Honorarvertrag und Steuer

24. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Honorarvertrag und Steuer

Ein Nebenjob soll auf Honorarbasis bezahlt werden.
Das Honorar soll nach den Kriterien einer geringfügigen Beschäftigung vergütet werden, d.h. der AG übernimmt Steuer und SV. Die Honorarkraft erklärt im Vertrag ausdrücklich, dass sie kein Arbeitsverhältnis begründen will.
Meine Frage:
Muß die Honorarkraft die Tätigkeit trotzdem dem Finanzamt melden?
Würde bei einer Prüfung evtl. festgestellt werden können, dass die Tätigkeit doch als Honorar voll hätte versteuert werden müssen?
Ist nicht gerade der Zusatz, dass die Honorarkraft kein AV begründen will, der Beweis, dass sie das mit der Steuer hätte wissen müssen?
Da Mehreinnahmen sehr hoch zu versteuern wären, macht das wirklich einen großen Unterschied aus.
Wo finde ich gesetzliche Regelungen dazu?
Danke für jede hilfreiche Antwort!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Also wie ich Dich verstehe soll jemand für 400,00 € plus fiktive Sozialversicherung als Freiberufler irgendwo arbeiten.

In der Tat wären von dieser Person die 400 + x in der Steuererklärung bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit voll einkommensteuerpflichtig und anzugegeben.

Ein Betriebsprüfer teilte mir unlängst mit, dass pro Prüfung mindestens 6 Kontrollmitteilungen versendet werden sollen. Die Möglichkeit der Enddeckung ist somit sehr hoch.

Der Arbeitgeber will sich offensichtlich keinen Arbeitnehmerklotz ans Bein hängen.

Der Selbständige sollte allerdings rechnen, ob sich eine derartige Besoldung lohnt.

Als Angestellter würden ihm 400 verbleiben, als Selbständiger 400 - ESt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine geringfügige Beschäftigung gibt es nur im Rahmen eines Arbetisverhältnisses. Für Honorarkräfte ist die Nutzung der Vorteile einer geringfügigen Beschäftigung nicht möglich.

Wenn dieser Selbständige der Honorarkraft ein Honorar zahlen möchte, das einem Nettogehalt von ca. 400€ entspricht, dann muss er damit rechnen, ein Gesamthonorar von ca. 600-700€ zahlen zu müssen. Die Honorarkraft muss diese Einnahmen in der Steuererklärung angeben.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung im Angestelltenverhältnis würden nur 30% pauschale Abgaben anfallen, also Gesamtkosten von ca. 520€ monatlich. Eine Angabe in der Steuererklärung ist nicht notwendig.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann natürlich festgestellt werden, dass die Honorarkraft steuerpflichtige Zahlungen erhalten hat. Eine fehlende Angabe dieser Zahlungen in der Steuererklärung kann im Extremfall als Steuerhinterziehung gewertet werden.





-- Editiert am 26.06.2009 16:02

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen