben war, das er sich traut mir gegenüber aggressiv zu werden oder gar laut. Er kann mir beim Vorbeigehen nicht einmal ins Gesicht oder in die Augen schauen. Doch dieses Verhalten änderte sich schnell als er dann meine Freundin im Hausflur nur einmal abgefangen hat und ihr gegenüber aggressiv auftraten mit brüllen und sehr nah kommen. Als ich das erfahren habe bin ich natürlich direkt zu ihm runter und habe ihn zur sprachegestellt seit dem kam es zu keinerlei persönlichen Kontakt da er wohl mit der Anwesenheit eines Mannes nicht zurechtkommt.
Von diesem Zeitpunkt an begannen dann die Psycho Spielchen, erst mit sehr unleserlichen Briefen die „anonyme" in unseren Briefkasten landeten und beleidigend waren. Diese Briefe landeten bei der Hausverwaltung und diese wiederum Mahnte den Nachbar erneut ab. Folge dessen wurde direkt 2 Tage später am Vormittag, nachdem uns gesagt wurde dass die Anwältin einen Brief und die erneute Abmahnung an ihn rausging, unser Briefkasten scheinbar in einen Wutanfall demoliert.
Es folgten weitere anonyme Briefe besonders nachdem nun unser Kind geboren wurde mit Beleidigungen und Erziehungsratschlägen wie man das Baby richtig behandelt, weil meine Freundin eine schlechte Mutter sei da unser Baby nachts schreit und Tagsüber mal weint. Das wir damit es ausgelastet ist rausgehen sollen und wir uns schämen müssen etc.
Fakt ist das wir mit unserem kleinen Sonnenschein so viel Glück haben das wir von Beginn an stunden durchschlafen konnten er im Grunde nie weint und nur lacht. Das wir mit dem kleinen minds. 3-mal täglich draußen sind und das nicht nur zum Einkaufen…. Ich denke wenn es unter Euch Eltern gibt und das hier liest wisst ihr welch Luxus wir haben das wir nachts bereits von beginn 3-5 Stunden am Stück durchschlafen konnten.
Jetzt krabbelt unser kleiner und spielt auf dem Teppich in seinem Zimmer und im Wohnzimmer klar ist dies manchmal nicht leise aber stellt keine Lärmbelästigung dar dennoch wird sobald er krabbelt oder mal sein Fläschchen fallen lässt wirklich mit einer Wucht an seine Decke geklopft oder gar die Musik so laut aufgedreht das es sich bei uns anhört als würde wir unsere Anlage auf sehr laute Zimmerlautstärke drehen. Wir müssen inzwischen nur 3 Schritte in die Wohnung von draußen rein machen und es wird erneut geklopft.
Aber von alledem lassen wir uns nicht nerven und geben ihm keinerlei Bestätigung dass wir seine Sachen überhaupt wahrnehmen und lassen unser Kind normal weiterspielen und bewegen uns normal in unserer Wohnung.
Das scheint ihn so sehr anzukotzen das er mittlerweile andere Wege geht und uns gefaltete Umzungskartons vor die Tür gestellt werden, Müll den wir in die Mülltonnen werfen wieder vor unserer Tür stehen und jeden Tag die komplette Werbung die auf den Briefkästen liegt bei uns in den Briefkasten gestopft wird!
Die Hausverwaltung hat uns bereits mehrfach gebeten diesen Nachbarn anzuzeigen damit sie diesen endlich kündigen können. Nun haben wir keine Rechtsschutzversicherung und ich weiß nicht welche Möglichkeiten wir haben. Ob ich zur Polizei gehen kann und ihn möglicherweise gegen Belästigung oder Nötigung anzeigen kann? Weil ich mich durch sein Verhalten gezwungen fühle etwas zu unternehmen, und da ich mich diesen Monat im Staatsdienst beworben aber so kurz vorm explodieren bin das wenn ich noch einmal runtergehe vllt mehr als nur ein Wortgefecht nach 4 Jahren entstehen kann ich mir aber gerade jetzt keine Anzeige gegen mich leisten kann ;) .

Wir bitten um Hilfe!


LG
giefour

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ob ich zur Polizei gehen kann und ihn möglicherweise gegen Belästigung oder Nötigung anzeigen kann? Nö. Ein Tatbestand namens "Belästigung" existiert gar nicht. Und Nötigung sehe ich hier auch nicht - wo wäre denn die "Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel", die dafür notwendig ist? Abgesehen davon mag es ja recht wahrscheinlich sein, daß der Herr Ihren Briefkasten demoliert hat - gesehen haben Sie es nicht und zu dem Briefkasten haben noch mehr Leute Zutritt. Da könnte eine Anzeige, soweit man sie nicht gegen Unbekannt stellt, durchaus nach hinten losgehen.
Die Hausverwaltung hat uns bereits mehrfach gebeten diesen Nachbarn anzuzeigen damit sie diesen endlich kündigen können. Komisches Argument - eine Anzeige beweist ja nun nichts. Und ansonsten hätte die Hausverwaltung ja z. B. die Sache mit dem Briefkasten anzeigen können - der ist ja nicht Ihr Eigentum, sodern das des Vermieters. Hat sie aber offenbar nicht gemacht...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
giefour
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für deine Antwort! Also ist deines Wissens und Meinung nach der Staat nicht in der Lage gegen Personen denen es nicht möglich ist friedlich und niveauvoll sich in die Gesellschaft für ein funktionierendes miteinander zu integrieren. Ich meine schon und gut klar haben andere Personen Zugang zu den Briefkästen aber das dieser Mensch Gewaltbereit ist und seine Impulse nicht unter Kontrolle hat zeigt ja bereits die Tatsache wie er sich gegenüber der Vormieterin verhalten hat und er bereits da mehrfach auffällig geworden ist und die weitere Tatsache das er mehrfach durch seine Anlage Lärmbelästigung begangen hat die wirklich Schrift und mit Video Aufnahme festgehalten haben muss ja Möglichkeiten eröffnen gegen diesen Menschen vorzugehen..

Gibt es weitere Personen die mit ihrer Meinung, Erfahrungen oder mit ihrem Wissen uns weiterhelfen wollen und können?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

as er mehrfach durch seine Anlage Lärmbelästigung begangen hat die wirklich Schrift und mit Video Aufnahme festgehalten haben muss ja Möglichkeiten eröffnen gegen diesen Menschen vorzugehen.. Klar - durch die Hausverwaltung. Und die will das offenbar nicht.
Ich meine schon Dann begeben Sie sich doch einfach auf das nächste Polizeirevier und erstatten Anzeige, wenn Sie das so genau wissen. Aber benutzen Sie wenigstens existierende Straftatbestände...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
giefour
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

(Editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!)

-- Editiert von Moderator am 21.01.2018 15:41

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von giefour):
Also ist deines Wissens und Meinung nach der Staat nicht in der Lage gegen Personen denen es nicht möglich ist friedlich und niveauvoll sich in die Gesellschaft für ein funktionierendes miteinander zu integrieren.

Das der Staat standardmäßig einfach auf Zuruf von Mitbewohnern ohne jedewede Beweise gegen die neschuldigten Bürger vorgegangen ist, ist jetzt etwas über 70 Jahre her... seit dem ist das eher unüblich ...



Zitat (von giefour):
Gibt es hier auch Leute die helfen wollen oder können Lösungswege zu finden oder Alternativen aufzuzeigen?

Ein Lösungsweg wurde ja schon genannt: Zur Polizei gehen und unter Vorlgage aller Beweise Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Eine Alternative hat man ja schon bei Einzug gezeigt bekommen: wo anders hinziehen (und hoffen das es da besser läuft)

Ein weiterer Lösungsweg wäre, das man Privatermittler einschaltet. Denn die Zettel müssen ja irgendwie in den Briefkasten kommen. Dann hätte man - zusammen mit den andern Briefen die man schon hat - schon recht gute Beweise.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
giefour
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Privatermittel werde ich mir als armer Student nicht leisten können :D. In wieweit darf man selbst fotografieren oder Filmen ohne das ich Probleme bekomme wegen der Privatsphäre meines Nachbarn? Und sind diese Sache dann als „Beweis" zulässig wenn die ohne wissen meines Nachbar aufgenommen werden?

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Gibt es hier auch Leute die helfen wollen oder können
Die dir gegebenen ANtworten waren eine Hile, sie haben dir nur nicht gefallen, dass ist ein Unterschied.

Zitat:
mit sehr unleserlichen Briefen die „anonyme" in unseren Briefkasten landeten und beleidigend waren. Diese Briefe landeten bei der Hausverwaltung und diese wiederum Mahnte den Nachbar erneut ab.
Naja, zumindest diese Abmahnung ist nichtmal das Papier wert auf dem sie steht. Ohne Beweise kann die Hausverwaltung keine bestand habende Abmahnung versenden.

Sicher, man vermutet, dass diese von dem Nachbarn kamen, aber mehr als vermuten kann man nicht, man muss es auch beweisen. Ich stelle jetzt mal eine ganz andere Theorie auf, die wohl nicht zutrifft und auch nicht ernst gemeint ist, aber auch diese könnte man nicht ganz ausschliessen! Die Brife kamen von dem Dad deiner Lebensgeführtin, dem Eure Beziehung nicht passt, was auch durch die vor die Tür gestellten Umzugskartons bekräftigt wird. Er will somit die Tochter zum Auszug bringen.

Das wäre jetzt mal eine von vielen Möglichkeiten! Ich kann das nicht beweisen, genau so wenig wie DU beweisen kannst, dass es der Nachbar war!

Zitat:
In wieweit darf man selbst fotografieren oder Filmen ohne das ich Probleme bekomme wegen der Privatsphäre meines Nachbarn?
Eine Kamera aufstellen ist nicht drin, aber du kannst es ja genau so handhaben wie ein Privatdedektiv und dich auf die ALuer legen und Fotos beim begehen der Tat machen...



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#8
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Hallo Fragestellender Student,
lies doch bitte mal die zwei folgenden Ausführungen von 2 Rechtsanwälten, z.B. betreffs Pflichten des Vermieters und die über den Sinn des Lärmprotokolls.
Hardy DD

Signatur:

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo HardyDD,
die Ausführungen folgen noch?

Hallo giefor,
die Aufnahmen vergessen Sie am besten, die dürfen Sie ohne Einverständnis nicht verwenden.
Aber Sie sollten dennoch jede Belästigung minutiös dokumentieren, wann hat wer was gemacht? Alles andere zählt nicht vor Gericht.

Wenn ich mir sicher bin, dass ein Vollhonk meinen Briefkasten verstopft, der kriegt seinen Müll zurück. Im Bedarfsfall jeden Tag.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
giefour
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Aufnahmen sind in meinem Wohnzimmer entstanden ich filme in diesen Aufnahmen mein Wohnzimmer und man hört deutlich das die Musik von unten kommt und nicht aus meiner Wohnung. Wieso sollten diese Aufnahmen nicht zulässig sein?

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Ich denke zwar, dass die AUfnahmen im eigenen Raum kein Problem an sich darstellen sollten, aber trotzdem wird es ein anderes Problem geben, ein Video kann sicher nicht erkennen lassen, woher der Lärm kommt, der kann von draussen, oben, unten, rechts oder links kommen, evtl sogar auch selber generiert sein. Ein Video zeigt das sicher nicht...

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Beim nächsten Lärm-Event könnte man schlicht die Polizei rufen und Anzeige wegen § 117 OWiG erstatten - dann hat man ziemlich bombensichere Zeugen.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
giefour
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Kann man direkt bei der ersten „Lärm Event" bei der man die Polizei ruft eine Anzeige machen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Selbstverständlich - allerdings verweist die vor 22 Uhr gern auf die Zuständigkeit des Vermieters oder des Ordnungsamtes, auch wenn der § 117 keine Uhrzeiten enthält. Und nein, man muß den Lärmerzeuger nicht vorher um Ruhe bitten, auch wenn das relativ häufig so gehandhabt wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
giefour
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Und man kann dann auch auf Einleitung eines entsprechenden Verfahrens bestehen: Zwar kein Straf-, aber immerhin ein Bußgeldverfahren - könnte einen pädagogischen Effekt haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von giefour):
Kann man direkt bei der ersten „Lärm Event" bei der man die Polizei ruft eine Anzeige machen?
Ja. schon - aber das wird nichts helfen.
IMO ist es wichtig in derartigen Situationen aus der "Opferrolle" zu kommen ohne Täter zu werden. Wenn sich also die Situation nicht dadurch glätten lässt, dass man solchen Personen möglichst aus dem Weg geht, kommt man um klare Grenzsetzungen nicht herum. Das muss gut durchdacht und vorbereitet werden. Nur dann besteht die Chance einen Lerneffekt zu erzielen. Das Gegenteil ist IMO der Fall, wenn man die Obrigkeit ruft und diese dann nichts ausrichten kann, weil sie nichts ausrichten darf.

Und Vorsicht! In der Wahl der Mittel sollte man sich nicht auf das Niveau der von Dir beschriebenen Menschen hinab begeben. Die kennen sich dort aus und schlagen einen mit Erfahrung.

Besser ist es erstmal Beweise zu sammeln. Lärm, Beleidigungen, Schreiangriffe (bis zu welchem Grad muss man sich das eigentlich gefallen lassen?) - alles protokollieren. Jede Entgleisung des Nachbarn schriftlich (Einwurfeinschreiben genügt) rügen und zur Unterlassung auffordern. Auch wenn das den Nachbarn nicht zum Einlenken bewegt, werden die notwendigen Grundlagen für ein anwaltliches und gerichtliches Vorgehen geschaffen.
Wichtig sind auch Zeugen. Das kann z.B. man arrangieren in dem man die richtigen Leute einlädt und diese dann, am besten erst spät bemerkt, den Auftritt des Nachbarn mit erleben.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

4x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Das Gegenteil ist IMO der Fall, wenn man die Obrigkeit ruft und diese dann nichts ausrichten kann, weil sie nichts ausrichten darf. So ein Quatsch - die "Obrigkeit" schafft erstens Ruhe und sorgt zweitens dafür, daß das mit einem Bußgeld sanktioniert wird.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Maiclyde
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich lebe zwar in einer deutlich schlimmeren Situation, aber nicht in einem Mehrfamilienhaus. Bei meinen Recherchen bin ich mal über ein Urteil gestolpert welches evtl. nützlich sein kann. Das allerdings auch nur wenn Dein schäbiger Nachbar Wohnungseigentümer und nicht nur Mieter ist. Das solltest Du herausfinden. Ist er Mieter hilft es Dir nicht. Ist er Eigentümer kann man ihn möglicherweise zum Verkauf zwingen. Dann gucke nach entsprechenden Entscheidungen ( WEG ). Ich habe diese nicht gespeichert da für mich leider nicht anwendbar.

Gruß und viel Erfolg !

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
giefour
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich danke dir, da wir eng mit der Hausverwaltung inzwischen zusammenarbeiten, und unser wie auch der Anwalt der Hausverwaltung sich nun zusammengesetzt haben sowie das über Monaten minutiösen geführte Protokoll und dem Verfahren über die Polizei die morgens um 7 Uhr vor einigen Wochen wegen der erneuten zu lauten Musik die an diesem Tag bis in den vierten Stock in Zimmerlautstärke zu hören war, anrückte, konnten wir dieses Verfahren mit 4 weiteren Mietparteien einleiten und die Hausverwaltung war froh das sich endlich mal jemand so aktiv gegen diese Person stellt und hofft jetzt Lösungen über die Anwälte finden zu können um ihn los zu werden. Weil die Geschichte, wie ich jetzt erfahren habe nicht nur mit der letzten Mieterin unserer Wohnung ereignet hat sondern bereits 2 weitere in der Vergangenheit von dieser Person zum Auszug gezwungen wurden.

Wenn sich eine Lösung gefunden hat und diese erfolgreich umgesetzt wurde schreibe ich detailliert erneut eine Nachricht mit welchen Mitteln und Wege dies umzusetzen war.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Maiclyde
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das macht sicher Sinn denn ich denke Du bist nicht der Einzige dem es so geht. Ich hatte schon überlegt einen eigenen Thread aufzumachen, aber gestern kam mir dann die wohl passende Idee für mein größtes Problem. An die Schikanen habe ich mich mittlerweile gewöhnt, aber unsere Häuser am Hang liegen nr ca. 6 Meter auseinander und ich wohne im unteren Haus. Dazwischen eine Stützwand die lt. Sachverständigengutachten einsturzgefährdet ist. Das Wasser von seinen versiegelten Flächen versickert entweder vor dieser Stützwand oder überschwemmt wie 2015 Grundstück und Keller. Noch haben wir Dauerfrost. Bald kommen die Tage wo es tagsüber taut, nachts gefriert. Eis dehnt sich aus und arbeitet weiter an der Standunsicherheit. Knallt die Stützwand weg, sind beide Häuser nicht nur gefährdet, sondern seines könnte auch abrutschen. Und ihn juckt das nicht die Bohne. Zivilrechtlich lässt sich das nicht kurzfristig lösen, das kann Jahre dauern. Gestern habe ich alle Unterlagen an die Bauaufsicht geschickt. Wenn bauliche Anlagen nicht mehr standsicher sind und zur Gefahr werden, muss sie einschreiten. Das schöne daran ist, sie müssen weder reden noch verhandeln, sie ordnen an. Sie ist aus ungeeignetem Material, nicht gegen Feuchtigkeit geschützt. Eine Statik dürfte es nicht geben, ebensowenig eine Baugenehmigung. Im besten Falle muss die komplett saniert werden wobei sein Boden abgefangen werden muss. Bedroht wurde ich auch schon sehr massiv, verfolgt auch. Aktenkundig. Ich denke das wird ein heisser Sommer werden !

Ihr betroffenen Mieter könntet doch auch zur Polizei gehen und eine Gefährderansprache durch die Polizei fordern. Dann wird er auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen seines Handelns hingewiesen und zur Ordnung gerufen.

-- Editiert von Maiclyde am 01.03.2018 16:45

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