Honorar für Bauleiter ?

26. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
baufuchs
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Honorar für Bauleiter ?

Ich habe mir ein altes Haus gekauft, welches von Grund auf saniert werden muss. Da ich nicht vom Fach bin, wurde mir ein Bauleiter empfohlen. Diesen hatte ich angerufen und ihn gefragt, ob er für mein Haus die Bauleitung übernehmen könnte und sich um die Handwerker kümmern könnte, da ich nicht vom Fach bin und mich mit den einschlägigen Vorschriften nicht auskenne. Er sagte mit am Telefon, dass das kein Problem sei. Auf meine Frage, was denn seine Arbeitsleistung kosten würde, sagte er mit, dass er sich erst das Objekt zusammen mit Handwerkern anschauen müsste und er mir erst dann genau sagen könne, was die Renovierung für einen Umfang haben würde und was für ihn für ein Arbeitsumfang anfallen würde. Ich lud ihn darauf hin unverbindlich zu einem Besichtigungstermin auf die Baustelle ein. Den Termin hatte er auch wahr genommen und einen Dachdecker mitgebracht ( wer der Dachdecker war bzw. von welcher Firma er war, wurde mir nicht mitgeteilt ). Nach Beendigung der esten Besichtigung sagte der Bauleiter, er müsse noch einmal kommen, mit einem Maurer, da es am Dach unstimmigkeiten geben würde, ferner müssten auch noch offene Fragen mit einem externen Statiker abgesprochen werden. Es wurde ein neuer unverbindlicher Termin ( der Bauleiter hatte mir nicht widersprochen, als ich von dem " unverbindlichen Termin " gesprochen hatte ) ausgemacht. Der Bauleiter kam zu dem Termin zusammen mit einem Maurer allerdings ohne Statiker. Sie hatten sich die Baustelle angeschaut. ( Anmerkung: weder der Bauleiter noch einer der Handwerker hatten sich bei den Terminen irgendwelche Notizen oder Fotos gemacht, auch wurde nichts ausgemessen ). Nach Beendigung des zweiten Termins, konnte der Bauleiter mir immer noch nicht sagen, was seine Arbeit für einen Umfang haben würde und was es kosten würde. Er sagte mir aber, dass noch ein dritter Termin von Nöten sei um mit einem Gerüstbauer abklären zu können, wie man denn das Gerüst stellen kann. Auch nach dem dritten Ortstermin konnte der Bauleiter keinerlei Aussagen machen, was seine Arbeit für einen Umfang haben würde, noch was mich die Arbeiten der Handwerker kosten würde. Anstatt eine klare Aussage zu machen, forderte er einen Schlüssel fürs Haus, da er noch mit einem Estrichleger und Fensterbauer sich die Baustelle anschauen müsste. Da ich keine Zeit hatte, gab ich den Bauleiter einen Schlüssel vom Haus. Nach diesem Termin folgten noch ins. 3 Telefonate mit dem Bauleiter, wo er von mir aufgefordert wurde mir endlich eine Kostenaufstellung zu übermitteln. Auf diese Kostenaufstellung warte ich noch heute. Heute wurde mir mitgeteilt, dass er nun den Gerüstbauer beauftragt hätte, ein Gerüst um das Haus zu stellen und übernächste Woche soll das Dach abgerissen werden. Irgendwelche Aufträge an Handwerker zu vergeben, war der Bauleiter gar nicht bevollmächtigt !! Meine ursprüngliche Fragestellung an den Bauleiter war eigentlich, wass " seine " Arbeitsleistung kostet. Um seinen Umfang feststellen zu können, waren ja angeblich die ganzen Termine mit den anderen Handwerkern von Nöten. Da ich heute aus allen Wolken gefallen war, gab es mit dem Bauleiter streit mit der Folge, dass er die Brocken hingeworfen hat und ich ihm auch veboten habe, weiter zu machen. Er drohte mir nun am Telefon mit einer saftigen Rechnung, die er mir stellen will für seine " umfangreiche " Arbeitsleistung, zusammen mit irgendwelchen Ausfallkosten von irgendeinen Gerüstbauer und Zimmermann samt Dachdecker. Auf welcher Grundlage könnten mir solche Kosten überhaupt auferlegt werden und wie hoch dürften diese überhaupt sein ? Wie gesagt, es gibt keinerlei schriftlichen Auftrag, nur jeweils eine mündliche Einladung ( bei 2. Terminen war sogar ein Zeuge zugegen )zu einem unverbindlichen Besichtigungstermin, damit der Herr Bauleiter überhaupt seinen Arbeitsaufwand und die daraus resultierenden Kosten abschätzen kann.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Na, das hätte ja heiter werden können, wenn der den Auftrag tatsächlich bekommen hätte :grins: Das Haus steht nicht zufällig in Hessen, oder? Und der Bauleiter hat nicht zufällig einen Fränkischen Dialekt? Wenn ja, dann haben wir den gleichen...;)

Nichts musst Du zahlen. Die Termine waren unverbindlich, und so wie sich das anhört ist das ein Anfänger, der schnell überfordert ist.

Hätte er Ahnung wäre er mit ein paar Fachmännern angetrabt und hätte Dir dann einen Kostenvoranschlag für die Sanierung gemacht. Danach hättest Du (und das würde ich so machen) einen zweiten Kostenvoranschlag von einem anderen Bauleiter angefordert und diese dann verglichen. Daraufhin wäre es zu einem Vertrag gekommen, indem die eventuellen Abschlagskosten, die ungefähre Arbeitszeit, Garantieleistungen, etc. fest gelegt worden wären.

Ein Gerüst schon mal aufzustellen, obwohl er den Auftrag noch gar nicht erhalten hat, ist auch mehr als optimistisch!

Du schreibst, es ist ein altes Haus... Dann müsste vorab geklärt werden, ob es sich eventuell um ein Denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Vorschriften müssten erfragt, Genehmigungen (z.B. für das Gerüst, Container) eingeholt werden. Dafür ist in der Regel die Bauaufsichtsbehörde bzw. das Bauamt Ansprechpartner. Das sollte schon mal wenigstens gefragt werden, bevor man anfängt. Ist keine Genehmigung erforderlich, umso besser, aber das ist ne andere Baustelle :)

Bestimmt habe ich etwas vergessen, aber diesem Typen musst Du rein gar nichts zahlen. Das soll er erstmal begründen. Rechnungen darf er schreiben und schicken ohne Ende, aber damit wir er wohl kaum durch kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
baufuchs
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Er scheint sich auf die HOAI zu berufen, wo ihm angeblich ein Beratungshonorar zusteht, auch wenn er den Auftrag nicht bekommen hat. So hat er das heute Abend mir durch eine Dritte Person ausrichten lassen. Angeblich will er knapp 80 Euro pro Stunde zzg. Auslagen und MWST berechnen. So wie er das Dach umbauen wollte ( im ersten und zweiten Besichtigungstermin hatte er mal von einer Gaube gesprochen die sinnvoll wäre ), wäre es in der Tat genehmigungspflichtig gewesen. Einen Bauantrag hätte er aber auch nicht stellen dürfen, soweit ich jetzt im Nachhineine informiert wurde, da er kein Bauingenieur sein soll und keine Zulassung für solche Dinge haben soll. Das Haus steht in der Tat in Hessen, allerdings nordwestlich und er dürfte dem Dialekt nach aus dem Raum Westerwald kommen. Er hat mir ausrichten lassen, er wolle die Kosten per Anwalt einklagen. Die betreffenden Handwerker würden sich angeblich auch anwaltlich vertreten lassen und die Kosten bei mir einklagen.

Ich bin echt mal gespannt, wie weit das noch eskaliert. Ich frage mich schon die ganze Zeit, wie man als angeblicher " Fachmann " einfach mal so, ohne jede Rücksprache bzw. Vertrag etc., Handwerker bestellen kann ? Ich bin mal gespannt, welche Handwerker sich da überhaupt melden werden. Namen von Firmen wurden mir nämlich auch nie genannt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Der ist aber nicht so um 40 Jahre und hat meistens eine Kappe auf, oder? :grins:

Unseren musst Du Dir so vorstellen... Schickt Rechnung in Höhe von 72.000,- EUR und ruft 3 Tage später an, mit der Frage, wann er den Scheck abholen kann... Darauf Antwort: Wenn die Architektin die Rechnung geprüft hat. Danach geht die an den Steuerberater, und dann darfst Du abholen. Eben so wie wir das immer machen. Seine Reaktion: Du hörst von meinem Anwalt :fight:

Daraufhin wird ihm 1-2 Wochen später mitgeteilt, dass er seinen Scheck haben kann, und er schickt einen Dritten, weil er zu feige ist, sich selbst zu zeigen.

Grund: Er muss seine Leute, die er beauftragt hat, bezahlen. Die warten und warten. Und wenn er sein Geld hat warten die immer noch, weil er andere Löcher stopfen muss. Plötzlich stehen die vor unserer Tür und fragen, ob wir ihn schon bezahlt hätten... Können wir nachweisen, und dann gucken sie doof. Tja... Mittlerweile rechnen wir mit diversen Firmen direkt ab, weil uns das zu mühsam geworden ist.

Nun gut... Warte mal auf die berühmte Rechnung. Dann würde ich entweder direkt den Anwalt aufsuchen, oder aber Du teilst ihm schriftlich mit, dass Du nicht zahlen wirst und alles weitere Deinem Anwalt übergibst, sollte er weiterhin Forderungen stellen, die ihm nicht zustehen.

Und dem Menschen, der Dir diesen Typen empfohlen hat, würde ich auch mal ein paar Takte dazu sagen :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Schlicht und einfach einen Brief an den Menschen:
"Da es Ihnen, trotz mehrfacher Bitte, bis heute noch nicht möglich war, mir mitzuteilen, was eine Übernahme der Bauleitung ihrerseits kosten würde, sehe ich von einer Zusammenarbeit mit Ihnen ab."

Was du brauchst, ist einen Sachverständigen, der dir sagt, was an deinem Haus zu machen ist.
Und dann brauchst du eigentlich jemanden, der die Arbeiten ersteinmal ausschreibt und in Abstimmung mit dir (Vertrag Bauleiter unbedingt reinschreiben) vergibt - und zwar erst dann, wenn feststeht, was gemacht werden soll und was das kostet.
Viel Glück (aber umhören nach einem guten Anwalt, kostet nichts).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Was mich stört ist die Tatsache, dass der Bauleiter versucht hat Verträge mit bauausführenden Firmen zu schließen.
Das kann er gar nicht, es sei denn er hat ausdrücklich einen Vertrag mit dem Bauherren der ihm dies erlaubt. Nd auch das ist unüblich.
Der Bauleiter kann die Verträge vorbereiten, Ausschreibungen fertigen und Vergabevorschläge machen. Das Vertragsverhältnis kommt aber dann zwischen Baufirma und Bauherren zustande.
Für die Baufirmen würde ich mir daher keine Sorgen machen.

Wenn der Bauleiter etwas abrechnen will, dann könnte er bestenfalls nach Leistungsphase 1 der HOAI zu § 15 abrechnen. Das ist das Leistungsbild Grundlagenermittlung das mit 3% des Gesamthonorars vergütet wird. Dazu gehört:
- Klären der Aufgabenstellung
- Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
- Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlicher Beteiligter.
- Zusammenfassung der Ergebnisse.

Ein Auftrag nach HOAI muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden.
Bei einem normalen Wohnhaus wäre Honorarzone III unten (unten weil nichts schriftliches vorliegt) anzusetzen
Bei geschätzen Baukosten von 150 T€ betrüge das Honorar 497,34 €, bei Baukosten von 100 T€ wären 339,33 € zu zahlen.
Natürlich müsste nur dann etwas gezahlt werden, wenn der Bauleiter schlüssig vor Gericht darlegen könnte, dass tatsächlich ein Auftragsverhältnis zustande gekommen ist. Dann muss er natürlich auch noch die verwertbareb Ergebnisse seiner Arbeit liefern.
Ggf. wären noch 20% Umbauzuschlag auf das Honorar aufzuschlagen.
Falls Du einen Rechtsstreit vermeiden willst, kannst Du ihm vorschlagen auf der Basis abzurechnen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
baufuchs
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

Danke für die vielen Infos.
Ich persönlich sehe gar nicht ein, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie er abrechnen soll. Er hat definitiv keinen Auftrag von mir bekommen, bereits als Bauleiter tätig zu werden, geschweige denn irgendwelche Arbeiten an Handwerker zu vergeben. Die ganzen Termine waren nur dafür gedacht, dass sich der Bauleiter einen Überblick verschaffen kann, was für einen Arbeits- und Kostenaufwand anfallen wird, damit er mir sagen kann, was kostenmäßig ( bezogen auf seine Leistung )auf mich zu kommt. Wie bereits erwähnt, waren die ganzen Termine unverbindlich. Dass die Termine unverbindlich sein sollen, darauf hatte ich gleich beim ersten ( telef. ) Kontakt mit dem Bauleiter bestanden. Er hatte ja auch zugestimmt. Nur jetzt will er wohl davon nichts mehr wissen. Wie mir heute wieder zugetragen wurde, will er jetzt angeblich auch nichts mehr von einer Gaube wissen. Solche Änderungen wären ja schließlich Genehmigungspflichtig und da er kein Architekt ist hätte er sowas ja auch nie planen können und daher auch niemals vorgeschlagen. Von den unverbindlichen Terminen weiß er jetzt auch nichts mehr. Im Gegenteil, angeblich hätte ich zu ihm gesagt, dass er sich um die Handwerker, Ausführung und Vergabe kümmern soll. So ein Gespräch hatte definitiv nie stattgefunden, weder am Telefon noch auf der Baustelle. Ich bin bloß heil froh, dass ich bei den Terminen auf der Baustelle nie alleine war und selbst bei den Telefonaten vom Büro aus, war immer mind. 1 Arbeitskollege anwesend, der die Telefonate mitbekommen hat. Meine Kollegen machten sich schon lustig, über das was da abgeht. Die hatten mir schon vor ein paar Wochen geraten, diesen Typen rauszuwerfen. Ich hätte es besser auch schon früher gemacht.
Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf rund 115 TEuro

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Es gibt zwar durchaus Firmen, die erst Angebote machen, wenn feststeht, dass sie für diesen Aufwand einen Betrag xy erhalten, sollte der Auftrag nicht vergeben werden, aber in diesem Fall sehe ich das nicht so.

Du hast nicht die Aufgabe, ihm einen Vorschlag zu machen wie er das abrechnen könnte. Ich würde das so machen wie sika schon geschrieben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ENERGIEHAUS
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag an alle Schreiber,

der geschilderte Inhalt kommt mir auch etwas bekannt vor.
Nur kann ich die mir Bekannte Person nicht erkennen.
Wäre jemand bereit, mir einen deutlicheren Hinweis zu geben?

Ist die Person so um die Mitte 50, sehr energisch, bietet alles günstig an, hat von allem Ahnung und der Nachname beginnt mit B?

Vielleicht werde ich durch diesen Hinweis auch vor Schaden bewahrt, weil ich auch bauen will.

Gruß

-----------------
"ENERGIEHAUS"

0x Hilfreiche Antwort

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