Ein Nebenjob soll auf Honorarbasis bezahlt werden.
Das Honorar soll nach den Kriterien einer geringfügigen Beschäftigung vergütet werden, d.h. der AG übernimmt Steuer und SV. Die Honorarkraft erklärt im Vertrag ausdrücklich, dass sie kein Arbeitsverhältnis begründen will.
Meine Frage:
Muß die Honorarkraft die Tätigkeit trotzdem dem Finanzamt melden?
Würde bei einer Prüfung evtl. festgestellt werden können, dass die Tätigkeit doch als Honorar voll hätte versteuert werden müssen?
Ist nicht gerade der Zusatz, dass die Honorarkraft kein AV begründen will, der Beweis, dass sie das mit der Steuer hätte wissen müssen?
Da Mehreinnahmen sehr hoch zu versteuern wären, macht das wirklich einen großen Unterschied aus.
Wo finde ich gesetzliche Regelungen dazu?
Danke für jede hilfreiche Antwort!
Honorarvertrag und Steuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Also wie ich Dich verstehe soll jemand für 400,00 € plus fiktive Sozialversicherung als Freiberufler irgendwo arbeiten.
In der Tat wären von dieser Person die 400 + x in der Steuererklärung bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit voll einkommensteuerpflichtig und anzugegeben.
Ein Betriebsprüfer teilte mir unlängst mit, dass pro Prüfung mindestens 6 Kontrollmitteilungen versendet werden sollen. Die Möglichkeit der Enddeckung ist somit sehr hoch.
Der Arbeitgeber will sich offensichtlich keinen Arbeitnehmerklotz ans Bein hängen.
Der Selbständige sollte allerdings rechnen, ob sich eine derartige Besoldung lohnt.
Als Angestellter würden ihm 400 verbleiben, als Selbständiger 400 - ESt.
Eine geringfügige Beschäftigung gibt es nur im Rahmen eines Arbetisverhältnisses. Für Honorarkräfte ist die Nutzung der Vorteile einer geringfügigen Beschäftigung nicht möglich.
Wenn dieser Selbständige der Honorarkraft ein Honorar zahlen möchte, das einem Nettogehalt von ca. 400€ entspricht, dann muss er damit rechnen, ein Gesamthonorar von ca. 600-700€ zahlen zu müssen. Die Honorarkraft muss diese Einnahmen in der Steuererklärung angeben.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung im Angestelltenverhältnis würden nur 30% pauschale Abgaben anfallen, also Gesamtkosten von ca. 520€ monatlich. Eine Angabe in der Steuererklärung ist nicht notwendig.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann natürlich festgestellt werden, dass die Honorarkraft steuerpflichtige Zahlungen erhalten hat. Eine fehlende Angabe dieser Zahlungen in der Steuererklärung kann im Extremfall als Steuerhinterziehung gewertet werden.
-- Editiert am 26.06.2009 16:02
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten